Umfrage-Hammer: AfD knackt die 20 Prozentmarke – SPD nur noch drittstärkste Kraft

10. Juni 2023
Umfrage-Hammer: AfD knackt die 20 Prozentmarke – SPD nur noch drittstärkste Kraft
NATIONAL
Foto: Symbolbild

Berlin. Der Aufwärtstrend der Alternative für Deutschland (AfD) setzt sich fort. Nachdem die Oppositionskraft bereits in den vergangenen Wochen von Umfragehoch zu Umfragehoch schritt, wurde am 9. Juni vom Meinungsforschungsinstitut Yougov die aktuelle „Sonntagsfrage“ veröffentlicht. Die Sensation dabei: die AfD knackt erstmals in ihrer Geschichte die 20-Prozent-Marke. 

Damit rückt die AfD an den Sozialdemokraten (19 Prozent) vorbei und wird bundesweit zweitstärkste Kraft hinter den Unionsparteien (28 Prozent). Immer weiter abgeschlagen sind die Grünen, die auf 13 Prozent absacken. Linke (6 Prozent) und FDP (5 Prozent) müßten um einen Wiedereinzug in den Deutschen Bundestag bangen. (se)

Quelle: zuerst.de vom 10.06.2023

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Tankschiff
Tankschiff
10 Monate zuvor

Wahl und Wahlfälschung…

Wäre doch gelacht, wenn der Computer die AFD nicht unter 5% mogelt…

Nebenbei: Wahlen?

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
10 Monate zuvor

Es fällt auf, ein ausgeworfener Gedanke in Börlin so groß wie ein Fliegenschiss, nehmen DIE auf, wie die größte Schaufel vom Weltgrößten Überkopflader!

Die AfD haben DIE bis 2024 so deformiert und nach rechts gelogen, daß die ebenso bekämpft wird wie damals die NPD! Es ist das gleiche Drehbuch nur der Einband wurde erneuert!

Als erstes treten welche aus dem Vorstand ab, dann zerfällt dieser, dann kommt etwas mit der Kasse, usw.!

Blut, Blöd, Mord hat das schon auf dem Schreibtisch!

Alexander Berg - BERG. Blog
10 Monate zuvor

„Wenn nächsten Sonntag der Bundestag gewählt werden könnte… gäbe es noch immer kein dazu notwendig geltendes Bundeswahlgesetz…“

Sylvester Ohnemus
Sylvester Ohnemus
10 Monate zuvor

Auch wenn man das Bundeswahlgesetz gebetsmühlenartig als unwirksam erachtet ist dem immer noch nicht so. Hartnäckig sind Sie schon – wobei Sie sich hierin von den restlichen Szenegläubigen nicht unterscheiden. Sie sind doch so gut im Erklären. Bitte, die Bühne ist gestellt. Ihr Auftritt, Herr Berg.

Sylvester Ohnemus
Sylvester Ohnemus
10 Monate zuvor
Reply to  staseve

Guten Tag Herr Frühwald,

schön, dass Sie sich persönlich einschalten.
Anbei die Richtigstellung zum Bundesgerichtsurteil vom 15.07.2012.
Hunderte User auf Facebook und Tausende auf Telegram haben seit August eine Behauptung gesehen, wonach alle deutschen Wahlen seit dem 7. Mai 1956 ungültig gewesen seien. Das habe das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in einem Urteil bereits 2012 entschieden. Tatsächlich bezog sich dieses herangezogene Urteil aber lediglich auf die Sitzverteilung im Bundestag. Der Bundeswahlleiter teilte mit: Das Bundeswahlgesetz behielt nach dem Urteil seine Gültigkeit, auch die anstehenden Bundestagswahlen sind gültig.Die Falschbehauptung: Seit dem 7. Mai 1956 seien alle Wahlen, die in Deutschland stattgefunden haben, ungültig gewesen. Das habe das Bundesverfassungsgericht am 25. Juli 2012 entschieden. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland sei damit illegal im Amt. Zudem sei die Abgabe einer Erst- und Zweitstimme bei den Wahlen verfassungswidrig. Der Artikel 38 des Grundgesetzes bestimme, dass alle Wahlverfahren gleich ablaufen müssten. Es handele sich bei der Stimmabgabe aber um zwei verschiedene Wahlverfahren. Daher sei das Wahlrecht bereits seit 1956 außer Kraft gesetzt. Im rechtlichen Sinne gebe es daher keinen Bundestag.
Was hat das Bundesverfassungsgericht 2012 verkündet?Am 25. Juli 2012 urteilte das Bundesverfassungsgericht über eine damals geplante Neuregelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum Deutschen Bundestag. Hunderte Bundestagsabgeordnete der Parteien SPD und Bündnis 90/Die Grünen hatten zuvor eine verfassungsrechtliche Prüfung dieser Änderung des Bundeswahlgesetzes beantragt, welches durch eine Regierungskoalition aus FDP und CDU/CSU auf den Weg gebracht worden war (mehr dazu hierhier). Das Gericht befand das darin enthaltene Sitzzuteilungsverfahren in seiner Urteilsverkündung als verfassungswidrig.
Wie aus einer Mitteilung des BVerfG vom selben Tag hervorgeht, hatten die Richter entschieden, „dass das mit der Änderung des Bundeswahlgesetzes (BWG) neu gestaltete Verfahren der Zuteilung der Abgeordnetensitze des Deutschen Bundestages gegen die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl sowie der Chancengleichheit der Parteien verstößt.“ Der Umfang der durch das neue Verfahren anfallenden Überhangmandate würde „den Grundcharakter der Bundestagswahl als Verhältniswahl“ aufheben. Von einer Ungültigerklärung der Wahlen oder einer illegitimen Regierungsbildung ist in dem Urteil allerdings nicht die Rede.
Auf AFP-Anfrage vom 22. September erklärte auch Prof. Dr. Michael Brenner vom Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Universität Jena: Ihm sei nicht bekannt, dass die Wahlen zu diesem Anlass für ungültig erklärt worden seien. Das Bundesverfassungsgericht habe das Wahlrecht korrigiert und „Ausgleichsmandate eingefordert“. Die Gültigkeit der Wahlen sei aber nicht in Frage gestellt worden.
Bereits 2008 erklärte das Bundesverfassungsgericht Regelungen des Bundeswahlgesetzes zu negativem Stimmgewicht und daraus resultierenden Überhangmandaten für verfassungswidrig und forderte eine verfassungsmäßige Überarbeitung spätestens bis zum 30. Juni 2011. Eine „Auflösung des 16. Deutschen Bundestages“ oder eine Ungültigerklärung der Wahlen stand laut der Richterinnen und Richter schon damals außer Frage. So hieß es:

