Putin auf dem St. Petersburger Wirtschaftsforum: „Deutschland ist nicht souverän“

04. Juni 2017
Putin auf dem St. Petersburger Wirtschaftsforum: „Deutschland ist nicht souverän“

#St. Petersburg. Im Rahmen des #21. Internationalen Wirtschaftsforums in #St. Petersburg setzte sich die Plenartagung mit zentralen Fragen der aktuellen Politik auseinander, so unter anderem mit dem US-Ausstieg aus dem #Pariser Klimaschutzabkommen und der #NATO.

Der russische Präsident Putin wartete dabei mit einer handfesten Sensation auf, indem er die kürzliche Münchner Bierzeltrede von #Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrem adäquaten Kontext interpretierte und dabei auf bestehende Souveränitätsdefizite der  #Bundesrepublik verwies.

Wörtlich erklärte Putin: „In der Welt gibt es nicht so viele Länder, die das Privileg der #Souveränität genießen. Ich will keinen beleidigen, aber was Frau Merkel [in ihrer Bierzeltrede] gesagt hat, ist Ausdruck eines Unmuts über eine beschränkte Souveränität, der sich seit langem angestaut hat. Ich beteuere es Ihnen, was auch immer sie darauf antwortet.“

Im Bereich der militärischen Zusammenarbeit sei die #deutsche Souveränität sogar ganz offiziell eingeschränkt. „Dort ist festgelegt, was erlaubt ist und was nicht. Und in der Praxis ist es noch härter: Man darf nichts tun, was nicht erlaubt ist. Wer erlaubt es? Die Führung! Wo ist die Führung? Sie ist weit weg“, führte Putin aus, indem er auf den transatlantischen Vasallenstatus der Bundesrepublik anspielte.

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Im übrigen sei die NATO noch immer ein Instrument der „Außenpolitik der Vereinigten Staaten“. Eine Umwandlung des Bündnisses in ein Forum der Kooperation sei noch nicht in Sicht. „Wir sehen zur Zeit nur den Ausbau der militärischen Infrastruktur, ihre Annäherung an unsere Grenzen, und wir können nicht umhin, darüber besorgt zu sein“, sagte Putin.

An der Plenarsitzung des St. Petersburger Wirtschaftsforums nahmen außer Putin der indische Ministerpräsident Narendra Modi, der österreichische Bundeskanzler Christian Kern und Moldawiens Präsident Igor Dodon teil. (mü)

Quelle: zuerst.de vom 04.06.2017

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Ulrike
Ulrike
6 Jahre zuvor

Tja da hat er recht.

Müsst ihr auch so reisserische Überschriften wegen „Krankheit“ machen???

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
6 Jahre zuvor

Österreich ist auch nicht souverän. Russland hat da feinste diplomatische Arbeit geleistet, mit den Österreichern sauberen Handel zu treiben.
Wenn die BRiD souveränen Staus hätte, würde Putin den Berlin Flughafen nicht mehr sperren. Der russische Bär ist ein Gemüts Mensch, der zum Tier wird wenn Ihm ein Sattel aufgelegt werden soll!

Birgit
Birgit
6 Jahre zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

Er wird nun immer mehr die Wahrheit preis geben ! Bald platzt die Bombe !

Karl der Deutsche
6 Jahre zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

Kleiner Grauer hat vollkommen Recht: Ich bin stolz, ein Deutscher im Exil zu sein. Anwohner in Bayern/BRD hingegen beobachteten ein Rentner-Paar, das Pfandflaschen aus Abfallbehältern herausholte. Und diese riefen die Polizei mitten in München. Da die Polizei in einer Großstadt nichts anderes zu tun hat, rückte sie sofort an. Das während dessen zig Häuser ausgeräumt wurden, Nichtdeutsche neue Anschläge planen oder Frauen vergewaltigen, ist dabei Nebensache. Immerhin erwischte man gleich zwei Täter in flagranti. Ein Erfolgsmodell:

So schaltete sich die Staatsanwaltschaft ein und der Fall geht vor Gericht wegen 1,44 € ! Das Münchner Gericht lehnte eine Bestrafung ab – die Staatsanwaltschaft legte sofort Beschwerde ein! Wegen 1,44 – was kostet der Irrsinn die Steuerzahler – möchte man fragen? Und was bringt diese Aktion der Umwelt? Denn immerhin ist das Pfandsystem trotz erhöhter Sprit- und Energiekosten, so wurden wir dressiert, gut für die Umwelt. Jetzt aber wird Papier, Strom verbraucht um die Täter gerichtlich zu belangen. Was meinst du dazu? Wer hat das verdient? Wir sollen immer mehr arbeiten, damit andere gar nichts tun! Hier das Asylrecht im Geltungsbereich vom Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland:

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.

Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden. Es wird vermutet, dass ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht andere Tatsachen vorträgt. Wo aber gilt das? Ich kann in dem ganzen Gesetz keinen Geltungsbereich finden!

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