Bäckereien mit einem angeschlossenen Café können sonntags auch über die vorgeschriebenen Ladenschlusszeiten hinaus Brötchen und Brot verkaufen.
Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe im Fall eines Münchner Bäckers entschieden. Dieser hatte sonntags länger als die in Bayern erlaubten drei Stunden geöffnet. Geklagt hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Nach Ansicht der Bundesrichter gehören die betroffenen Bäckereien zum Gaststättengewerbe, weil sie auch Cafés betreiben. Das Gaststättengesetz erlaube längere Öffnungszeiten als das Ladenschlussgesetz, hieß es zur Begründung.
(Az. I ZR 44/19)
Quelle: Deutschlandfunk vom 17.10.2019
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Früher hatten die Bäcker Sonntags geschlossen und trotzdem ist keiner verhungert.