Frühwald um 9 – Nachrichten und Informationen vom 20.03.2024 (Textausgabe)

Vereinigte Staaten – Supreme Court: Texas darf Migrationsgesetz anwenden – Niederlage für Biden-Regierung
In den USA hat der Oberste Gerichtshof das umstrittene Migrationsgesetz in Texas gebilligt.

Durch das Gesetz erhalten die texanischen Behörden Befugnisse im Umgang mit Migranten an der Grenze zu Mexiko, die sonst Bundesbehörden vorbehalten sind.
Das heißt, sie dürfen Menschen festnehmen, die versuchen, illegal über die Grenze zu kommen. Außerdem darf Texas abschieben und bei wiederholten Verstößen gegen den Grenzübertritt auch langjährige Haftstrafen verhängen.
Das Justizministerium in Washington hatte vor dem Obersten Gerichtshof geklagt und argumentiert, Texas verletze damit Bundesgesetze. Die Regierung äußerte sich enttäuscht über das Urteil. Man sei fundamental anderer Ansicht. Derzeit laufen noch weitere Klagen gegen das Gesetz.

Quelle: Deutschlandfunk 

„Freie Sachsen“ obsiegen vor Gericht: Sächsischer Verfassungsschutz muß sich zurückhalten

Dresden. Behörden, Medien und Politik werden im Umgang mit politisch Andersdenkenden immer übergriffiger. Aber noch funktioniert der Rechtsstaat zumindest partiell und ruft zumindest die gröbsten Hetzer immer wieder auf den Boden des Gesetzes zurück. Jetzt konnte sich die Bürgerrechtsbewegung „Freie Sachsen“ gegen Anwürfe des sächsischen Verfassungsschutzes gerichtlich durchsetzen.

Der sächsische Inlandsgeheimdienst hatte gegenüber der Presse behauptet, die „Freien Sachsen“, die auch an Kommunalwahlen teilnehmen, wollten einen „nationalsozialistischen Führerstaat“ errichten. Dem wurde nun durch ein Urteil ein Riegel vorgeschoben.

Hintergrund des Rechtsstreits war unter anderem ein Bericht in der Wochenzeitung „ZEIT“. Darin unterstellte der Präsident des sächsischen Verfassungsschutzes führenden Personen der „Freien Sachsen“, einen „nationalsozialistischen Führerstaat“ errichten zu wollen. Die „Freien Sachsen“ wollten diesen „Staat und seine freiheitliche Gesellschaftsordnung“ ersetzen, heißt es in dem „ZEIT“-Bericht, der bereits Ende 2021 erschien.

Die „Freien Sachsen“ begrüßten das Urteil in einer Pressemitteilung. Welche Staatsform man anstrebe, „wurde bis heute zu keinem Zeitpunkt definiert, weil unsere alltägliche Politik primär auf das ‚Hier und jetzt‘ ausgerichtet ist“, heißt es darin. Der Versuch, mit der „NS-Keule“ das Ansehen der „Freien Sachsen“ zu beschädigen, sei mit dem Urteil „krachend gescheitert“. (rk)

Quelle: zuerst.de

Bevölkerungsaustausch auf Hochtouren: Erstmals mehr als 10.000 Einbürgerungsanträge allein in München

München. Ein mehr als fragwürdiger Rekord: erstmals hat die Zahl der Einbürgerungsanträge in der rot-grün regierten bayerischen Landeshauptstadt München die Marke von 10.000 überschritten – in einem einzigen Jahr.

Zudem waren Anfang 2024 noch rund 15.000 Anträge unbearbeitet, darunter auch Rückstände aus den Vorjahren.

Die Zahlen brachte der AfD-Landtagsabgeordnete Walbrunn mit einer Anfrage in Erfahrung. Aus der Antwort der Staatsregierung geht auch hervor, wie die Zahlen an Eingebürgerten in den letzten Jahren gestiegen sind: wurden 2014 noch 3.745 Anträge gestellt und 2.719 Einbürgerungen vollzogen, waren es 2023 nun 10.335 Anträge und 6.434 vollzogene Einbürgerungen.

