„Linksextremistische Terroristen“ veröffentlichten Bilder von Polizisten und sprechen Drohungen aus

19. Dezember 2017
„Linksextremistische Terroristen“ veröffentlichten Bilder von Polizisten und sprechen Drohungen aus
NATIONAL

Berlin. Fotos von 54 #Berliner #Polizisten haben #Linksextremisten ins Internet gestellt. Auf dem Hauptmedium der linksextremen Szene, indymedia.de – das im Gegensatz zu linksunten.indymedia nicht verboten wurde –, wurden unter dem Titel „Veröffentlichung von Fahndungsbildern von Polizist_innen“ neben den Profilaufnahmen der Einsatzbeamten auch der Zusatz geschrieben: „Wir freuen uns auf Hinweise, wo sie wohnen oder privat anzutreffen sind.“

Neben diesem Satz finden sich noch diverse, eher skurril anmutende Aussagen wie etwa „Jedem vernünftigen Menschen ist klar, dass die Hamburger Geschehnisse eine Notwendigkeit waren.“ Begründet wird die Veröffentlichung der Fotos, die bei der Räumung eines besetzten Gebäudes in der #Rigaer Straße in Berlin entstanden waren, mit den Folgen der #G-20 Ausschreitungen. Im weiteren Verlauf des Textes nehmen die Schreiber offenen Bezug zur terroristischen Roten Armee Fraktion, „die dem deutschen Vorzeigefaschisten Hans-Martin Schleyer glücklicherweise seine Kugeln verpassten“, wie es im Text heißt. Die #Bundesrepublik Deutschland wird als faschistischer Staat dargestellt, gegen den jeder Widerstand rechtens sei.

Polizeigewerkschaften verurteilten diesen Aufruf aufs Schärfste und sprachen von einer Gefahr durch „linksextremistische Terroristen“. Die #Gewerkschaft der Polizei (#GdP) äußerte: „Diese Zeilen sind abscheulich, diffamierend und das Resultat gewaltverherrlichender und -ausübender Grundhaltung. Die Verantwortlichen, und damit meine ich Verfasser und Betreiber der Plattform, schüren Hass und zeigen die ganze Gefahr, die von linksextremistischen Terroristen für dieses Land ausgeht. Das muss strafrechtliche und politische Konsequenzen haben.“

Die #Deutsche Polizeigewerkschaft (#DPolG) stellte klar: „Das muss beendet werden, und zwar schnell und nachhaltig. Zum Schutz von Einsatzkräften gehört auch der Schutz der Privatsphäre und der Familien.“

Quelle: zuerst.de vom 19.12.2017

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