„Insgesamt können aber nur relativ wenige Mandate von den Veränderungen aufgrund der verfassungswidrigen Berechnung der Zahl der von den Parteien errungenen Sitze betroffen sein, so dass die Legitimation des Bundestages in seiner Gesamtheit nicht in einer Art und Weise betroffen ist, die eine sofortige Auflösung rechtfertigen würde.“

Der aktuelle StandDer Bundeswahlleiter hat sich aktuell ebenfalls zu den dennoch entstehenden Ungültigkeits-Behauptungen geäußert, die sich auf jenes das Urteil aus 2012 beziehen. Auf der Webseite der Behörde heißt es, das Urteil habe zwar das Sitzverteilungsverfahren, wie es im Bundeswahlgesetz geregelt war, in Teilen für verfassungswidrig erklärt. „Das Bundeswahlgesetz blieb im Übrigen hiervon unberührt – also gültig. Insbesondere sind die vergangenen Wahlen nicht für ungültig erklärt worden“, schreibt der Bundeswahlleiter.
Das Verfahren zur Berechnung der Sitzverteilung wurde zuletzt am 14. November 2020 per Bundeswahlgesetz geändert. Darin heißt es unter anderem, dass künftig bis zu drei Überhangmandate nicht durch ausgleichende Mandate ins Gleichgewicht gebracht werden müssen (mehr dazu hierhier).
Ein Eilantrag der Opposition gegen diese Änderung hatte Bundesverfassungsgericht zuletzt abgelehnt. Abgeordnete der FDP, Grünen und der Linken hatten darin gefordert, einen Teil der Gesetzesänderung bei der kommenden Wahl nicht anzuwenden.
2022 soll die Wahlrechtsreform neu verhandelt werden. Das Hauptverfahren steht demnach noch bevor. (hierhier)
Was sagt das Grundgesetz zum Wahlverfahren?Im Artikel 38 des deutschen Grundgesetzes heißt es: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.“ Prof. Dr. Niels Peterson, Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht an der Universität Münster, sieht die Gleichheit der Wahl auf Basis des Artikels 38 nach wie vor gegeben. Juristische Debatten zur Verfassungswidrigkeit der Abgabe einer Erst- und Zweitstimme seien ihm nicht bekannt, erklärte er am 22. September in einem Telefonat mit AFP.
„Jeder Bürger hat die gleiche Erst- und Zweitstimme und wird gleich behandelt.“ Auch der Bundestag habe seine Legitimierung. Diese sei „ausdrücklich im Grundgesetz geregelt.“ Die Behauptungen seien ohne jeden Basis.
Das bestätigte auch Prof. Dr. Huber am 22. September auf AFP-Anfrage. Huber lehrt Öffentliches Recht an der Ludwig-Maximilians-Universität München und ist seit 2010 Richter im zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts. „Die Auslegung von Art. 38 GG ist falsch. Der Bundestag ist ein Verfassungsorgan und existiert nach Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GG bis zum Zusammentritt des nächsten Bundestages.“
Fazit: Die Wahlen sind gültig. Das BVerfG hat nie etwas anderes entschieden, auch wenn es tatsächlich einen Rechtsstreit über das Problem der Überhangmandate gibt. Der Bundeswahlleiter sowie unabhängige Experten bestätigten die Gültigkeit der Wahlen.
Nach einer scharfen Kontroverse im Bundestag hat die Ampelkoalition am Freitag, 17. März 2023, ihre umstrittenen Pläne für eine Wahlrechtsreform zur Reduzierung der Abgeordnetenzahl mit 399 Ja- bei 261 Nein-Stimmen und 23 Enthaltungen durch das Parlament gebracht. Für den Gesetzentwurf der Koalition zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (20/5370) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (20/6015) votierten in namentlicher Abstimmung 395 Parlamentarier von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie drei AfD-Abgeordnete und ein fraktionsloses Mitglied des Bundestages. Dagegen stimmten neben 184 Unions- und 31 Linken-Abgeordneten auch 41 AfD-Parlamentarier sowie zwei Sozialdemokraten und drei fraktionslose Abgeordnete.
Neuregelung begrenzt Zahl der BundestagsmandateDen restlichen Beitrag will ich hier nicht noch einstellen, weil sicherlich ihre Auffassung damit überlastet sein könnte.
Sie können gerne weiterhin die Legitimität infrage stellen. Es ändert dennoch nichts an der Gültigkeit des Bundeswahlgesetzes und der anstehenden Neuerung.
Mit demokratischen Grüßen
Sylvester Ohnemus

