Das Thüringer Oberverwaltungsgericht muss sich mit einem Eilantrag gegen Maskenpflicht und Abstandsgebot beschäftigen. Der Eilantrag kommt aus den eigenen Reihen: Ein Thüringer Richter kann für die verhängten Verordnungen keine verfassungsmäßige Rechtsgrundlage erkennen und findet sie darüberhinaus unverhältnismäßig. Seine Anwältin fordert Akteneinsicht. Doch aus dem bayrischen Gesundheitsministerium heißt es, man habe keine entsprechende Akte angelegt. Ein Skandal. Jetzt soll Ministerpräsident Markus Söder als Zeuge geladen werden.
„Dass ausgerechnet das Bundesland, das mit den gravierendsten Maßnahmen, wie etwa der allgemeinen Ausgangsbeschränkung, aufwartete, über keine Behördenakte verfügen möchte, ist schwer begreifbar, zweifelhaft und unseres Erachtens skandalös. Der Beteuerung des Ministeriums, die Erlasse der streitgegenständlichen Maßnahmen beruhten stets auf einer umfassenden Würdigung der jeweils aktuellen tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere der verfügbaren Daten zur Entwicklung des Infektionsgeschehens, und der wissenschaftlichen Erkenntnisse, kommt keinerlei Erkenntniswert zu“, erklärt die Anwältin des Thüringer Richters Jessica Hamed von der Kanzlei Bernard Korn&Partner.
„Besonders frappierend erscheint, dass das Ministerium ferner sinngemäß erklärte, nicht in der Lage zu sein, eine vollständige Zusammenstellung aller Erkenntnisse für die Lagebeurteilung erarbeiten zu können, weil diesbezügliche Erkenntnisse „auch auf informellen Wegen wie etwa in persönlichen Gesprächen mit Sachverständigen gewonnen wurden, die nicht inhaltlich dokumentiert sind. Das Ministerium konstatiert daher abschließend, dass es in den hiesigen Verfahren rein tatsächlich nicht möglich sei, eine Behördenakte vorzulegen, die ein umfassendes Bild über die Erkenntnis liefern könnte, welche bei der Meinungs- und Willensbildung der Staatsregierung im Vorfeld des jeweiligen Normenerlasses Berücksichtigung gefunden habe. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Regierung des Freistaats Bayern in der massivsten Weise nahezu alle Grundrechte ihrer Bürger aufgehoben hat, ohne diese Vorgänge, die Entscheidungsgrundlage, die Prognosen, die Abwägungsprozesse (Stichwort: Kollateralschäden) etc. in einer Behördenakte zu dokumentieren.
Wir haben daher beantragt, die verantwortlichen Staatsminister und den Ministerpräsidenten als Zeugen zu hören“, heißt es in dem Schreiben weiter, daß hier in voller Länge einsehbar ist. (MS)
Quelle: journalistenwatch.com vom 20.08.2020
Das ist ja ein Skandal! Einen X-beinigen Halbgott vor „Gericht“ bringen! Entweder wird Söder geadelt und wird Buka. Er muß ja für so einen Angriff entschädigt werden. Oder der Richter wird oberster Richter am Verfassungsgericht-Er muß zum Schweigen gebracht werden. „Abgesägt“ wird keiner-DIE wissen zuviel voneinander!
Der Kerl ist aalglatt. Dem passiert nix. Wenn ich mir aber die Visage von diesem Subjekt ansehe, hat er eine Ähnlichkeit mit Caligula. Ich hoffe trotz seiner schmierigkeit, daß er ein ähnliches Schicksal wie der Römer erfährt. Das würde mich erfreuen.
Gruß aus dem Södermaskenfolterland
Heinz
Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Alles nur heisse Luft.