Gericht bestätigt: AfD-Mitglieder jetzt offiziell „alle“ Nazis!

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Überall Nazis, oder was?(Foto: Collage)
 

Das aktuelle Urteil der 3. Strafkammer des Landgerichts Offenburg sagt viel zum juristischen Zustand dieser Republik aus, in der die #Linksradikalen mittlerweile sämtliche Bereiche von #Politik, #Kultur und #Gesellschaft gekapert haben (Marsch durch die Institutionen). Der „Focus“ vermeldet:

Die 3. Strafkammer des Landgerichts Offenburg hat mit Beschluss vom 07. Dezember 2017 die Beschwerde eines Mitglieds der Partei #Alternative für Deutschland (im Folgenden: #AfD) gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts Kehl zurückgewiesen.

Das Amtsgericht hatte es abgelehnt, ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Beleidigung gegen ein Mitglied der Partei #Bündnis 90/Die Grünen(im Folgenden: Die Grünen) durchzuführen. Das Verfahren war im Wege der so genannten Privatklage von dem Mitglied der AfD angestrengt worden, nachdem die #Staatsanwaltschaft Offenburg seiner Strafanzeige keine Folge gegeben und das Verfahren eingestellt hatte.

Der Beschwerdeführer warf dem beschuldigten Grünenpolitiker vor, dass dieser ihn anlässlich einer Wahlkampfveranstaltung für die Landtagswahl BadenWürttemberg (2016) wiederholt als „#Nazi“ beschimpft habe, um ihm gegenüber seine Missachtung und Geringschätzung zum Ausdruck zu bringen…

Die Begründung wurde direkt aus der grünen Nazi-Tonne gezogen:

Ein Fall der grundsätzlich strafbaren Schmähkritik könne nicht angenommen werden, denn der Begriff „Nazi“ werde auch als bloße, wenn auch scharfe Bezeichnung für eine politisch rechte Einstellung verwendet. Weiterhin habe sich der Grünenpolitiker dahin eingelassen, dass er sich mit dieser Äußerung von der Partei AfD wegen ihres Programmes, ihres Auftretens und des Duldens rechtsradikaler Parteimitglieder bei gleichzeitigem Beanspruchen der bürgerlichen Mitte abgrenzen habe wollen. Diese Darstellung lasse sich nicht widerlegen, zumal die Äußerungen im Rahmen des öffentlichen Landtagswahlkampfs gefallen seien und sich die Beteiligten bisher gänzlich unbekannt gewesen seien; insgesamt spreche daher viel dafür, dass die Bezeichnung als „Nazi“ aus Sicht des Beschuldigten weniger auf die Herabwürdigung des AfD-Mitglieds, als auf eine sachliche, wenn auch harsche Kritik an der Partei AfD gerichtet gewesen sei…

Der oder die Richter haben anscheinend keine Ahnung mehr, was „Nazi“ bedeutet. „Juden vergasen“ steht nämlich garantiert nicht im Parteiprogramm der AfD und mit Sachlichkeit hat das auch nichts zu tun. Mit diesem historisch dummen Urteil werden Gräueltaten der Nazis ein weiteres mal relativiert und die politische Auseinandersetzung weiter in den Dreck gezogen, denn was für das eine AfD-Mitglied gilt, gilt, interpretiert man das Urteil so wie ich, für alle AfD-Mitglieder.

Aber gut, wir halten uns daran und werden ab sofort jeden, der links von der AfD steht, als „Rot- oder Grün-Nazi“ bezeichnen. (TB)

Quelle: journalistenwatch.com vom 23.12.2017

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Ulrike
Ulrike
6 Jahre zuvor

Solche Richter gehören ins Straflager. Kommt noch. Freut euch drauf dass wir von solch einer Justiz erlöst werden

Birgit
Birgit
6 Jahre zuvor

Die sollten mal ihren Personalausweis betrachten. Dort glotzt sie der wahre NAZI an.

Waldtürenöffner
Waldtürenöffner
6 Jahre zuvor

Es gab Zeiten da brauchte man ein Parteibuch um sich mit Dummheit nach oben zu ärscheln. Heute reicht eine Wortschleife „Nazi“ und die aufgezogene Nachgeburt darf sich Professor nennen!

wielange noch
wielange noch
6 Jahre zuvor

wenn ich dem Gericht glauben schenken würde und AfD als Nazi sehe.Wäre Grüne dann Kinderficker,SPD Koksnasen,Linke Stasi in reinform und die CDU Massenmörder?
Es sollte jeden klar sein das Nazi ein Wort für Krieg,Unterdrückung,Abschaffung der Meinungsfreiheit …. ähhh sind nicht ehr was für die Altparteien ?

Schmid von Kochel
Schmid von Kochel
6 Jahre zuvor

Nazi = Nationalzionisten Naso=Nationalsozialisten ! … oder seht ihr das anders ?