HAMBURG: 14-JÄHRIGE AM HELLLICHTEN TAG IN DER FUSSGÄNGERZONE VERGEWALTIGT

Vergewaltiger Mansor S.: Elf schwere Straftaten – keine Abschiebung!

An der Hamburger Mönckebergstraße vergewaltigte der mehrfach vorbestrafte Afghane Mansor S. eine 14-jährige Hamburgerin. Er befand sich trotz Vorstrafen auf freiem Fuß. In seinem „Heimatland“ würden der pädophile Afghane nähere Bekanntschaft mit dem Baukran (Foto) machen.

Von JOHANNES DANIELS | Der 30-jährige Afghane Mansor S., der am Wochenende mitten in der Hamburger Fußgängerzone ein 14-jähriges Mädchen vergewaltigt hat (PI-NEWS berichtete), hätte seit mindestens fünf Jahren abgeschoben gehört. Der in Kabul geborene Pädophile kam 2011 nach #Deutschland. Seit dieser Zeit hatte der „Ausreisepflichtige“ insgesamt zehn Einträge in seinem Strafregister – die Dunkelziffer dürfte weitaus höher sein.

Die Bandbreite der polizeibekannten Asyl-Bestie reicht von Diebstahl mit Waffen über schweren Raub bis hin zur Körperverletzung – die klassische Klaviatur Merkels importierter Gewalt-Fachkräfte eben.

Komplettes Justizversagen – nicht nur in Hamburg

Im April 2016 hatte Mansor S. einen Mann im Streit mit einer stumpfen Eisenstange schwerstens verletzt – das Urteil der „Rothgrünen Hamburger Justiz“ lautete trotz aller Vorstrafen „im Namen des Volkes“: Ein Jahr auf Bewährung!!!

Im September 2016 dann der zehnte Vorfall in seiner Willkommens-Kartei: Mansor S. wurde des schweren Raubes überführt – innerhalb seiner „Bewährungszeit“. Im März 2017 erfolgte dann die Verurteilung wegen Diebstahls mit Waffen und versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft.

 

Die steuerfinanzierten Asylanwälte von Mansor S. gingen in Revision. Da das Hamburger Landgericht ob der Flutung mit Multikriminellen derzeit überlastet ist, sei das Urteil im August 2018 immer noch nicht „rechtskräftig“ geworden und liegt dort auf „Wiedervorlage“. Das Urteil wurde „vom Bundesgerichtshof aufgehoben (!!)“ und an das Landgericht zurückverwiesen. Die Richter bemängelten, dass vom Landgericht nicht in Betracht gezogen worden sei, dass Mansor S. von seinem Raubdelikt rein theoretisch auch hätte zurücktreten können, die Tat „also möglicherweise auch noch hätte abbrechen können“ – was der Täter aber nicht tat. Am 15. Oktober 2017 schickte die Staatsanwaltschaft die Akte „Mansor S.“ an das Landgericht. Passiert ist seither: nichts. Mansor S. blieb trotz des schwerwiegenden Verbrechens auf freiem Fuß – kein Haftgrund ersichtlich, da verständlicherweise auch keine „Fluchtgefahr“ aus Germoney bestünde.

Abschiebeantrag – eine Lachnummer die Staatsanwaltschaft: Veto

Die Hamburger Ausländerbehörde stellte inzwischen einen Antrag auf Abschiebung des Kriminellen nach Afghanistan. Bis Anfang dieses Jahres wiederholte sie – nach eigener Auskunft – den Vorgang „etliche Male“. Die Hamburger Staatsanwaltschaft legte allerdings immer wieder ihr Veto ein. „Angesichts der Höhe der gegen den Beschuldigten verhängten, nicht rechtskräftigen Strafe haben wir uns dafür entschieden, der Strafverfolgung den Vorrang vor der Abschiebung zu geben“, erklärte Carsten Rinio, der Sprecher der Staatsanwaltschaft der Hansestadt.

Die Chronologie des Afghanen – nicht ganz untypisch:

-2011 reiste Mansor S. ein und stellte Asylantrag, der vom #BAMF abgelehnt wurde.

– Im Dezember 2012 die erste Verurteilung: 160 Tagessätze wegen „Beleidigung und Körperverletzung“.

– 2013 heiratete der „Schutzsuchende“ eine „Deutsche“. Die Ehe wird aber schnell wieder geschieden.

– Er ist deswegen ausreisepflichtig, soll abgeschoben werden. Doch wegen der „angespannten Sicherheitslage“ gibt es zu dieser Zeit kaum Rückführungen nach Afghanistan.

– Im gleichen Jahr wird der „Schutzsuchende“ zweimal zu Geldstrafen wegen Beleidigung und Diebstahl verurteilt.

– 2015: Zwei Urteile, diesmal wegen Schwarzfahren und Trunkenheit im Verkehr, wieder gibt es Geldstrafen.

– Im April und Juni 2016 zwei Geldstrafen, u.a. wegen Bedrohung. Im September: Schwerer Raub, Diebstahl mit Waffen und versuchte besonders schwere räuberischer Erpressung.

– Im November 2016 die erste Haftstrafe: ein Jahr wegen gefährlicher Körperverletzung, zur Bewährung ausgesetzt!

– Im März 2017: Verurteilung zu drei Jahren Haft. Der Täter bleibt auf freiem Fuß.

– August 2018: Vergewaltigung eines 14-jährigen Mädchens mitten in der Hamburger Shoppingmeile Mönckebergstraße.

