Weg frei: Was der Leipziger Spaziergangs-Beschluss für die Montagsproteste bedeutet

Verwaltungsgericht in ehem. Thorer-Villa - Leipzig-Days

Verwaltungsgericht Leipzig

Jeden Montag gehen in Sachsen tausende Bürger auf die Straßen, teils bei angemeldeten Kundgebungen, teils bei Spaziergängen, die in eine Grauzone zwischen Versammlung und Nicht-Versammlung fallen. Um die Spaziergänge zu schikanieren, haben lokale Polizeibehörden diese teilweise als Aufzüge gewertet, die (bisher) nach der sächsischen Coronaschutzverordnung verboten waren. Doch das hat sich geändert.

Mit Beschluss vom 1. Juni 2021 (Aktenzeichen 3 L 308/21) hat das VG Leipzig ein grundsätzliches Verbot von Aufzügen / Spaziergängen als nicht mehr verhältnismäßig eingestuft. Parallel dazu ist ein Eilverfahren der FREIEN SACHSEN vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht anhängig, das die Coronaschutzverordnung in diesem Punkt gänzlich kippen möchte, eine Entscheidung ist Ende der Woche oder Anfang der übernächsten Woche zu erwarten.

Als Reaktion auf den Beschluss finden beispielsweise heute in Borna oder morgen in Leipzig bereits angemeldete Spaziergänge statt, die die Behörden nicht mehr verbieten konnten. Was viele Bürger nicht wissen: Auch unangemeldete Spaziergänge sind durch den Beschluss geschützt. Das Versammlungsrecht unterscheidet nicht, ob eine Versammlung angemeldet ist: Jede Versammlung (und das ist der Fall, wenn die Polizei sich entscheidet, einen Spaziergang als solche einzustufen) fällt unter den Schutz des Versammlungsrechtes und darf nur aufgelöst werden, wenn aus ihr heraus gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung verstoßen wird. Auch die Teilnahme an einer unangemeldeten Versammlung ist keine Ordnungswidrigkeit, dies wäre erst bei einer vollziehbar verbotenen Versammlung der Fall. Damit ist jedes Einschreiten gegen einen Montagsspaziergang seit dem Leipziger Urteil ein offener Rechtsbruch. Einigen Polizeiführungen ist dies bereits bewusst. Ob das aber überall angekommen ist, wird sich zeigen.

Gerade mit Blick auf den Dauer-Problemfall in Zwönitz, wo die Chemnitzer Polizeidirektion – umgesetzt durch Leipziger Einsatzhundertschaften – offenbar ein Exempel an den mutigen Bürgern vor Ort statuieren möchte, empfehlen wir, das Verhalten der Polizei genauestens zu dokumentieren. Damit helft ihr, die Vorgänge im Nachgang juristisch aufzuarbeiten. Auch mögliche Verfahren gegen Spaziergänger, z.B. wegen Widerstandsdelikten, wie es in der Vergangenheit mehrfach vorkam, bekommen eine andere Wendung, wenn die Polizeimaßnahme nachweislich rechtswidrig war.

Wir empfehlen euch bei Komplikationen die Polizei vor Ort auf das Leipziger Urteil hinzuweisen und diese Hinweise zu dokumentieren. Sollte die Polizei dennoch gegen Spaziergänge vorgehen, ist im Nachgang die „gesamte Palette“ aufzufahren und entsprechend juristisch vorzugehen.

Ein abschließender Hinweis: Strafbar macht sich, wer es unterlässt, eine Versammlung anzumelden und diese unangemeldet durchführt. Dies ist laut Gesetz aber nur eine Einzelperson. Wenn Ihr also nicht der gerade derjenige seid, der alles organisiert (und das muss im Zweifel klar belegt werden), darf gegen euch nicht vorgegangen werden. Angesichts der neuerlichen Rechtssprechung kann es natürlich von Vorteil sein, Spaziergänge anzumelden, um Komplikationen bereits im Vorfeld zu begegnen – das muss aber jede Initiative vor Ort selber wissen und unter verschiedensten Faktoren für sich selber unter Berücksichtigung der lokalen Umstände und Gegebenheiten abwägen. Wir stellen lediglich eine juristische Einschätzung zur Verfügung.

FREIE SACHSEN: @freiesachsen

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 07.06.2021

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Ulrike
Ulrike
2 Jahre zuvor

Interessiert die oberen Herrschften doch nicht.

Und ihr Sachsen hättet anders wählen müssen……

Annette
Annette
2 Jahre zuvor

Vertrauen in Gerichten und BRD-Politik?

Wann wollen Sie denn mal aufwachen???

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
2 Jahre zuvor

Die haben zu erklären (remonstrationspflicht) wenn etwas nicht 100% Gesetzeskonform ist warum und was Sie tun. DIE BruXXX antwortet in Ihren absichtlich ungültig gemachten Schreiben-wir haben gewertet-allein darauf steht schon Sibirien!

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[…] Als Reaktion auf den Beschluss finden beispielsweise heute in Borna oder morgen in Leipzig bereits angemeldete Spaziergänge statt, die die Behörden nicht mehr verbieten konnten. Was viele Bürger nicht wissen: Auch unangemeldete Spaziergänge sind durch den Beschluss geschützt. Das Versammlungsrecht unterscheidet nicht, ob eine Versammlung angemeldet ist: Jede Versammlung (und das ist der Fall, wenn die Polizei sich entscheidet, einen Spaziergang als solche einzustufen) fällt unter den Schutz des Versammlungsrechtes und darf nur aufgelöst werden, wenn aus ihr heraus gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung verstoßen wird. Auch die Teilnahme an einer unangemeldeten Versammlung ist keine Ordnungswidrigkeit, dies wäre erst bei einer vollziehbar verbotenen Versammlung der Fall. Damit ist jedes Einschreiten gegen einen Montagsspaziergang seit dem Leipziger Urteil ein offener Rechtsbruch. Quelle: Weg frei: Was der Leipziger Spaziergangs-Beschluss für die Montagsproteste bedeutet | Staseve Aktue… […]

Annette
Annette
2 Jahre zuvor

Behörden, alles FIRMEN.

Und gelogen wird kräftig, daß ddas alliierte BRD-Konstrukt ein Staat sei.

Lüge…