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
10 Monate zuvor
Reply to  staseve

Wenn es eine falsche Sitzverteilung im Bunden Tag gab dann ist alles Beschlossene aus eigenem „Geist“ oder zwangsvergeistertes ungültig. Ein Unrecht zieht nur
Unrecht nach sich! Im falschen gibt es nichts Richtiges! Schwanger oder nicht schwanger, etwas schwanger gibt es nicht. Wenn DU in Deinem Benziner Diesel tankst, läuft der auch mit Deiner Ausrede: Das hab ich nicht so gemeint-keinen Meter! Ohne zu müssen musst Du ja ganz schön abhängig von DENEN sein, um am Vorteils Tropf hängen zu bleiben!

Sylvester Ohnemus
Sylvester Ohnemus
10 Monate zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

Auch Scheinschwangerschaften gibt es. Aber das tut hier nichts zur Sache. Im vorliegenden Fall hatten wir bis zur Wiedervereinigung einfach eine andere Basis woraus sich der Bundestag konstituierte. Ihre Ableitungen sind mal wieder so abstrakt und an dieser Stelle unpassend, weshalb diese Vergleiche nichts taugen. Wie immer – ein gängiges Stilmittel der Uminterpretation für eigene Zwecke.
Nicht alle fallen auf ihren Schwachsinn rein.

