Brexit: Wieder Niederlage für May

Das Foto zeigt die britische Premierministerin Theresa May im Unterhaus am 12.3.2019. (dpa-Bildfunk / AP / UK Parliament / Jessica Taylor)
Schlappe für Theresa May: Das britische Parlament hat den Brexit-Vertrag wieder abgelehnt. (dpa-Bildfunk / AP / UK Parliament / Jessica Taylor)

Das britische Unterhaus zeigt sich unbeeindruckt: Die Abgeordneten haben das Brexit-Abkommen mit der EU abermals abgelehnt. Dabei hatte Premierministerin May zuletzt mit EU-Kommissionspräsident Juncker zusätzliche Vereinbarungen ausgehandelt. Doch die genügten den Parlamentariern nicht.

Im Unterhaus stimmten am Abend 242 Abgeordnete für das Abkommen. 391 lehnten es ab. Das Votum hatte sich schon den ganzen Tag über abgezeichnet. Die oppositionelle Labour-Partei von Jeremy Corbyn, aber auch eine Gruppe konservativer Brexit-Befürworter sowie die nordirische DUP – die Mays Regierung stützt – machten deutlich: Sie lehnen die Ergänzungen zum Vertrag ab, die aus Mays Sicht ausgereicht hätten. Corbyn etwa sagte, die neue Vereinbarung enthalte keine der Änderungen, die May dem Parlament eigentlich versprochen habe. Nach der Abstimmung am Abend forderte er Neuwahlen.

Enttäuschung bei der EU-Spitze

Von Seiten der EU-Vertreter gab es enttäuschte Reaktionen. Sprecher von Juncker und Ratspräsident Tusk zeigten sich betrübt darüber, dass die britische Regierung keine Mehrheit erreicht habe. Die EU habe alles Erdenkliche für eine Einigung getan: „Wenn es eine Lösung für die Blockade gibt, dann kann sie nur in London gefunden werden.“

Die nächste Abstimmung im Unterhaus steht schon am Mittwoch an. Dann geht es um einen Brexit ohne Vertrag – den „no deal“-Brexit. Gibt es auch dafür keine Mehrheit, wollen die Abgeordneten möglicherweise am Donnerstag über eine Verschiebung des EU-Austritts abstimmen.

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Ein wesentlicher Faktor für die Skepsis im Unterhaus war die Haltung des Obersten Rechtsberaters der britischen Regierung. Generalstaatsanwalt Geoffrey Cox teilte mit, auch mit der ausgehandelten Ergänzung zum Brexit-Vertrag bleibe ein rechtliches Risiko bestehen. Damit meint er: Es wäre weiterhin möglich, dass Großbritannien auf unbestimmte Zeit an die EU gebunden bleibt.

Kein einseitiges Kündigungsrecht?

Hintergrund ist die seit langem umstrittene „Backstop“-Regelung. Sie soll eigentlich verhindern, dass es durch den Brexit zu Grenzkontrollen zwischen dem EU-Mitglied Irland und Nordirland kommt, das zu Großbritannien zählt. Die Regel besagt: Wenn es in der Übergangszeit bis Ende 2020 nicht gelingt, ein Handelsabkommen mit der EU zu erzielen, bleibt Großbritannien erst einmal in einer Zollunion mit der EU. Nordirland bliebe zudem weitgehend im EU-Binnenmarkt.

Kritiker in Großbritannien haben immer wieder beklagt, dadurch werde man geradezu an die EU gekettet. Sie forderten etwa ein einseitiges Kündigungsrecht für London. Das aber enthält nach Einschätzung von Rechtsberater Cox auch die jüngste Vereinbarung von May und Juncker nicht. Die beiden Politiker legten nur fest, dass bis Ende 2020 Ersatzlösungen für den Backstop ausgearbeitet werden müssen. Die zusätzliche Vereinbarung wird zwar als „rechtlich verbindlich“ bezeichnet, aber aus Sicht ihrer Kritiker eben in wichtigen Punkten nicht verbindlich genug.

Die Brexit-Fragezeichen

Im Januar haben wir einige Fragen zum Brexit hier beantwortet – so etwa die, ob sich ein Austritt aus der EU verschieben ließe. Das Unterhaus lehnte damals den Brexit-Vertrag mit deutlicher Mehrheit ab.

Unser Korrespondent Friedbert Meurer berichtete zudem über den früheren Premierminister Tony Blair – der für ein zweites Referendum wirbt und damit bei Labour Boden gutmacht. Aber viele Parteimitglieder haben noch immer Bedenken gegenüber Blair.

Quelle: Deutschlandfunk vom 12.03.2019 


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