Der #Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei wegen der #Inhaftierung von zwei #Journalisten verurteilt.
Die Straßburger Richter gaben den Klägern Mehmet Altan und Sahin Alpay Recht, die nach dem Umsturzversuch vom Juli 2016 inhaftiert worden waren. Zur Begründung hieß es, ihre #Meinungsfreiheit und die Rechte auf Freiheit und Sicherheit seien verletzt worden.
Es ist das erste Mal, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zur Situation von Journalisten in der Türkei geurteilt hat. Er schloss sich mit seiner Entscheidung der Meinung des türkischen Verfassungsgerichts an, das die Inhaftierung der beiden Kläger bereits als Verstoß gegen ihre Grundrechte gerügt hat. Untergeordnete Gerichte weigern sich aber, diese Entscheidung umzusetzen.
Nach einem Bericht der UNO werden hunderttausende Menschen in der Türkei zu Opfern von Menschenrechtsverletzungen. Dabei geht es um die Einschränkung des Rechts auf Arbeit, auf Versammlung oder auf freie Meinungsäußerung. Hinzu kommen laut #UNO aber auch willkürliche Verhaftungen, Misshandlungen und Fälle von Folter.
Quelle: Deutschlandfunk vom 20.03.2018
[…] Zum Artikel […]