#Vergewaltigung am helllichten Tag in Hamburgs Flaniermeile

Am Samstagvormittag sprach der 30-jähriger Afghane am Hamburger Hauptbahnhof ein Mädchen aus Ahrensburg an und folgte ihr. Er verwickelte sie immer wieder in „Gespräche und Beischlafanfragen“ und zog sein Opfer im Bereich des Elektromarkts „Saturn“ an der Mönckebergstraße plötzlich in einen Noteingang. Obwohl sich das Mädchen heftig wehrte, vergewaltigte der „Schutzsuchende“ die Minderjährige. Die 14-Jährige versuchte sich noch vergeblich zu wehren. Mansor S. nahm laut Polizei vollendete „sexuelle Handlungen an ihr vor“.

Warum niemand dem schreienden Mädchen am helllichten Tag half, ist derzeit noch unklar. Möglicherweise ist die Bevölkerung in Hamburg bereits völlig abgestumpft gegen die vielfachen Gewalttaten der importierten Merkel-Zombies. Der Platz sei wegen andauernder Fassaden-Bauarbeiten aber auch „schwer einsehbar“.

Anschließend verfolgte der „Geflohene“ sein Opfer bis in die U-Bahn, in die sie vor ihm flüchtete. An der Haltestelle Hoheluftbrücke verließ die 14-Jährige die Bahn und bat an einer Tankstelle schockiert um Hilfe. Polizisten konnten den pädophilen Vergewaltiger „Mansor S.“ sodann im unmittelbaren Umfeld der Tankstelle festnehmen. Ein „Atemalkoholtest“ ergab 2,24 Promille, was ihm in einer möglichen Strafverhandlung zugutekommen wird. Oberstaatsanwalt Carsten Rinio: „Es wurde Haftbefehl wegen Vergewaltigung erlassen. Der Haftgrund ist Fluchtgefahr.“

Multikrimineller Afghane in Deutschland „geduldet“ – von wem?

Wann ein neuerliches Urteil wegen des Diebstahls mit Waffen und besonders schwerer räuberischer Erpressung gefällt wird, ist noch unklar, das Verfahren wurde vom Landgericht noch nicht einmal neu „terminiert“. Mansor S. wird sich vor seiner – rein theoretischen – Abschiebung nun erst noch wegen der Vergewaltigung an der 14-jährigen Hamburgerin vor Gericht verantworten müssen. So lange darf er vollversorgt in Deutschland bleiben. In Hamburg wird das Verfahren „mit Sicherheit“ etliche Jahre dauern.

Wenn „Ausreisepflichtige“ in Deutschland nicht ausreisen müssen – warum sollen dann „Steuerpflichtige“ Steuern bezahlen?

Bereits am Freitagabend wurde eine 39-jährige Hamburgerin Opfer eines weiteren sexuellen Übergriffs, als sie den U-Bahnhof Habichtstraße in Barmbek verließ. Im Hellbrookstieg wurde sie plötzlich von hinten attackiert, der 1,80 Meter große Täter drückte sie unvermittelt zu Boden. Die Frau wehrte sich heftig gegen die Vergewaltigung und rief laut um Hilfe. Der „Mann“ (19-23), helles T-Shirt, Jeans, südländisches Erscheinungsbild, kurze, dunkle Haare – flüchtete.

In Deutschland halten sich derzeit  75.000 illegal importierte „Fachkräfte“ aus Afghanistan auf, viele davon todesgefährlich! Die Abschiebung gestaltet sich zunehmend schwierig – im Gegensatz zur Rückholung AUS Afghanistan, wie im Fall des am Sonntag wieder in Deutschland gelandeten „zu Unrecht eingereisten“ Nasibullah S. (PI-NEWS berichtete). Die Hamburger „ZEIT“ frohlockt zumindest darüber, welche Ergebnisse „das Recht“ derzeit zum Nachteil der Deutschen produziert.

Die Signalwirkung der bemerkenswerten Fälle der Afghanen Mansor S. und Nasibullah S. dürfte zumindest vom Hindukusch bis nach ganz Afrika reichen!

Quelle: pi-news.net vom 14.08.2018

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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
5 Jahre zuvor

Einen Sammeltransport machen. Alles was Straftaten begeht in die nächste Militärmaschine nach Afghanistan und dort auf dem Militärflugplatz über den Zaun werfen. Wo liegt das Problem?
Das Problem liegt bei uns. Wir haben keine Rechte!!!

Ulrike
Ulrike
5 Jahre zuvor

Schiebt den Kerl endlich ab in sein Heimatland. Wenn die ihn aufhängen kann es uns egal sein. Der hat nichts anderes verdient.

Annette
Annette
5 Jahre zuvor

Hätte er die GEZ nicht bezahlt, dann wäre er längst im Knast…
LOL, unser aufgezwungenes „Rechtssystem“ ist bescheuert…

Der mitlesende staaten- und verfassungslose Verfassungs- und Landschutz ist entsetzt…

Birgit
Birgit
5 Jahre zuvor

Ausreisepflichtige reisen nicht aus.

Steuerpflichtige zahlen keine Steuern.
Machen wir es doch mal so rum.

Ulrike
Ulrike
5 Jahre zuvor

Birgit wenn Du keine Steuern bezahlst sitzt Du morgen im Knast.
Es sitzen ja schon welche wegen GEZ Verweigerung drin. Oder alte Frauen die was gestohlen haben im Supermarkt weil die Rente nicht reicht.