EUROPA – Deutschland will Großbritannien Sonder-Status in der EU gewähren

Deutschland will Großbritannien nach dem Austritt aus der EU offenbar einen Sonderstatus gewähren. Angesichts der Größe und der Relevanz des Landes sei eine „spezielle“ Beziehung nötig – auch, weil Großbritannien das erste Land sei, dass aus der EU ausgetreten sei.

Die britische Premierministerin Theresa May am Mittwoch zu Besuch bei Angela Merkel in Berlin. (Foto: dpa)

Die britische Premierministerin Theresa May bei Angela Merkel in Berlin. (Foto: dpa)

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Der deutsche Europaminister Michael Roth (SPD) rechnet damit, dass Großbritannien nach dem Austritt aus der EU einen Sonderstatus einnehmen wird. „Angesichts der Größe, Signifikanz und langjährigen Mitgliedschaft Großbritanniens in der EU wird es wohl einen Spezial-Status geben, welcher sich nur bedingt mit dem Status jener Länder vergleichen lässt, die nie Mitglied der EU waren“, sagte Roth der Nachrichtenagentur Reuters.

Damit sind Länder wie die Schweiz oder Norwegen gemeint. Diese wurden von einigen Beobachtern als Vorbild für die künftigen Beziehungen zu Großbritannien gehandelt. Sie besitzen den Zugang zum einheitlichen Markt, müssen im Gegenzug aber auch die Freizügigkeit von EU-Bürgern garantieren.

Die Beziehungen sollten „so eng wie möglich sein“, sagte Roth. Es gebe jedoch keine „Rosinenpickerei für Großbritannien“. Die Freizügigkeit für EU-Bürger im Gegenzug zum Marktzugang für Nicht-Mitglieder sei nicht verhandelbar. „Die Freizügigkeit für Arbeiter ist ein hohes Gut in der Europäischen Union und daran wollen wir auch nicht rütteln“, wird Roth zitiert.

Der Austritt Großbritanniens sollte nach Ansicht des SPD-Politikers rasch vollzogen und bis 2019 abgeschlossen werden. „Der Brexit erfolgt. Da er erfolgt, kann es auch im nächsten Europäischen Parlament keine britischen Europaabgeordneten mehr geben“. Um den Austritt bis 2019 zu schaffen, dürften die Verhandlungen darüber nicht länger als zwei Jahre dauern, mahnte Roth. Zudem müsse die britische Regierung Ende des Jahres ihren Austrittswunsch nach Artikel 50 der EU-Verträge erklären. Dann beginnt eine zweijährige Frist zur Klärung der Austrittsbedingungen und des zukünftigen Verhältnisses des Landes zur EU. Die Frist könnte nur einstimmig von den 27 anderen EU-Mitgliedern verlängert werden. Roth sprach sich jedoch gegen eine Verlängerung aus. „Ich meine doch, dass es trotz der Einmaligkeit möglich sein sollte, konzentriert, zügig, verantwortungsvoll im Interesse aller Beteiligten ein Abkommen zu erzielen bis die zwei Jahre abgelaufen sind“, sagte er.

Quelle: Deutsche Wirtschafts Nachrichten vom 18.08.2016

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Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Wenn man das Bild mit den beiden Jüdinnen ansieht wird einem schlecht
Warum soll England einen Sonderstatuts bekommen? Die sind raus und basta.
Die haben jahrelang schon immer Extrawürste bekommen. Es reicht. Wir brauchen die nicht.

Baufutzi
Baufutzi
7 Jahre zuvor

Und es grüßt Israel,mit Merkel(Anila Kazmircak) und Madame May.Diese beiden Subjekte,die übrigens fließend die Sprache Zion’s Sprechen, sehen sich doch schon sehr ähnlich. Würde mich nicht wundern,wenn sie miteinander versippt wären. Unsere keltischen Brüder und Schwestern haben schon ein übles Los gezogen. Beherbergen sie doch das Zentrum Satans, mit der „City of London“.

Schmid von Kochel
Schmid von Kochel
7 Jahre zuvor

Deutschland will nicht, BRD MUSS !!! Hoffentlich verschwindet diese Geschäftsführerin (FÜHRERIN) Merkel bald ins Nirwana, mit Ihren Gästen und lässt uns Deutsche wieder Deutsch sein. Mein Großvater und Vater habe sich bereits im Grabe umgedreht, und das verheißt GUTES. Sehr bald wird eine gute und Harmonische Zeit kommen, glaubt es mir.