Die meisten Einbürgerungsbewerber kamen aus dem Irak, Syrien und der Türkei. Rund 60 Prozent behielten ihre alte Staatsbürgerschaft.

Einbürgerungen werden von der Politik der etablierten Zuwanderungsparteien inzwischen als bevorzugtes Mittel des Bevölkerungsaustausches genutzt. Ausdrücklich wird angestrebt, die Zahl der Einbürgerungen zu erhöhen – völlig unabhängig davon, wer einreist, welche Qualifikationen oder welches Gewaltpotential die Einbürgerungskandidaten mitbringen. (rk)

Quelle: zuerst.de

Insa-Umfrage – In Sachsen kündigt sich ein Wahlhammer an

SPD, Grüne und Linke könnten aus dem Parlament fliegen. Die neue Sachsen-Umfrage zeigt die AfD stabil vorn. Die CDU-SPD-Grüne-Koalition ist weit von einer Mehrheit entfernt. Wird das BSW zum Zünglein an der Waage?

DRESDEN. Die neue Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes Insa für Sachsen schürt bei SPD (sechs Prozent), Grünen und Linken (jeweils fünf Prozent) Ängste um den Wiedereinzug in den Landtag. Nach derzeitigem Stand ist es nicht ausgeschlossen, daß ihre Fraktionen das Parlament verlassen müssen. In etwas mehr als fünf Monaten, am 1. September, wird im Freistaat gewählt.

Unabhängig davon hat die schwarz-rot-grüne Koalition von Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU, 30 Prozent) derzeit keine Mehrheit mehr. Die drei Partner kommen zusammen nur noch auf 41 Prozent der Stimmen.

Erstmals hat Insa das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) bei seiner Umfrage für Sachsen berücksichtigt. Demnach würde es elf Prozent erhalten und könnte zum Zünglein an der Waage werden. Erst recht, wenn SPD, Linke und Grüne tatsächlich an der Fünfprozenthürde scheitern. Dann gäbe es ein Drei-Fraktionen-Parlament, in dem die neue Partei zwischen CDU und AfD als Koalitionspartner wählen könnte.

Nur Viererbündnis hält Sachsen-CDU an der Macht
Denn, selbst wenn SPD und Grüne im Landtag blieben, bräuchte Kretschmer mindestens einen weiteren Koalitionspartner, also ein Viererbündnis, um sein Amt zu behalten. Ganz knapp reichen könnte es auch für eine CDU-SPD-Linke-Grüne-Koalition, die zusammen auf 46 Prozent kommt. Denn AfD und BSW stehen addiert bei 45 Prozent.

Eine große Koalition mit der AfD schließt der CDU-Politiker aus. Diese bleibt mit 34 Prozent stabil vorn. Im Vergleich zur vergangenen Insa-Umfrage vom August, als das BSW noch nicht berücksichtigt war, verliert sie lediglich einen Punkt. Beobachter hatten vorausgesagt, die Wagenknecht-Partei würde vor allem der AfD schaden. Doch nun zeigt sich: Größter Verlierer wäre die Linke – sie sackt um satte vier Punkte von neun auf fünf Prozent nach unten.

Keine Rolle in Sachsen spielen Freie Wähler (drei Prozent) und FDP (zwei Prozent). Alle weiteren Parteien zusammen erreichen vier Prozent. (fh)

Quelle: Junge Freiheit

Rechtsextremismus: Bundesweites Einreiseverbot gegen Martin Sellner
Gegen den früheren Kopf der rechtsextremen Identitären Bewegung in Österreich, Martin Sellner, ist ein bundesweites Einreiseverbot erlassen worden. Die brandenburgische Landeshauptstadt Potsdam bestätigte am Dienstag, dass sie diese Entscheidung gegen „einen EU-Bürger“ erwirkt habe. Nach dpa-Informationen handelt es sich um Sellner. Zuvor hatte die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet. Sellner kann die Entscheidung allerdings anfechten.