Sylvester Ohnemus

Sylvester Ohnemus
Sylvester Ohnemus
10 Monate zuvor
Reply to  staseve

Ja, Herr Frühwald,
mit ihrer Antwort habe ich gerechnet.
Als normal intelligenter Mann wissen Sie wie ein Argument definiert wird. Eine Argumentation setzt sich aus mehreren, gut strukturierten Argumenten zusammen. Jedes Argument besteht dabei aus einer Behauptung, einer Begründung und einem Beispiel.
Sie dagegen stellen lediglich eine Behauptung auf, die vom Bundesverfassungsgericht in der Urteilsverkündung geschrieben wurde und danach im Einzelnen erläutert wurde. Sie lassen eben den Rest weg, woraus dann der Mantra artig wiederholte Satz in der Szene verkündet wird. Viele ihrer Szenegläubigen hinterfragen das nicht wirklich. Es reicht ihnen völlig aus, aus ihren Kreisen dies so geschrieben zu bekommen.
Dazu ein Artikel aus der Hirnforschung:
WAHRNEHMUNGWarum wir nicht glauben, was uns nicht passt.Der Mensch als solcher ist keineswegs offen für Argumente. Im Gegenteil, wir halten an lieb gewonnenen Überzeugungen fest – oft gegen jede Vernunft.
Als der US-Senat im Februar 2017 den konservativen Politiker Scott Pruitt als neuen Chef der amerikanischen Umweltschutzbehörde EPA bestätigte, löste das bei vielen im alten Europa – wieder einmal – nur Kopfschütteln aus: Pruitt hatte mehrfach abgestritten, dass menschliches Verhalten den Klimawandel beeinflusst. Dabei können sich, was die Leugnung wissenschaftlicher Fakten angeht, die Europäer an die eigene Nase fassen. Die Skepsis gegen Schutzimpfungen für Kleinkinder etwa ist einer Umfrage aus dem Jahr 2015 zufolge in Deutschland nur marginal geringer als in den USA. Länder wie Frankreich oder Italien zählen sogar weltweit zu den impfkritischsten – ganz im Gegenteil etwa zu Entwicklungsländern wie Ecuador, Ghana oder Bangladesch.
Warum aber ist es so, dass Menschen an Überzeugungen festhalten, die nach überwältigendem wissenschaftlichem Konsens falsch sind? Wieso tun wir uns generell schwer damit, unliebsame Tatsachen in unser Weltbild zu integrieren – und fallen beispielsweise als Fußballfans selbst dann nicht vom Glauben ab, wenn Skandale eine Mannschaft erschüttern, nehmen aber Fake News dankbar an, wenn sie unsere politische Einstellung stützen?
»Wenn Menschen sich einmal eine Meinung zu etwas gebildet haben, versuchen sie, diese zu behalten«, sagt der Sozial- und Wirtschaftspsychologe Tobias Vogel von der Universität Mannheim. »Unsere Einstellungen sind ein Teil unserer Identität.« Habe jemand zum Beispiel eine stark positive Haltung gegenüber der CSU, dann sei das relevant für sein Selbstbild. Und auch andere Menschen beurteilen uns danach, welche Dinge wir ablehnen und welche wir gut finden. »Unsere Freunde haben oft zu wichtigen Themen eine ganz ähnliche Einstellung wie wir«, erklärt Vogel. »Ändere ich nun meine Meinung etwa zur CSU, weil ich neue Dinge über sie erfahre, kann das zu Problemen führen. Im Extremfall brechen alte Bekannte mit mir, und ich muss mir neue soziale Kontakte suchen, die meine veränderte Einstellung teilen.«
Unerwünschte Informationen vermeidenSo weit lassen wir es indes meist gar nicht kommen: Wie eine Vielzahl wissenschaftlicher Studien belegt, suchen wir von vornherein eher solche Informationen, die unseren Einstellungen entsprechen. »So vermeiden wir innere Konflikte«, verdeutlicht Vogel. Politisch eher links eingestellte Menschen informieren sich tendenziell in links gefärbten Medien und andersherum. Der »taz«- oder »FAZ«-Aufkleber am Briefkasten lässt daher ebenso tief blicken wie ein Blick aufs Smartphone und die dort installierten Medien-Apps. Reine Onlinemedien wie persönliche Blogs würden dabei oft eher politisch extreme Meinungen bedienen als klassische Informationsangebote, so Vogel. Und wer beispielsweise dem Thema Impfen gegenüber skeptisch oder ablehnend eingestellt ist, lande durch die Verwendung entsprechender Suchwörter im Netz auch leicht auf Seiten, die Zweifel an der Sicherheit und Notwendigkeit von Schutzimpfungen nähren.
Das geht sogar so weit, dass wir Journalisten prinzipiell unterstellen, verzerrt und unausgewogen zu berichten, sobald sie für uns unliebsame Tatsachen präsentieren. Was heute als »Lügenpresse« durch die Landschaft geistert, ist in der Kommunikationswissenschaft schon lange als das Phänomen der »hostile media« bekannt, also der feindseligen Medien. »Wenn ich überzeugter Anhänger einer bestimmten Ideologie bin, dann gehe ich grundsätzlich davon aus, dass in Rundfunk und Presse darüber negativ oder einseitig berichtet wird – zu meinen Ungunsten, versteht sich«, erklärt Christina Peter von der Ludwig-Maximilians-Universität München. Das fanden Forscher etwa heraus, indem sie Israelis und Palästinensern Zeitungsartikel vorlegten, in denen der Nahostkonflikt thematisiert wurde. Obwohl die Wissenschaftler zuvor sehr genau kontrolliert hatten, dass beide Sichtweisen auf den Konflikt gleich ausführlich angesprochen wurden, gingen sowohl israelische als auch palästinensische Versuchsteilnehmer nach der Lektüre davon aus, dass die Beitrage verzerrt seien und ihre eigene Seite unvorteilhaft darstellten.
Das Abwerten der Quelle ist tatsächlich eine weit verbreitete psychologische Reaktion, sobald wir mit Informationen konfrontiert werden, die uns nicht in den Kram passen. Sei es beim alltäglichen Medienkonsum, im Gespräch mit Freunden oder Bekannten. Eine klassische Studie dazu veröffentlichten schon im Jahr 1979 Forscher um den Psychologen Charles Lord von der Stanford University. Die Wissenschaftler legten Probanden, die entweder glühende Verfechter oder Gegner der Todesstrafe waren, jeweils zwei wissenschaftliche Studien vor. Eine davon belegte scheinbar, dass die Einführung der Todesstrafe zu einer Reduktion der Mordrate führt, die andere das Gegenteil. Ergebnis: Wer von der Todesstrafe überzeugt war, bewertete die Studie, die ihr keine abschreckende Wirkung attestierte, als weniger überzeugend und von geringerer methodischer Qualität – und umgekehrt.
Grund für die Verrenkungen, die unser Gehirn dabei unternimmt, ist das so genannte Konsistenzmotiv, wie Psychologe Vogel weiter ausführt: »Wir haben das Bedürfnis, dass unser Wissen widerspruchsfrei ist. Alles andere würde ja logisch keinen Sinn ergeben.« Stehen unsere Einstellung und eine nicht dazu passende Information nebeneinander, sprechen Wissenschaftler von kognitiver Dissonanz. Um diesen unangenehmen Spannungszustand aufzulösen, müssen wir an manchen Stellen Informationen abwehren. Am einfachsten sei das, wenn man Fakten rundheraus für falsch erklären kann, so Vogel. Ist das nicht möglich, können wir auch das Gewicht der Information kleinreden. »Überzeugte VW-Fans etwa sagen sich dann: Okay, beim Schadstoffausstoß wurde getrickst, aber das ist ja nicht der Grund, warum ich diese Marke fahre«, erläutert Vogel.
