„Nach Auffassung des OVG ist die Maskenpflicht auch geeignet, zum gewünschten Erfolg der Pandemieeindämmung beizutragen. An Wochenenden und an Feiertagen seien Alster, Elbe und Jenischpark in Hamburg attraktive Orte der Freizeitbeschäftigung. Auch im Freien könnten sich nach Einschätzung des RKI gerade bei einer erhöhten Atemfrequenz infolge sportlicher Betätigung Aerosole über längere Zeit in der Luft halten.“
Hiermit stellen sich die Richter mit Verweis auf das RKI gegen die klare Aussage des Aerosolphysikers Gerhard Scheuch, der eine Übertragung im Freien nahezu ausgeschlossen hat. Der sollte es ja eigentlich wissen. Wie mag er sich angesichts dieser Entscheidung wohl fühlen ? Eigentlich wird ihm mit diesem Urteil gesagt, er habe keine Ahnung von seinem Fachgebiet.
Solange es solche RKI-hörigen Urteile gibt, haben wir von der Rechtsprechung nichts zu erwarten.
@RASattelmaier
Quelle: Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier auf Telegram
Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 09.04.2021
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Dachte immer, Richter informieren sich ausgiebig und lassen nicht jeden (Achtung, kerniges Wort folgt…) Scheiß der Politik durchgehen.
Die Masken schützen gegen Staub, ca. 3 Minuten und das war es dann.
Schon mal den Staubsaugerbeutel gewechselt wenn der gerissen ist?
Da schützt so ein Lappen, aber gegen Keime?
Hallo OVG, zum Telefon bitte!
Arbeitet an euren Kenntnisständen und seht nicht soviel Boston Legal !
Arbeitet an euren Kenntnisständen und seht nicht soviel Bosz
Überall sitzen die gleichen dummen Murksel-Vasallen. Pfui Teufel.