Wichtige #Urteilsverkündungen der #obersten Bundesgerichte dürfen künftig im Fernsehen übertragen werden.
Darauf verständigte sich der Bundestag am späten Abend in Berlin einstimmig. Die Lockerung des seit 1964 bestehenden Verbots von Ton- und Fernsehaufnahmen in Gerichtssälen soll für mehr Transparenz sorgen. Bislang durften nur Urteilsverkündungen des Bundesverfassungsgerichts live im Fernsehen gesendet werden. Zuvor hatte der Bundestag dem Einsatz von sogenannten „#Staatstrojanern“ zugestimmt. Durch diese #Spionageprogramme können verschlüsselte Messengerdienste wie WhatsApp und auch Computer künftig von den Sicherheitsbehörden einfacher überwacht und ausgewertet werden.
Das Parlament beschloss zudem ein Gesetz, wonach eine #ärztliche Zwangsbehandlung von psychisch kranken Patienten künftig auch außerhalb geschlossener Einrichtungen möglich ist. Patienten, die ihren eigenen Gesundheitszustand nicht mehr selber einschätzen können, durften bisher nur dann gegen ihren Willen behandelt werden, wenn sie in der geschlossenen #Psychiatrie untergebracht waren. In einem normalen Krankenhaus war eine solche #Zwangsbehandlung bisher nicht möglich; dies hat das Parlament nun geändert.
Heute berät der Bundestag unter anderem über die Lage von Kindern und Jugendlichen sowie die von älteren Menschen.
Quelle: Deutschlandfunk vom 23.06.2017
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Die Kamera an Gerichten? Aha! Wo gibt es Gerichte? Es sind alles eingetragene Firmen, also verbotene Sondergerichte!
Die Zwangsbehandlung jetzt auch außerhalb der geschlossenen Anstalten! Da muß sich ein Arzt finden der diesen Stalinismus auch mit macht! Oder werden „IM Erikas“ Reden von nun als Zwangsbehandlung gewertet. Bekommt Sie dafür zusätzlich Geld von der Krankenkasse-als Mitarbeiterin? „Erika“ hat sich so oft widersprochen, daß Sie zwangsbehandelt werden muß!
Was ist ein Eisbär der „Rechtsradikal“ wird? Ein Braunbär!