Ich möchte das nicht!2016 untersuchten Neurowissenschaftler um Jonas Kaplan von der University of Southern California in Los Angeles die neuronalen Grundlagen dieser Abwehrreaktion. Die Teilnehmer lagen im Hirnscanner und lasen Gegenargumente zu politischen Statements, denen sie zuvor überzeugt zugestimmt hatten. Einer der Befunde war, dass die Versuchspersonen anschließend umso weniger ihre Meinung änderten, je stärker beim Lesen der Gegenargumente ihre Amygdala aktiv war. Diese Struktur, oft als Angstzentrum des Gehirns bezeichnet, ist immer beteiligt, wenn wir Situationen emotional bewerten. Für das Gehirn macht es zu einem gewissen Grad demnach keinen Unterschied, ob wir körperlich bedroht sind oder ob unsere Identität bedroht ist, schlussfolgern die Forscher – und je heftiger unsere emotionale Reaktion auf diese Bedrohung ausfällt, desto eher halten wir an unseren Überzeugungen fest.
Ebenfalls weit verbreitet ist ein anderer Abwehrmechanismus, den Wissenschaftler häufig in Studien mit Rauchern gefunden haben. In diesem Fall würde eine Raucherin denken: Mag sein, dass Tabakrauch die Gefahr für viele Krankheiten erhöht – aber mich wird das nicht treffen. »Optimistischer Fehlschluss« heißt dieser Denkfehler. So ließe sich auch die Uneinsichtigkeit mancher eingefleischten Impfgegner erklären, sagt Kommunikationswissenschaftlerin Christina Peter. »Viele glauben ja durchaus, dass Masern bei kleinen Kindern zum Tod führen können«, unterstreicht Peter. »Sie sind nur davon überzeugt, dass es ihrem Kind schon nicht passieren wird.«
Wie wir mit unliebsamen Informationen umgehen, darüber entscheidet, wie extrem und gefestigt unsere Meinung im Vorhinein ist. Das hat verschiedene Gründe. Zum einen sind sehr starke Einstellungen – die glühende Anhängerschaft für einen Fußballverein, die tiefe Verachtung einer politischen Partei – besonders wichtig für die eigene Identität. Sie aufzugeben, ist psychologisch kostspieliger als bei weniger markanten Einstellungen, etwa der Bevorzugung dieser oder jener Jogurtsorte am Kühlregal. Zum anderen aber sind Menschen, die eine Sache passioniert vertreten, oft umfassender informiert. Daher kennen sie mehr Argumente für ihre Meinung, mit denen sie Angriffe parieren können.
Diese Fähigkeit, Herausforderungen des eigenen Weltbilds mit Gegenargumenten zu begegnen, baut sich meist langsam auf. Und nicht selten sind es gerade Überzeugungsversuche anderer, welche die ideologischen Abwehrkräfte stärken. Der Sozialpsychologe William McGuire (1925–2007) von der Yale University prägte dafür den Begriff der Inokulation, zu Deutsch: Impfung. Analog zum medizinischen Vorgang, so fanden McGuire und seine Mitarbeiter heraus, können wiederholte, schwache Argumente gegen unsere Position uns gegen stärkere Attacken immunisieren. Wichtig dabei: Die Gegenargumente müssen so stark sein, dass wir sie überhaupt einer Widerlegung würdig finden – aber dennoch nicht stark genug, um unsere Überzeugung ernsthaft zu erschüttern.
Was hängen bleibt – und was nichtEinen ebenfalls subtilen Effekt, bei dem Argumente über die Zeit hinweg die genau gegenteilige Wirkung entfalten, hat Christina Peter selbst untersucht. »Oft gibt es ja solche Mythen- oder Faktenchecks in der Presse«, erklärt Peter. Dabei werde häufig die falsche Information noch einmal wiederholt, à la: »Was ist dran am Mythos ›Impfen verursacht Autismus?‹« Wenn Menschen das flüchtig lesen, bleibt oft nur die fehlerhafte Aussage hängen – nicht aber die Tatsache, dass diese eigentlich korrigiert wurde. Aus Sicht desjenigen, der die falsche Information richtigstellen wollte, geht der Schuss also nach hinten los, daher spricht man auch von einem »backfire effect«. Zu ihm trägt bei, dass wir Fakten zuallererst in Kategorien wie »Das hab ich schon mal gehört« oder »Das ist mir vollkommen neu« einsortieren und dass wir prägnante Aussagen besser behalten als Kontextinformationen. »Eine Fehlinformation ist oft kurz und knackig, die Wahrheit dagegen eher dröge und kompliziert«, so die Kommunikationswissenschaftlerin.
In der Studie, die Peter zusammen mit ihrem Kollegen Thomas Koch 2016 veröffentlichte, lasen die Probanden einen journalistischen Artikel, in dem Behauptungen über einen neuen Test zur Darmkrebsvorsorge aufgegriffen und entweder bestätigt oder korrigiert wurden. Dabei zeigte sich, dass die Teilnehmer fünf Tage später eher widerlegte Aussagen für zutreffend als dass sie zutreffende Aussagen für falsch hielten. Besonders anfällig für den Effekt waren Probanden, die sich eher oberflächlich mit dem Text beschäftigt und sich direkt danach noch keine starke Meinung zum Thema gebildet hatten. Diese Ergebnisse sollten allerdings nicht dazu führen, keine Mythen mehr öffentlich zu widerlegen, betont Peter. Denn natürlich würden sich viele Leser auch daran erinnern, dass der Mythos falsch ist. Dennoch sollte man, führt die Forscherin weiter aus, die Formulierung sorgfältig wählen – und am besten die Fehlinformation selbst nicht zu oft wiederholen.
Was hilft also gegen die Sturheit unseres Geistes? Zu denken wie ein Wissenschaftler, behauptet die Psychologin Priti Shah von der University of Michigan. Doch das ist harte Arbeit! In einem aktuellen Buchkapitel listen Shah und ihre Kollegen auf, welche Denkfallen dabei lauern, wenn Menschen die Qualität wissenschaftlicher Beweise evaluieren wollen. Wir müssen etwa lernen zu beurteilen, ob die präsentierten Daten wirklich die behauptete Hypothese stützen oder ob dies vielleicht nur den Anschein hat – wofür ein Grundverständnis von Forschungsmethoden und Statistik nötig ist. Zudem, so Shah, verlassen wir uns allzu oft auf Heuristiken: gedankliche Abkürzungen, dank derer wir uns schnell und ohne geistige Anstrengung ein Urteil bilden können. Und wir vertrauen zu stark auf persönliche Erfahrungsberichte und grafisch präsentierte Ergebnisse. Das wenig optimistische Urteil der Forscher: Angesichts der Vielzahl von Fehlschlüssen, denen Menschen aufsitzen, und Denkfallen, in die Menschen tappen, seien wir für pseudowissenschaftlichen Unfug geradezu prädestiniert.
Ja, mein lieber Herr Frühwald. Da Sie ein normal intelligenter Mensch sind, mit dem Hang zu manipulierendem Verhalten wird das in der Wissenschaft als Gaslighter bezeichnet. Wahrscheinlich haben Sie das noch selbst nicht gehört.
Wissen Sie, ich kann selbst auch denken und hab das in meinem bisherigen Leben ganz gut hinbekommen. Immerhin bin ich auf meinem Fachgebiet anerkannt und darüber hinaus habe ich durchaus fühle ich mich in der Lage die Dinge durchaus richtig einschätzen zu können. Von daher kann ich ihre Geisteshaltung durchaus in den richtigen Kontext setzen. Menschen mit einem klaren Verstand werden niemals an solch einen ausgemachten Schwachsinn glauben. Ich bin in meiner Ausführung immer sehr sozial. Andere sehen das durchaus radikaler, so wie das in Reihen eben auch ist. Ihre Argumente sind leicht auseinander zu nehmen – also wenig stringent.
Mich würde nur eines tatsächlich interessieren, was die Putingläubigkeit in ihren Reihen so begeistern lässt. Da sie alle so sehr Demokratie einfordern, dürfte das Putin’sche System eigentlich nicht diesem Wunsch entsprechen. Liegt es vielmehr daran, dass sich viele in ihren Reihen Machtmenschen hin angezogen fühlen?
Über eine Argumentation im klassischen Sinne, wie oben beschrieben freue mich.
Sylvester Ohnemus

