Entscheidung in Karlsruhe: Ausgangsbeschränkungen waren verfassungsmäßig

Am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird heute über die Bundes-Notbremse entschieden.

Der Bund durfte in der dritten Pandemie-Welle im Frühjahr über die sogenannte Corona-Notbremse Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen verhängen.

In den beiden Verfahren am Verfassungsgericht in Karlsruhe ging es um die so genannte Bundes-Notbremse aus der dritten Pandemie-Welle im Frühjahr. Einmal richteten sich die Klagen gegen die damals verhängten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, einmal gegen die Schulschließungen.

Die Maßnahmen hätten in erheblicher Weise in verschiedene Grundrechte eingegriffen, seien aber „in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie“ mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag mit.

Die Notbremse hatte eine Klagewelle in Karlsruhe ausgelöst. Bis zur zweiten Augusthälfte waren beim Verfassungsgericht mehr als 300 Verfassungsbeschwerden und Eilanträge eingegangen.

Um die Verfahren schneller abschließen zu können, hatte der Senat auf eine Verhandlung verzichtet. Von Experten aus den unterschiedlichsten Fachbereichen wurden aber Stellungnahmen erbeten, etwa von Virologen, Intensivmedizinern und Kinderärzten.

Zur Entscheidung

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46), Russia Today (RT), Augsburger Allgemeine, Passauer Neueste Nachrichten vom 30.11.2021

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gerhard
gerhard
2 Jahre zuvor

Das war vorhersehbar … diese Richter hebeln das GG aus ….

Annette
Annette
2 Jahre zuvor

…arbeiten, wenn man das arbeiten nennen kann, zuverlässig…

Ulrike
Ulrike
2 Jahre zuvor

Die sind doch alle nur Vasallen des Systems. Hatten wir sowas nicht schon mal ?

birgit
birgit
2 Jahre zuvor
Reply to  Ulrike

Ja, hatten wir, bei Adolf !

Annette
Annette
2 Jahre zuvor

Geehrte Herren Spahn, Lauterbach, Drosten, Wieler, Wüst und OB Marc Herter,
wie weit darf ein Regierungskonstrukt gehen und die Mitmenschen manipulieren?
Es reicht offensichtlich nicht, den Einwohnern vorzulügen, die BRD sei ein Staat und hoheitlich befugt, Gesetze und Erlasse aller Couleur hervorzubringen.
Die Grenze zwischen Täuschung und Betrug ist hauchdünn.
Es wird an den Maßnahmen in Sachen Immunität berechtigte Kritik geübt.
In den verstrichenen 21 Monaten wurde bei 5.836.813 Mitmenschen ein COVID 19 Erreger nachgewiesen, ungeachtet dessen, welche Qualität ein solcher Test vorzuweisen hat.
101.344 zumeist alte und sehr alte, sowie vorbelastete Mitmenschen verstarben in diesen 21 Monaten an oder mit dem COVID 19 Erreger, was bei den Hinterbliebenen Trauer nach sich zieht.
5.735.469 sind nach der Isolation hingegen Genesene, gleich, ob sie einen Krankheitsverlauf hatten oder keinerlei gesundheitliche Beeinträchtigungen. Genesen und gesundet, und das ist mehr als erfreulich.
Eine Pandemie ist das jedenfalls nicht. Zur Sache selbst verweigert das nichtstaatliche Konstrukt den sachlichen Dialog und blockt mit den altbekannten zur Verfügung stehenden Satzbausteinen aus dem Fundus für Bürgerabwehr alles ab, was den logischen Gesetzen widerspricht.

Es wird an dieser Stelle nicht auf weitere Statistiken verwiesen, deren Aussagen sich auf tägliche Todesfälle im Alltag beziehen. Die Letalität von COVID 19 liegt tief unter diesen.

Noch eine Sache: Kontaminierte ausgeatmete Aerosole sind durch einen medizinischen MNS nicht zu stoppen und filtern so gut, wie eine Handvoll Kies durch Maschendraht blockiert wird.

Gut bezahlte Organe der Verwaltung hüllen sich in Schweigen, singen aber das Lied der Vorgesetzten mit. Fehlender Mut zur Wahrheit wird mit Blick auf den Nebenmann kaschiert, weil dieser eben auch den Kopf vor der Wahrheit senkt.
Diese sind keine volkswohlwollenden Angestellten, und sie erwecken eher den Eindruck, nahe an den Status von politischen Erfüllungsgehilfen zu grenzen.
Das ist keine seriöse Vorgehensweise.