Hintergrund ist ein Vortrag Sellners bei einem Treffen radikaler Rechter in einer Potsdamer Villa im November. Sellner hatte dort nach eigenen Angaben über die sogenannte Remigration gesprochen. Er versteht darunter, dass Menschen mit ausländischen Wurzeln massenhaft das Land verlassen müssen, auch Menschen mit deutschem Pass.
Eine Sprecherin der Stadt Potsdam betonte, „dass wir uns zu personenbezogenen Verfahren nicht äußern können. Wir können aber bestätigen, dass die Landeshauptstadt Potsdam einen Bescheid zum Vollzug des Freizügigkeitsgesetzes/EU (FreizügG/EU) zur Feststellung des Verlustes des Freizügigkeitsrechts in der Bundesrepublik Deutschland an einen EU-Bürger versendet hat.“

Der Bescheid sei sofort vollziehbar – damit „gilt das Einreiseverbot prinzipiell sofort“. Sollte sich der Betroffene aktuell in Deutschland aufhalten, müsste er innerhalb von einem Monat ausreisen. Er könne allerdings gegen den Bescheid zum Verlust des Freizügigkeitsrechts und auch gegen die sofortige Vollziehung Rechtsmittel einlegen.

OB: „Zeigen, dass der Staat nicht ohnmächtig ist“
Potsdams Oberbürgermeister Mike Schubert erklärte zum Verfahren: „Wir müssen zeigen, dass der Staat nicht ohnmächtig ist und seine legitimen Mittel nutzt. Die Demonstrationen und Kundgebungen waren ein wichtiges Zeichen. Wir machen deutlich, dass die Demokratie wehrhaft ist. Um Grundrechte und Grundgesetz zu schützen, müssen die Institutionen ihre Mittel nutzen.“

Für die Verweigerung der Einreise ist grundsätzlich Landesbehörden zuständig, in diesem Fall die örtliche Ausländerbehörde. Durchsetzen müsste das bundesweit geltende Einreiseverbot zum Beispiel die Bundespolizei im Rahmen von Grenzkontrollen. Nach Einreise nach Deutschland könnte eine Person, gegen die ein Einreise- und Aufenthaltsverbot besteht, abgeschoben werden. Außerdem ist eine Einreise trotz Verbots strafbar und kann strafrechtliche Konsequenzen haben. (dpa)

Quelle: Kölner Stadtanzeiger

Migranten haben auf dem belgischen Arbeitsmarkt schlechtere Chancen – selbst in zweiter Generation

Kühlschrank putzen mit Desinfektionsmittel
Einer der Befunde der Studie: Menschen mit Migrationshintergrund arbeiten typischerweise in Jobs, die schlechter bezahlt sind und die Einheimische nicht mehr machen wollen (Illustrationsbild: © Andriy Popov/Panthermedia)
Migration ist ein Dauerbrennerthema, oft auch im Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt. Um den kontroversen Diskussionen eine etwas sachlichere Basis zu geben, haben Forscher eine neue Studie veröffentlicht. Sie beleuchtet die Erfolgsaussichten von Menschen mit Migrationshintergrund auf dem Arbeitsmarkt und bringt teils überraschende Befunde.

Ausländer – besonders die aus Nicht-EU-Staaten – haben es auf dem belgischen Arbeitsmarkt schwieriger als Einheimische, das lässt sich schon am Beschäftigungsgrad ablesen. Im dritten Quartal 2023 lag der in Belgien bei 77,2 Prozent. Betrachtet man allerdings nur die Nicht-EU-Bürger, stürzt der Beschäftigungsgrad um fast 30 Prozent ab – auf nur noch 48,9 Prozent. Das bedeutet: Weniger als jeder zweite Nicht-EU-Ausländer arbeitet. Belgien landet in dieser Hinsicht im europaweiten Vergleich sogar weit abgeschlagen auf dem letzten Platz.

Diesen Trend bestätigt jetzt auch eine neue Literaturstudie von Forschern fünf belgischer Universitäten. Ausgehend von wissenschaftlichen Artikeln von 2010 bis 2023 zeichnet die Studie ein düsteres Bild des belgischen Arbeitsmarkts für Ausländer: nicht nur, was Beschäftigungsgrad und Arbeitslosenquote angeht, wie Louise Devos, Co-Autorin der Studie, in der VRT betont. Menschen mit Migrationshintergrund arbeiteten typischerweise in Jobs, die schlechter bezahlt seien und die Einheimische nicht mehr machen wollten. Diese Menschen seien auch häufiger überqualifiziert für ihre Jobs, bekämen aber keine passenden Stellen angeboten. Ihre Arbeitsverhältnisse seien auch prekärer.

