Rassistische Vorfälle – Heidenau könnte Fall für Bundesanwaltschaft werden

 

Die Bundesbehörde prüft ihre Zuständigkeit im Falle der Ausschreitungen in Heidenau. Sie könnte die Ermittlungen sogar komplett übernehmen. Das Verfassungsgericht hob indes das Versammlungsverbot für Heidenau auf.

Düsseldorf – Nach den Ausschreitungen in Heidenau in der vergangenen Woche untersucht die Bundesanwaltschaft offenbar den rechtsextremistischen Vorfall. Das berichtet der „Spiegel“ in seiner aktuellen Ausgabe. Demnach hat die Behörde einen sogenannten Prüfvorgang eingeleitet, der auch dazu führen könnte, dass sie die Ermittlungen generell an sich zieht. Nach Angaben des Nachrichtenmagazins hat die Bundesanwaltschaft insgesamt zwei separate Beobachtungsvorgänge angeordnet. Einmal gehe es um „Erkenntnisse über sämtliche Brandanschläge und Flüchtlingsunterkünfte“, in dem anderen Fall um Indizien für rechts motivierte Gewalttaten.

In Heidenau hatte ein rechter Mob vor einer Woche eine Asylunterkunft attackiert. Seitdem solidarisieren sich Politiker aller Parteien mit den Flüchtlingen. Sowohl die Bundeskanzlerin Angela Merkel als auch ihr Vize Sigmar Gabriel besuchten das Flüchtlingsheim in der sächsichen Stadt. Der SPD-Vorsitzende bezeichnete die Angreifer gar als „Pack“. Am Freitag fand ein Fest statt, das ein Zeichen gegen Fremdenhass setzen und die Flüchtlinge willkommen heißen sollte.

Indes hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das vom Landkreis erlassene Versammlungsverbot für Heidenau wieder aufgehoben, wie ein Sprecher am Samstag in Karlsruhe sagte. Die sächsischen Behörden hatten das Versammlungsverbot verhängt, nachdem es um ein Flüchtlingsheim in Heidenau zu fremdenfeindlichen Ausschreitungen gekommen war. Der Grünen-Politiker Cem Özdemir reagierte am Samstag auf dem Kurznachrichtendienst Twitter mit Ironie auf die Entscheidung. „Glückwunsch! In Sachsen gilt das Grundgesetz“, schrieb er. Es sei „krass“, dass es für diese Selbstverständlichkeit eine Klatsche durch das Verfassungsgericht brauche.

Quelle: Handelsblatt-online vom 29.08.2015

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