Deutschland – Bundestag hat entschieden: Im Geburtenregister neues, drittes Geschlecht „divers“ möglich

Bundestag hat entschieden: Im Geburtenregister neues, drittes Geschlecht "divers" möglich

Geschlechtsneutrale Toilette New York City, USA, 19. April 2017.

Ab jetzt ist es möglich, im #Geburtenregister neben „#männlich“ oder „#weiblich“ als drittes Geschlecht „#divers“ eintragen zu lassen. Auch Vornamen können damit geändert werden, sollte nach der Geburt das falsche Geschlecht gewählt worden sein. Der Lesben- und Schwulenverband ist dennoch enttäuscht.

Etwa 100.000 Intersexuelle Menschen gibt es in #Deutschland. Die Neuregelung der Einführung des dritten Geschlechts „divers“ im Geburtenregister soll ihnen helfen. Der Bundestag ist der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gefolgt. Dieses hatte 2017 geurteilt, das Recht müsse im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht angepasst werden.

Die Eintragung in das Geburtenregister kann von nun an auch später noch geändert werden, wenn sich die Person, die bei Geburt sowohl männliche als auch weibliche Geschlechtsmerkmale aufwies zu einem der Geschlechtermöglichkeiten bekennt, oder die Geschlechtsausprägung zu einer neuen Zuordnung führt.

Hierfür sei aber, bis auf wenige Ausnahmen, eine ärztliche Bescheinigung notwendig. Das ist ein Detail, gegen das sich der Lesben- und Schwulenverband wehrt, denn subjektive Empfindungen würden damit ausgeschlossen:

Änderungen des Vornamens und des rechtlichen Geschlechts müssen auf Antrag beim Standesamt möglich sein. Entwürdigende Begutachtungen und Pathologisierungen müssen abgeschafft werden.

Der Bundesverband Intersexuelle Menschen definiert die Intersexualität folgendermaßen:

(Menschen), deren äußeres geschlechtliches Erscheinungsbild von Geburt an, hinsichtlich der Chromosomen, der Keimdrüsen und der Hormonproduktion nicht nur männlich oder nur weiblich erscheinen, sondern scheinbar eine Mischung aus beidem darstellt.

Auch dieser Bundesverband kritisert in einer Stellungnahme zum Gesetz die notwendig gemachte ärztliche Bescheinigung. Für intergeschlechtliche Kinder fürchtet der Verband eine Zwangszuordnung zu einem Geschlecht oder ein „Zwangsouting“. Gefordert wird ein weiteres Gesetz zum Verbot geschlechtsverändernder Operationen bei Kindern.

Die #AfD zeigt wenig Verständnis für das neue Gesetz. Beatrix von Storch meint:

Die Geschlechtszugehörigkeit ist seit Bestehen der Menschheit ein objektives Faktum – so wie Alter und Körpergröße auch.

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Birgit
Birgit
5 Jahre zuvor

Krank, einfach nur noch krank im Oberstübchen !

Ulrike
Ulrike
5 Jahre zuvor

Was für eine Scheisse die da mal wieder beschlossen haben.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
5 Jahre zuvor

Es gibt Mann, es gibt Frau! Alles andere ist krank! Putin hat sich zu Doping bei Sportlern ähnlich ausgedrückt. Wer als normaler Sportler Medikamente nimm soll bei den Para Olympics teilnehmen!

Birgit
Birgit
5 Jahre zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

Gleich platzt mir der Nuckel !!!!!!!!!!!!!!!!!!

Nach der Geburt ( ohne verräterischen Ultraschall ) wird fest gestellt, ist nun ein Zipfel dran oder nicht. Wenn nicht, so ist es die andere Abteilung.

Was dazwischen liegt, nicht erkenntlich ist, fällt durch die Qualitätskontrolle und ist somit Abfall, basta !
Also unsere Kontrolleure im VEB Betrieb hätten so eine Scheiße nicht mitgemacht. Entweder das Teil paßt oder nicht.
Die REGIERIGEN haben den Verstand ( soweit vorhanden ) verloren.!

Nachgeburten aufziehen, gehts noch ?