Kandidaten auch von AfD – „Im Ergebnis nicht demokratisch“: Verfassungsrechtler fordert bei Richterauswahl Beteiligung aller Parteien

Der Verfassungsrechtler Rupert Scholz mahnt Änderungen bei der Richterwahl für das zunehmend demokratisch defizitär besetzte Verfassungsgericht an. Dafür müssen sich Union und SPD offen zeigen – oder AfD und Linke klagen die Änderungen in Karlsruhe ein.

Die Richter am Bundesverfassungsgericht werden zunehmend von im Bundestag weniger repräsentierten Parteien vorgeschlagen.

Der Verfassungsrechtler Rupert Scholz betrachtet das Auswahlverfahren für die Richter des Bundesverfassungsgerichts als „im Ergebnis nicht demokratisch“. Durch den Ausschluss der AfD fehle es dem Bundesverfassungsgericht heute an „demokratischer Grundlegitimation“, argumentiert der frühere CDU-Politiker in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung.

Denn derzeit kommt es im Deutschen Bundestag zu folgender Problematik: Obwohl AfD und Die Linke seit vielen Jahren in Fraktionsstärke vertreten sind, werden beide Parteien bei der Suche nach neuen Verfassungsrichtern übergangen. Da bislang auch ohne Beteiligung ihrer Parlamentarier die nötige Zweidrittelmehrheit im Bundestag erreicht werden konnte, kam es darüber jedoch nie zum offenen Konflikt – doch das hat sich jetzt geändert.

Inzwischen haben sich die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag aber so geändert, dass zwingend Stimmen aus mindestens einer der beiden jüngeren, bislang unbeteiligten Fraktionen für die Verfassungsrichterwahl benötigt werden. Dennoch hält insbesondere die SPD, unterstützt von Union und Grünen, an ihrem überkommenen Anspruch, drei Richter vorschlagen zu dürfen, fest.

Eine Aktualisierung der Vorschlagsrechte liefe für Scholz auf den Schlüssel 3-2-2 für Union, AfD und SPD hinaus. Der achte Bundestagsrichter würde dann alternierend von den beiden kleinen Bundestagsparteien (also Grüne und Die Linke) vorgeschlagen. Ein Vorschlagsrecht für die aus dem Parlament ausgeschiedene FDP zu bewahren, hält der Verfassungsrechtler für „schlicht absurd“.

Scholz favorisiert allerdings erkennbar, ganz von Vorschlagsrechten abzusehen. Damit stiege zwar die „Unsicherheit im Verfahren“; dem „Gleichheitssatz“ und dem „Demokratiegebot“ würde man so aber am besten gerecht. Der frühere Vorsitzende des Justizausschusses im Bundestag impliziert damit einen Anspruch aller Fraktionen, Vorschläge für die Besetzung des Gerichts unmittelbar im Plenum des Bundestages zu stellen – ohne den Filter des Richterwahlausschusses. Unterbliebe eine derartige Reform, könnten AfD oder Die Linke laut Scholz die Wahlen anfechten und eine Änderung des Verfahrens beim Bundesverfassungsgericht selbst einklagen.


Rupert Scholz war seit 1972 als Professor tätig, zunächst in Berlin, später in München, wo er 2005 emeritiert wurde. Er ist Herausgeber eines maßgeblichen Grundgesetzkommentars (Dürig/Herzog/Scholz) und seit 1983 Mitglied der CDU. Er gilt als einer der profiliertesten Verfassungsrechtler Deutschlands.

Quelle: Apollo News vom 31.07.2025

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Ulla
Ulla
2 Monate zuvor

Da sollten schon alle Parteien wählen dürfen ihr elende Sesselfurzer.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
2 Monate zuvor

Die Inquisition war doch auch in Feuerrot versteckt!
Ist der Verrat noch so klein es müssen Rote Klamotten sein!