Rückstand auch bei zweiter Generation
Das Erschreckende: Diese Benachteiligung betrifft nicht nur Migranten der ersten Generation, also Menschen, die selbst nach Belgien eingewandert sind. Auch bei der zweiten Generation sei oft noch ein großer Rückstand festzustellen – also bei Menschen, die in Belgien geboren sind, hier zur Schule gegangen sind und die Landessprachen beherrschen, wie Devos unterstreicht. Menschen, die quasi nur das Pech haben, dass mindestens ein Elternteil ein Migrant oder eine Migrantin ist. In dieser Hinsicht schneidet Belgien im Vergleich zu anderen europäischen Ländern auch besonders schlecht ab. Normalerweise ist bei der zweiten Migrantengeneration nämlich ein doch erheblicher Fortschritt gegenüber der Elterngeneration zu erwarten.

Die Forscher sehen dafür verschiedene Gründe. Auf Arbeitgeberseite spiele beispielsweise Diskriminierung noch immer eine große Rolle, trotz entsprechender Gesetzgebung, die das verbiete. Daneben gebe es aber noch den Faktor Unsicherheit: Manche Arbeitgeber fragten sich, ob Menschen mit Migrationshintergrund wirklich genauso produktiv seien oder ob sie sich gut in den Betrieb integrieren könnten. In Kombination mit den komplizierten Entlassungsprozeduren erzeuge diese Unsicherheit bei potenziellen Arbeitgebern oft zu große Zweifel, um Menschen mit Migrationshintergrund einzustellen.

Anerkennung ausländischer Diplome und Abschlüsse kompliziert
Auch die belgischen Behörden bekommen von den Forschern schlechte Noten: Zu oft sei es einfach so, dass Migranten nicht oder nur unzureichend begleitet würden, wenn sie in Belgien ankämen. Ein Riesenproblem auf einem Arbeitsmarkt, der für Neuankömmlinge oft ein Buch mit sieben Siegeln ist. Zweiter großer Knackpunkt: die Anerkennung ausländischer Diplome und Abschlüsse. Je weiter weg die Ursprungsländer der Migranten seien, desto schwieriger werde diese Anerkennung. Auch das fördere die schlechten Jobchancen gerade von Nicht-EU-Ausländern.

Aber auch die Arbeitnehmerseite hat Defizite aufzuweisen. Menschen mit Migrationshintergrund seien im Schnitt schlechter ausgebildet als Einheimische – das erschwere den Parcours zu besseren Jobs und sozialem Aufstieg. Dieses Problem betreffe auch noch die zweite Generation: Kinder von Migranten würden im Schnitt schulisch schlechter begleitet, hätten schlechtere Noten und brächen die Schule häufiger ab. Außerdem würden sie vom Unterrichtswesen häufig in Richtung früher und geringer qualifizierter Berufe gedrängt.

Eine gute Nachricht haben die Forscher immerhin: Je größer die Konkurrenz um Arbeitskräfte in einem bestimmten Sektor ist, desto inklusiver werden Betriebe plötzlich – desto größer sind hier die Chancen für Migranten auf einen Job und höhere Gehälter.

Quelle: Belgischer Rundfunk

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Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 20.03.2024

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Tankschiff
Tankschiff
1 Monat zuvor

Immer mehr Migranten, die sich offensichtlich hier wohl fühlen.

Wann kippt das System und wann wird es hier blutig und brutal? Es liegt doch auf der HAnd, daß das Geld ausgeht und wer nichts mehr bekommt, der wird unruhig. Sprich: Der soziale Frieden ist demnächst kaputt.

Last edited 1 Monat zuvor by Tankschiff
Ulrike
Ulrike
1 Monat zuvor
Reply to  Tankschiff

Irgendwann wird es knallen. Da heisst es von Seiten der Politiker: das hätten wir nicht voraussehen können………Volltrottel.