Sylvester Ohnemus
Sylvester Ohnemus
10 Monate zuvor
Reply to  staseve

Na, dass bestätigt auf ganzer Linie meine Ausführungen. Es geht einfach nichts über eine gute in sich stimmige Argumentation.
Das unterscheidet uns voneinander.
Herr Frühwald – so wird das nichts.

Auf das beste Deutschland aller Zeiten.

Sylvester Ohnemus

Det
Det
10 Monate zuvor

Herr Sylvester Ohnemus,
Ich habe hier auf diesen Blog schon öfters über die Firmen-Struktur der Bundesregierung geschrieben. Der Deutsche Bundestag wird unter der DUNS-Nr. 332620814, im Internationalem Firmen-Verzeichnis geführt. Das bedeutet aber auch, dass der Deutsche Bundestag jemandem gehört und dieser jemand bestimmt welche Musik gespielt wird!
Dasselbe mit dem Bundeswahlgesetz. Es sind Wahlen innerhalb einer Firma und da können sie machen was sie wollen! Ich nehme an diesen Wahlen schon lange nicht mehr teil, weil ich diesen Schwindel nicht mehr mitmachen wollte und habe mich aus ihrer Wähler-Liste austragen lassen.
Wenn Sie nicht begreifen können, dass es keine öffentlichen Wahlen sind, werden Sie nie klar kommen.

