Antifa-Gewalt gegen Patrioten: Gefangen im eigenen Heim

 

Wohnst du noch oder fliehst du schon? (Foto: Uta Ogilvie)

Es ist grundsätzlich schon erschreckend genug, zu sehen, wie viel Spielraum #Polizei und #Justiz der #Antifa und ihren Spießgesellen lassen. Ob es sich um Farbbeutelangriffe auf Wohnhäuser #Andersdenkender handelt, das Familienauto abgefackelt wird oder eine #Denunziationskampange in der Nachbarschaft stattfindet: Der #Links-Staat schaut weg.

Von Philipp Mosig

Wird der rechtschaffende Bürger ins Visier der „Anti“-Faschisten genommen, beispielsweise weil er der Meinung ist, dass es nur zwei Geschlechter gibt und er dies auch noch öffentlich äußert, so wird das einstige Heim schnell zum Höllenloch.

Es ist verständlich, dass ein von Polizei und Justiz alleingelassener Mensch dann den Wohnort wechselt. In Anbetracht des staatlichen Freifahrtscheins für linke Gewalttäter hat so etwas auch nichts mit Feigheit zu tun. Wenn die Steine durch die Küchenfenster fliegen, weil die Polizei jeglichen Schutz verweigert, dann bleibt nichts anderes als der Rückzug, um der eigenen Unversehrtheit willen.

Der Flucht vor linksextremer Gewalt, also der letzten friedlichen Selbstschutzmöglichkeit eines Bürgers, hat die Justiz nunmehr einen Riegel vorgeschoben. Aus einem Urteil des AG Göttingen (18 C 41/17) geht folgendes hervor:

  1. Ein potenzieller #Mieter muss gegenüber einem potenziellen Vermieter nicht seine politischen Auffassungen offenbaren. 
  1. Für einen potenziellen #Vermieter kann jedoch der Umstand, dass der potenzielle Mieter „Anziehungspunkt für linksgerichtete Gewalt“ ist, ein für den Vermieter bedeutsamer Umstand sein, über den bei Vertragsschluss aufgeklärt werden muss.

 Findet eine solche Aufklärung seitens des Mietinteressenten über den “Anziehungspunkt für linksgerichtete Gewalt“ nicht statt, stellt dies eine arglistige Täuschung des Vermieters dar. Diese „#Arglist“ begründet das vermieterseitige Recht auf eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses.

Nicht nur, dass die Verkehrung von Täter und Opfer durch den Begriff „Anziehungspunkt“ eine Perversion darstellt (es klingt schon fast so, als wenn es der “Anziehungspunkt“ sich hat zu Schulden kommen lassen, dass die Antifa ihn also zu recht terrorisiert), es ist de facto auch unmöglich, ohne die Darlegung eigener politischer Auffassungen zu erklären, warum man linke Gewalt anzieht. Umgekehrt gilt diese Darlegungspflicht bei Opfern rechter Gewalt im Übrigen nicht.

Es ergeben sich also folgende Szenarien:

  1. Der von der #Antifa Terrorisierte gibt dem Vermieter zu verstehen, dass er linke Gewalt anzieht. Der Vermieter wird in der Folge der Darlegung feststellen, dass der Mietinteressent obendrein auch noch politisch inkorrekte Ansichten vertritt. Ein Mietvertragsschluss wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht zustande kommen.

  1. Der Mietinteressent verschweigt, dass er aus seinem alten Heim aufgrund staatlich toleriertem linkem Terrors ausziehen musste und erhält einen Mietvertrag. Jetzt hat er jedoch unter dem Damoklesschwert zu leben, dass täglich die fristlose Kündigung im Briefkasten liegen könnte. Denn dass der neue Vermieter von den wahren „Fluchtursachen“ seines Mieters Wind bekommt, ist aufgrund der vielzähligen „Dokumentationsarchive“ der Linken, in Verbindung mit derer emsiger Denunziationsarbeit gar nicht so unwahrscheinlich. Zudem haben diese, meist staatlich finanzierten, „Archive“ mittelbare Zugriffe auf Meldedaten. Folglich ist es nur eine Frage der Zeit bis der neue Vermieter einschlägig über seinen Mieter „informiert“ wird. Dies hätte dann eine fristlose Kündigung des Wohnraums zur Folge.
  1. Der Vermieter ist verständnisvoll, akzeptiert den potentiellen Schaden an seinem Haus durch Linksextremisten und wird Privat dem Terror standhalten der ihm droht, wenn herauskommt, dass er wissentlich einen Anziehungspunkt für linksgerichtete Gewalt als Mieter akzeptiert.

 

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Die Konditionierung unserer Gesellschaft wird brav Szenario 1 oder 2 bevorzugen. Ergo sind Opfer linksextremistischen Terrors nun per Richterspruch dazu verdonnert, in ihrem Heim zu bleiben und den Terror gefälligst zu ertragen. Dass das vorliegende Urteil sich hier der Rechtsprechung des BGH (XII ZR 123/09, NZM 2010) anschließt, macht den gesamten Vorgang umso grotesker, da es sich seinerzeit um ein Gewerbemietverhältnis und nicht um ein Wohnraummietverhältnis handelte. Aber derartige richterliche Fehlschüsse sind wir ja bereits gewohnt.

#Deutsche Patrioten sind damit erneut zum Abschuss freigegeben – #Pöbel-Ralle wird sich freuen.

Quelle: journalistenwatch.com vom 06.03.2018

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