“Messer-Einwanderung”: AfD gewinnt gegen YouTube – gelöschtes Video muss wieder online gestellt werden

AfD-Video wieder online (Bild: Screenshot)
AfD-Video wieder online (Bild: Screenshot)
 

Letztes Jahr veröffentlichte die AfD auf ihrem YouTube-Kanal ein Video, in dem u.a. AfD-Chefin Alice Weidel den Messerangriff eines Immigranten aus Eritrea thematisiert und den Begriff „Messer-Einwanderung“ verwendet. YouTube hatte das Video gelöscht. Nun stellt das Kammergericht Berlin fest: Das Video habe „evident keinen hasserfüllten Inhalt“ und muss wieder online gestellt werden.

In erster Instanz hatte das  Landgericht Berlin die Forderung der AfD auf Einstweilige Verfügung zurückgewiesen. Das Kammergericht Berlin stellte nun in zweiter Instanz fest, dass YouTube sich bei der Löschung des Videos u.a. nicht auf seine Community-Richtlinien berufen könne, die vorsehen keine “hasserfüllten Inhalte” zuzulassen. Das betreffende AfD- Video stelle “keinen hasserfüllten Inhalt” dar und enthalte auch keine Straftaten. Das berichtet das Medienportal Meedia.

 

Die öffentlichkeitswirksame Verwendung dieses Begriffs allein rechtfertigte noch nicht die Annahme, dass mit dem Beitrag Hass gegen Personen aufgrund ihrer Herkunft geschürt werde und der Beitrag daher als solcher mit hasserfülltem Inhalt zu qualifizieren sei, stellte das Gericht fest und sprach es den AfD-Bundestagsabgeordneten ausdrücklich zu, sich “aus der Opposition heraus” kritisch mit der Politik der Bundesregierung auseinanderzusetzen.

YouTube hatte seine Sanktionsmöglichkeiten maximal ausgeschöpft und  nicht nur das Video entfernt, sondern auch die Möglichkeit des AfD-Kanals zu Live-Übertragungen eingeschränkt. Auch das sah das Gericht als nicht gerechtfertigt an. Die anwaltliche Vertretung der AfD übernahm Joachim Steinhöfel. Dieser stellte zum Beschluss des Kammergerichts fest: “Es ist ein drastischer Eingriff in die Grundrechte und in den politischen Meinungskampf, wenn der Monopolist YouTube das Video einer im Bundestag vertretenen Partei löscht, das nach der Bewertung des Kammergerichts ‘evident keine ‚hasserfüllten Inhalte‘’ und auch ‘ganz offensichtlich’ keine Straftatbestände enthält.”

Bei Zuwiderhandlungen gegen die einstweilige Verfügung droht YouTube nun ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft. (SB)

Quelle: journalistenwatch.com vom 27.03.2019 


Dienstleistung

alles-auf-einen-klick.eu

Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.

(Klick aufs Bild und es geht los)

 

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments