21.09.2022
Symbolbild Vorratsdatenspeicherung. (dpa picture alliance / Christian Charisius)
Der Deutsche Kinderschutzbund sieht auch nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gegen die Vorratsdatenspeicherung ausreichend Möglichkeiten im Kampf gegen Pädokriminalität.
Das Vorstandsmitglied Türk sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, man halte das sogenannte „Quick-Freeze“-Verfahren für einen gangbaren Weg in der Abwägung zwischen Datenschutz und Kinderschutz. Mit dem Verfahren können Behörden bei Verdacht auf schwere Straftaten einen Provider dazu verpflichten, die verfügbaren Verkehrs- und Standortdaten umgehend zu sichern. Türk betonte, es sei nun an der Politik, den Strafverfolgungsbehörden ein rechtssicheres Instrument zur Verfolgung im Internet an die Hand zu geben.
Der Europäische Gerichtshof hatte gestern die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland für rechtswidrig erklärt. Nur unter bestimmten strengen Voraussetzungen sei eine begrenzte Datenspeicherung zulässig, urteilten die Richter. Die Bundesinnenministerin hatte daraufhin erklärt, dass die Strafverfolgungsbehörden nicht gänzlich auf dieses Instrument verzichten sollten. Sie verwies darauf, dass der EuGH die Speicherung von IP-Adressen – also der Kennung von Geräten im Internet – ausdrücklich zulasse.
Quelle: Deutschlandfunk vom 21.09.2022
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Das EGH-Urteil sei aber doch ganz im Sinne Deutschlands …keine Rede von einem Dämpfer aus DenHaag. So versucht man Fehlleistungen schönzureden.
Das müsste doch schon dem vermutlich bestochenen Datenschutzbeauftragten der BRiD GmbH zugekommen
sein. Hat der das Papier schon auf Malle am Strand in den Papierkorb dezent abgelegt? Das Urteil interessiert die in der BRvDä (kurzes-Dä) wie die letzte Wasserstandsmeldung Wolga-Don Kanal. Wir sind Tätervolk
mit Generationenschuld-wir sind verdächtig und müssen umzingelt bleiben!