Deutschland – Causa Skripal: Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel eingereicht

 

Causa Skripal: Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel eingereicht

Das Agieren der #Bundesregierung im Skripal-Fall hat ein juristisches Nachspiel. Ein Rechtsanwalt hat beim Generalbundesanwalt Strafanzeige wegen #Volksverhetzung gegen Angela #Merkel und Außenminister Heiko #Maas gestellt. RT Deutsch dokumentiert die Anzeige.

Wilfried Schmitz, Rechtsanwalt mit Sitz in #Selkant bei Aachen, hat wegen der öffentlichen Beschuldigung gegen die Russische Föderation (RF) für einen „angeblichen Giftgas-Anschlag“ im britischen Salisbury verantwortlich zu sein, Strafanzeige erstattet. Diese richtet sich gegen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (#CDU) und Bundesaußenminister Heiko Maas (#SPD) wegen aller „in Betracht kommenden Straftatbestände“, insbesondere wegen des Tatverdachts der Volksverhetzung gemäß Paragraph 130 des Strafgesetzbuchs (StGB) und der möglichen Aufstachelung zum Verbrechen der Aggression (gemäß Paragraph 13 VStGB (Völkerstrafgesetzbuch), der üblen Nachrede nach § 186 StGB und wegen möglicher Verleumdung nach § 187 StGB sowie des Vortäuschens einer Straftat nach § 145 StGB.

Der Anwalt hatte bereits zuvor mit Strafanzeigen wegen „des Tatverdachts der Vorbereitung eines Angriffskrieges“ durch die Entsendung der Bundeswehr nach Serbien im Jahr  1999 sowie nach Syrien im Jahr 2015 für Furore gesorgt. Zu seiner Motivation hinsichtlich der Strafanzeigen erläutert Schmitz:

Diese illegalen Angriffskriege sind bösartig motiviert und in jeder Hinsicht unmenschlich, und schon das ist Grund genug, um diesen Kriegen und den damit zusammenhängenden Propagandatricks öffentlich zu widersprechen.

Screenshot (657)

Der Weltfrieden kann meines Erachtens nur durch eine Friedensordnung auf der gesamten eurasischen Festplatte gesichert werden, und dazu müsste sich Deutschland mit den Siegermächten – insbesondere Russland – um einen abschließenden Friedensvertrag bemühen, der Deutschland wieder zu einem souveränen Staat macht, der sich völkerrechtswidrigen Kriegen und Aggressionen gegen andere Staaten auch endlich wieder verweigern kann.

Zudem verweist Wilfried Schmitz diesbezüglich auf die Regelung in Artikel 2 des Zwei-plus-Vier-Vertrages, der den Weg für die deutsche Wiedervereinigung freimachte und am 12. September 1990 von der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik sowie Frankreich, der Sowjetunion, Großbritannien und den Vereinigten Staaten von Amerika in Moskau unterzeichnet wurde:

Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bekräftigen ihre Erklärungen, dass von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird. Nach der Verfassung des vereinten Deutschland sind Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, verfassungswidrig und strafbar. Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik erklären, dass das vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen.

Im Folgenden dokumentiert RT Deutsch die Strafanzeige:

Causa Skripal: Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel eingereicht
Causa Skripal: Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel eingereicht
Causa Skripal: Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel eingereicht
Causa Skripal: Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel eingereicht
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Causa Skripal: Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel eingereicht
Causa Skripal: Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel eingereicht

Quelle: Russia Today (RT) vom 13.04.2018

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Guenther Bose
Guenther Bose
5 Jahre zuvor

Ich stehe auf ihrer Seite und werde den Vorgang im Auge behalten!

Birgit
5 Jahre zuvor

Es gehen immer mehr Anwälte gegen dieses System vor und das ist gut so !

Ulrike
Ulrike
5 Jahre zuvor

Das wird eh nichts bringen. Eine Krähe ………

Annette
Annette
5 Jahre zuvor

Die Antwort kennen wir schon…

Annette
Annette
5 Jahre zuvor
Reply to  Annette

Die Grundsteuer und das Wahlgesetz

12. April 2018
97

(v1.1) Weil es sich ganz nett zum Abwicklungsprozess hinzugesellt, mag dieser Gedankengang aus der Fiktion zum Weiterdenken gedacht sein. In der Annahme, dass mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 25.07.2012 ( – 2 BvF 3/11 -, – 2 BvR 2670/11 -, – 2 BvE 9/11 -) wurde das Bundeswahlgesetz als unheilbar und „verfassungswidrig“ deklariert. Damit wurde das Bundeswahlgesetz vom 07.05.1956 rückwirkend „weggeschossen“, was wiederum auch bedeutet, dass nach diesem Akt, keine legitime Re-Gierung seit 1956 am Werk war, die hätte geltende Gesetze erlassen können, also eine rückwirkende „Luftnummer“.

Was jetzt kommt erweist sich deshalb etwas widersprüchlich, da mit der rückwirkenden „Verabschiedung“ des Bundeswahlgesetzes auch das Bundesverfassungsgericht seine legitime Existenz aufgegeben hat. Im Grunde ist es nur ein weiterer Akt, der einer Fiktion entspringt:

Mit dem 10.04.2018 hat das Bundesverfassungsgericht (1 BvL 11/14, 1 BvR 889/12, 1 BvR 639/11, 1 BvL 1/15, 1 BvL 12/14) auch die Berechnung der Grundsteuer für „verfassungswidrig“ erklärt und der Bundesregierung (die ohne Legitimation, siehe Bundeswahlgesetz) hat bis Ende 2019 Zeit eine Lösung zu entwickeln.

Das wiederum bedeutet, dass seit dem 10.04.2018 keine Zahlungspflicht für Grundsteuern mehr besteht. Das solange, bis es eine gesetzliche (Neu)Regelung gibt. Die im Kern nicht stattfinden kann, weil ja auch nur aus Gewohnheitsrecht gewählt wurde, siehe: oben.