10.06.2025
Jürgen Elsässer Geschäftsführer des Compact-Magazins
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt heute über das Verbot des rechtsextremen Magazins „Compact“.
Die Richter hatten das Verbot im vergangenen Jahr in einem Eilverfahren teilweise vorläufig außer Vollzug gesetzt. Grund waren vor allem Zweifel an der Verhältnismäßigkeit. Damit konnte das Magazin, das damals seinen Sitz in Brandenburg hatte, unter Auflagen vorerst wieder erscheinen. Nun steht die endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren an.
Die damalige Bundesinnenministerin Faeser begründete das Verbot von „Compact“ mit verfassungsfeindlichen Zielen. Dagegen klagte das Unternehmen. Für das Hauptsacheverfahren setzt das Leipziger Gericht drei Verhandlungstage an. Wann das Urteil fallen soll, ist noch nicht bekannt.
Quelle: Deutschlandfunk vom 10.06.2025
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Wenn wir Glück haben, liest der „Richter“ der halb besoffene, statt der Anklage das Urteil vor! Und wenn Sie nicht während der Verhandlung gestorben sind, wird Compact trotzdem verboten!
Halb besoffen ist rausgeschmissenes Geld!
So wie das beginnt, (ich kenne solche Eröffnungen) wird am Ende der Verlag verboten!
Wer die Wahrheit zeigt wird hier verboten. So entledigt man sich unliebsamer Zeitungen.
Wer James-Bacque-Dokus über die Rheinwiesenlager sehen will bei jewtube, muß sich inzwischen anmelden.
was spielt dieses theater noch für eine rolle? zuerst verbieten, dann verhandeln? mit rechtstaatlcihkeit hat das nichts zu tun.