Rechtsanwalt empfiehlt Hartz IV-Bewerbern: Stellen sie einen Umschulungsantrag als Asylbewerber

Posted on Mai 23, 2017 von indexexpurgatorius

Von Lutz Schaefer

in aller Kürze, bevor mir der Kragen platzt:

Nachstehend können Sie nun sachlich, nüchtern und schwarz auf weiß, also ohne jegliche Verschwörungstheorie, erfahren (Einzelheiten bitte ich zu googeln), was den Menschen hier in diesem furchtbaren Land tatsächlich angedacht ist, nichts anderes als ihre systematische Zerstörung, bei den Ärmsten fängt man gezielt an, das ist nun offenkundig!

Liebe Hartz-IV-Empfänger, die ihr euch mit dem Gedanken tragt, einen Kredit beim Tschoppcenter aufzunehmen, weil eure Waschmaschine defekt ist, ihr keine Bettwäsche mehr habt oder das alte Kinderbett zusammengebrochen ist, nähere Einzelheiten s. hierzu:

„Immer mehr Hartz-IV-Empfänger sind auf Kredite von Jobcentern angewiesen“, z.B. zu finden in der Huffingtonpost.

Nein, besinnt euch auf das GG, dort auf den Art. 3 Abs. 3, sowie auf den Gleichheitssatz, das bedeutet: Nehmt keinen Kredit auf, sondern schließt euch zusammen und/oder nehmt euch einen Rechtsbeistand und fechtet das im Grundsatz an und durch, verdammt noch mal!!

Denn es steht geschrieben und nein, ich meine nicht die Bibel, sondern auf vier Seiten, welche man sich unter „Existenzsicherung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz als Grundrecht“ aufrufen kann, was Asylbewerbern an Leistungen gesetzlich zusteht!

Ihnen allen dürften somit die Tränen in die Augen steigen, mit Sicherheit aber keine Freudentränen!

Das Bundesverfasssungsgericht erkannte auf Grundrechte und eine menschenwürdige Existenzsicherung (auch) für Asylsuchende, was daraus allerdings gemacht und wie dies umgesetzt wurde und nun praktiziert wird, das ist nicht mehr in Worte zu fassen.

Es beginnt mit der üblichen Übernahme von Wohn -und Nebenkosten, umfasst Erstaustattung, sowie laufenden Ergänzungsbedarf (!), also von Geschirr über Wäsche bis hin zu Putz -und Waschmitteln, Reparatur von Haushaltsgeräten, Übernahme von Mietneben- und Heizkosten (auch Nachzahlungen) bis hin zur Kostenübernahme von Renovierungen …, lesen Sie das bitte im Detail nach, kommt man da nicht ins Schwärmen???

Man sollte sich daher umgehend mit seinem Tschoppcenter in Verbindung setzen und einen Antrag auf Umschulung als Asylbewerber stellen, dann ist man alle Sorgen los, denn ab sofort fließen ‚Milch und Honig‘.

Der Rechtsstaat hält immer weniger vom Gleichheitssatz in Art. 3 GG, wonach u.a. niemand bevorzugt oder benachteiligt werden darf aufgrund der dort genannten Kriterien. Das Gegenteil ist tägliche Praxis.

Wählen Sie also weiterhin Merkel und ihre Strelizen, damit stellen Sie sicher, daß es mit Ihnen weiter bergab geht und Gefahrenpotenzial regelrecht herangezüchtet wird, dem eine Merkel nie mehr Herr werden kann.

Ich denke, der break-even-point ist längst erreicht und überschritten, daher kann man sich denken, wofür eine Merkel ‚beliebt‘ ist und vor allem bei wem …

Quelle: indexexpurgatorius.wordpress.com vom 23.05.2017 (Überschrift geändert Redaktion staseve)

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Karl från Tyskland
6 Jahre zuvor

Sehr gut gemeint, aber werde Jobcenter die Bewerber nicht auslachen oder als Reichsbürger bezeichnen? Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, die sich gegen die Versagung von Eilrechtsschutz im gerichtlichen Verfahren gegen die Ablehnung eines Asylantrags und die Androhung der Abschiebung nach Griechenland richtete. Die fachgerichtliche Beurteilung der Aufnahmebedingungen in einem Drittstaat muss, jedenfalls wenn Anhaltspunkte für eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung vorliegen und damit der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens erschüttert ist, auf einer hinreichend verlässlichen, auch ihrem Umfang nach zureichenden tatsächlichen Grundlage beruhen. Soweit entsprechende Informationen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nicht vorliegen und nicht eingeholt werden können, ist es zur Sicherung effektiven Rechtsschutzes geboten, Eilrechtsschutz zu gewähren.

Steffen
Steffen
6 Jahre zuvor

etwas an den Herrn RA….. das Bundesverfassungsgericht kann keine Urteile und Weisungen abgeben. Da wir nur ein GG in Deutschland haben, siehe letzten Artikel GG, somit gibt es auch kein Bundesverfassungsgericht.