Sylvester Ohnemus
Sylvester Ohnemus
10 Monate zuvor
Reply to  Det

Hallo Herr Det,
Sie können viel schreiben, es ist aber nicht gleichbedeutend qualitativ, eher quantitativer Nonsens.
Das mit der DUNS-Nr. hat ganz einfach einen wirtschaftlichen Hintergrund. Bleistifte für den Bundestag müssen von irgendjemandem eingekauft werden können. Dazu brauchen sie Firmen. Sie als Privatperson natürlich nicht. So schwer ist das alles gar nicht zu verstehen. Vielmehr brauchen Sie einen für sich legitim erscheinenden Grund. Es ist wie es ist. Jeder, der im täglichen genau so handeln würde, wie das was hier so zum Besten gegeben wird, wäre pleite. Der Herr Berg ist es bereits und einige Unbekannte sicherlich auch. Einige spielen ein doppeltes Spiel und andere verdienen daran. Dasselbe Märchen nur in anderem Gewand.
So what.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
10 Monate zuvor

Im Gefangenen Lager kannst Du im eingezäunten Gelände wählen was und wie Du willst, es hat nichts zu bedeuten.
Was bestimmt wird bestimmen DIE vor dem Zaun!

Sylvester Ohnemus
Sylvester Ohnemus
10 Monate zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

Aber auch das Leben dort folgt nach den hierarchischen Prinzipien.
Viel bla bla ändert nichts.
Entweder ist man ein Scheinwerfer oder das Rücklicht. In manchen Fällen reicht es noch nicht einmal zum Katzenauge.

Ulrike
Ulrike
10 Monate zuvor

Bei Wahlen werden dann wieder alle Hebel in Bewegung gesetzt dass die AfD unter 5 % geht. Wetten ?
Genug Deppen die das bei der Auszählung machen gibts.

birgit
birgit
10 Monate zuvor

Mich würde interessieren, wieviele V-Leute wurden bereits in der AfD plaziert ? Gleiches Vorgehen wie bei der NPD ? @kairo kann da bestimmt Auskunft geben.

kairo
kairo
10 Monate zuvor
Reply to  birgit

Erstens ist das natürlich Amtsgeheimnis. Zweitens hat man bei der NPD gesehen, dass das mit den V-Leuten böse nach hinten losgehen kann, jedenfalls wenn man es übertreibt.

Alexander Berg - BERG. Blog
10 Monate zuvor

30%, 40%, 50%… man kann wieder in Hoffnung schwelgen… solange sich die Mehrheit der Gläubigen nur weiter in einer mentalen Blase bewegt – ungeachtet der fehlenden Rechtsgrundlage für entsprechende Wahlen.
—-

Den Unterschied zwischen „Inhalt“ und „Prinzip“ nicht zu kennen, sorgt dafür, dass sich der Inhaltsdenker in seiner mentalen Gefängniszelle bewegt, beherrscht von seinen Denk- und Verhaltensmustern, was einer der wesentlichen Aspekte darstellt, warum sich gewohnt „im Kreise gedreht“ wird, was sich durch Austauschen von „ungerechten“ gegen „gerechte Autoritäten“ in der Hoffnung auf Erlösung zum Ausdruck bringt, verbunden mit der irrigen Vorstellung, man müsse dazu nur „Mehrheiten“ bilden.

Last edited 10 Monate zuvor by Alexander Berg - BERG. Blog
Sylvester Ohnemus
Sylvester Ohnemus
10 Monate zuvor

Herr Berg, so wird das überhaupt nichts.
Inhaltstheorien richten den Fokus auf konkreten Bedürfnisse bzw. Motive (z.B. Lohn, Anerkennung), die das Verhalten bestimmen. Prozesstheorien beschäftigen sich mit Prozessen der Entstehung, Ausrichtung und Intensität von menschlichem Verhalten und versuchen diese formal zu erklären.
Das Problem der Szenegläubigen liegt an der Interpretation des eigenen Weltbilds und der damit verbundenen Vorstellungen.
Ich kann ihnen gerne dazu wissenschaftliche Artikel einstellen, die sehr anschaulich ihre Denkweisen erklären. Wenn man so oft gescheitert ist und im fortgeschrittenen Alter immer noch nicht kapiert warum man bisher kein Bein auf den Boden gebracht hat, liegt es nicht an ihrem Verständnis, wie die Gesellschaft zu sein hat, sondern ausschließlich an ihrer Andersartigkeit.
Sie werden in ihrer Szene weiterhin gehört werden, weil eben diese Leute gerne das hören wollen und inhaltlich verkürzt ihre eigene Auffassung bestätigt wissen wollen. Ansonsten müssten sie sich alle infrage stellen und das wollen die wenigsten. Denn die Erkenntnis einem Irrtum zu unterliegen schmerzt. Deshalb gibt es immer einige die sich abgehängt fühlen und unter Gleichgesinnten ihre Daseinsberechtigung bestätigt wissen.
Alle anderen sehen in ihnen einfach nur Verlierer vereinfacht ausgedrückt.
Diese Wörter verstehen Sie bestens.

