Österreich: Polizei darf Fingerabdrücke von Flüchtlingen nicht speichern

Eine Verordnung verbietet der Polizei im österreichischen Spielfeld, die Fingerabdrücke von Flüchtlingen zu speichern, die nach Deutschland weiterreisen. Dies ermögliche eine mehrmalige Einreise, auch unter falschem Namen oder mit unterschiedlichen Dokumenten, warnt die Volksanwaltschaft.

Der österreichische Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil am 29. Januar 2016 in Spielfeld. (Foto: dpa)

Der österreichische Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil am 29. Januar 2016 in Spielfeld. (Foto: dpa)

Am österreichischen Grenzübergang Spielfeld werden Fingerabdrücke nur von jenen Flüchtlingen gespeichert, die einen Asylantrag in Österreich stellen. Jene, die nach Slowenien zurückgewiesen werden oder nach Deutschland weiterreisen wollen, werden nicht erfasst. Der Polizei ist dies per Verordnung verboten. Die österreichische Volksanwaltschaft, die die öffentlichen Verwaltung kontrolliert, leitete daraufhin ein Prüfverfahren ein, wie die österreichische Kleine Zeitung berichtet.

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Für Volksanwalt Peter Fichtenbauer ist es „nicht nachvollziehbar, dass die Fingerabdrücke der Flüchtlinge zwar mit österreichischen Polizeidatenbanken abgeglichen, eine Speicherung der Fingerabdrücke aber unterlassen wird.“ Dies ermögliche eine mehrmalige Einreise, auch unter falschem Namen oder mit unterschiedlichen Dokumenten, meinte Fichtenbauer am Donnerstag in einer Aussendung.

Außerdem führe diese Vorgehensweise zu einer Frustration unter den Polizeibeamten, welche ohnedies seit vielen Monaten bereits an ihre Belastungsgrenzen getrieben würden. „Auch im Hinblick auf die geplante Einrichtung eines weiteren Grenzmanagementsystems beim Karawankentunnel in Kärnten ist eine internationale Vernetzung von Datenbanken aus Sicht der Staatsanwaltschaft sinnvoll und geboten“, sagte Fichtenbauer.

Seitens der Landespolizeidirektion Steiermark wird auf das sogenannte „Eurodac-System“ verwiesen. Dieses schreibt die Speicherung der Fingerabdrücke lediglich in jenem EU-Land vor, in welchem die Ersteinreise in den Schengenraum stattfindet.

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Quelle: Deutsche Wirtschafts Nachrichten vom 05.02.2016

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