Sylvester Ohnemus
Sylvester Ohnemus
10 Monate zuvor

Lieber Herr Frühwald,

Weshalb sollte mit der Verkündung am 25.07.2012 dich das Bundesverfassungsgericht die Demokratie aufgehört haben zu existieren?!
Das erschließt sich mir nun wirklich nicht. Das bezweifeln sie bereits rückwirkend bis zum Jahre 1871 mit der Gründung des Kaiserreichs.
Wie kann generell das Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Ungültigkeit der BRD erklären, wenn diese sowieso von ihrer Szene nicht anerkannt wird. Das ist ein nicht aufzulösendes Paradoxon.
Ich lerne gerne noch dazu.
Stellen Sie bitte konkret die einzelnen Vorwürfe ihrerseits in den richtigen Kontext und das bitte chronologisch.
Wenn Sie mir Propaganda aus einer untergegangenen Zeit unterstellen ist das nichts anderes, als das Sie dem Mainstream vorwerfen. Sie bedienen sich derer Begrifflichkeiten wie Stigmatisierung von Andersdenkenden, keine freie Meinungsäußerungen, einseitige Manipulation durch die vierte Gewalt der Medien.
Ich möchte jetzt nicht alles aufzählen. Jedenfalls kommt da eine Menge zusammen.
Wenn Sie das besser können wollen, dann müssen Sie sich daran messen lassen. Sie schaffen es noch nicht einmal mich mit überzeugenden Argumenten zu vereinnahmen. Sie können für sich doch nicht ernsthaft Ihre Redlichkeit für sich beanspruchen?!
Auf welcher Basis soll ihr Verständnis von gesellschaftlichen Konventionen gelebt werden? Und was würde sich daraus ändern? Welche Legitimation können Sie erwarten? Welche Rolle spielen Sie dabei?

Sylvester Ohnemus
Sylvester Ohnemus
10 Monate zuvor
Reply to  staseve

Zum Wissen braucht es belastbare Informationen. Die sind durch nicht haltbare Propaganda keineswegs gegeben. Wenn man auf berechtigte Fragen keine Antworten liefern will oder kann sagt das sehr viel über die Szene aus.
Einen schönen restlichen Sonntag von meiner Augen schmeichelnden Terrasse.

Sylvester Ohnemus

kairo
kairo
10 Monate zuvor
Reply to  staseve

Das Redaktionsteam wird gar niemanden irgendein Argument aufzwingen.

Das ist schön. Es würde auch schon völlig reichen, wenn es uns mal ganz klar (also Angabe der Rn) sagen würde, wo in den Urteilen das BVerfG irgendeine Wahl zum Bundestag für ungültig erklärt hat oder auf dieser Grundlage ein Gesetz aufgehoben hat. Ich habe da immer nur gelesen, dass der Fehler im Gesetz so geringfügige Auswirkungen hat, dass die Gültigkeit der Wahl deswegen nicht in Frage steht.
Und überhaupt konnte das Gericht ja nur über die Gültigkeit der jeweils letzten Wahl entscheiden; für frühere waren längst alle Einspruchsfristen abgelaufen.
Außerdem würde den Leser interessieren, warum das Gericht seitdem weitere Urteile zum BWahlG gefällt hat; ist ihm etwa entgangen, dass es dieses Gesetz abgeschafft hat?

kairo
kairo
10 Monate zuvor
Reply to  staseve

Das zu behaupten ist billig. Also, welche Rn.? So schwer kann das doch nicht sein. Und bitte kein „Google doch selbst“ – das nehme ich als Beweis, dass du nur dummes Zeug redest und nichts hast.

kairo
kairo
10 Monate zuvor
Reply to  staseve

Also kein Beleg. Gut, ich hatte es nicht anders erwartet.
Das Urteil ist mir natürlich bekannt. Da steht nichts von dem, was hier behauptet wird. Ansonsten hätte das Gericht wohl nicht ausgerechnet den Bundestag damit beauftragen können, Abhilfe zu schaffen. Dieser wurde demnach nicht aufgelöst. Falls doch: bitte belegen, mit Rn.
Es konnte auch nur über die Gültigkeit der damals letzten Wahl entscheiden. Aber von deren Aufhebung ist keine Rede. Siehe auch in gleichem Sinne 2 BvC 1/07, 2 BvC 7/07 Rn. 138. Die Einspruchsfristen gegen frühere Wahlen waren natürlich längt abgelaufen; nach Ende der Wahlperiode die Wahl für ungültig erklären zu lassen ist ein zumindest origineller Gedanke.

kairo
kairo
10 Monate zuvor
Reply to  staseve

Alles klar. Ihr seid nicht fähig, auch nur eine einzige Belegstelle für eure wilden Behauptungen anzuführen. Weil ja nicht sein kann, was nicht sein darf.
Macht nicht, dafür habe ich ein paar.
2 BvF 1/21
2 BvC 22/19
2 BvQ 14/21
2 BvE 1/21, 2 BvE 3/21
2 BvC 5/20
2 BvC 46/19
2 BvC 37/19
2 BvC 19/19
2 BvC 40/19
2 BvC 1/18
In all diesen Entscheidungen, die allesamt deutlich nach 2012 gefallen sind, nimmt das Bundesverfassungsgericht in irgendeiner Weise Bezug auf das Bundeswahlgesetz. Dann muss es doch wohl eines gegeben haben. Die Liste könnte noch bedeutend verlängert werden.