Frühwald um 9 – Nachrichten und Informationen vom 03.06.2024 (Textausgabe)

Auf dem Weg zum Maidan-Szenario: Tubulenzen in Georgien nach Verabschiedung des „Agenten“-Gesetzes

Tiflis. Das Tauziehen um Georgien nimmt an Fahrt auf. Am Dienstag verabschiedete das georgische Parlament mit den Stimmen der Regierungspartei „Georgischer Traum“ das brisante Gesetz zur „ausländischen Einflußnahme“ endgültig, indem die Abgeordneten ein Veto von Präsidentin Salome Surabischwili überstimmten.

Das Regelwerk sieht vor, daß sich Organisationen und Medien, die zu mindestens 20 Prozent aus dem Ausland finanziert werden, in Georgien künftig als Organe registrieren lassen müssen, die die „Interessen ausländischer Mächte verfolgen“. Sie müssen sich damit auch einer Kontrolle der Behörden unterwerfen. Ähnliche Gesetze gibt es in Ungarn und Rußland, weshalb das Gesetz in Oppositionskreisen auch als „russisches Gesetz“ betrachtet wird.

Vom Westen unterstützte NGO´s sowie eine Reihe westlicher Regierungen laufen seit Monaten Sturm gegen das Gesetz. Die georgische Regierung argumentiert hingegen, daß das Gesetz der Transparenz diene – was zweifellos zutreffend ist. In Georgien sind hunderte ausländischer NGO´s tätig, die in aller Regel von westlichen think tanks und anderen Institutionen finanziert werden. Ihre Geldgeber sind nicht daran interessiert, von der georgischen Regierung registriert zu werden, und betreiben in vielen Fällen unauffällige Wühlarbeit gegen die Regierung.

Nach der ordnungsgemäßen Verabschiedung des Gesetzes am Dienstag verurteilten Vertreter der EU und zahlreicher westlicher Staaten, darunter Deutschland und die USA, dies scharf. Die in Rede stehenden NGO´s organisierten erneute Massenproteste auf den Straßen.

Rund 200 der betroffenen Nichtregierungsorganisationen erklärten inzwischen, die neuen Regeln ignorieren zu wollen. Das Gesetz werde in Georgien „nicht funktionieren und ein leeres Blatt Papier bleiben, dem niemand gehorchen wird“, erklärten die Organisationen am Mittwoch in einer gemeinsamen Erklärung.

Vertreter mehrerer NGOs, die die Erklärung unterzeichneten, rechnen nun damit, daß ihre Vermögenswerte in Georgien eingefroren und ihre Arbeit behindert wird. (mü)

Quelle: zuerst.de

Parolen auch anderswo – Sylt: So geht die Justiz mit „Ausländer raus“-Gesängen um

Ist es strafbar, zum Gigi D’Agostino-Partyhit „Ausländer raus“ zu singen? Lange vor Sylt haben Staatsanwälte deswegen in anderen Städten Ermittlungen eingeleitet. Nun liegt das erste Ergebnis vor.

AUGSBURG/SYLT. Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat Ermittlungen wegen des Gesangs „Deutschland den Deutschen – Ausländer raus“ zum Lied „L’Amour toujours“ von Gigi D’Agostini eingestellt. Es handele sich dabei nicht um Volksverhetzung, sei also nicht strafbar, stellten die Ankläger laut Bild fest.

Bei einem Faschingsumzug im Februar hatten in Landsberg am Lech Teilnehmer auf einem Wagen der Landjugend Hohenfurch die Zeilen gesungen. Diese hatten zuletzt durch ein Video von einer Party auf Sylt große politische und mediale Entrüstung ausgelöst. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) forderte gar „die Höchststrafe“. Bei Volksverhetzung wären dies fünf Jahre Gefängnis.

Staatsanwältin: „Volksverhetzung nicht erfüllt“

„Grundsätzlich steht eine Strafbarkeit bei derartigen Parolen zwar immer im Raum“, sagte die zuständige Augsburger Staatsanwältin Melanie Ostermeier der Zeitung. „Der Straftatbestand der Volksverhetzung erfordert aber, daß im konkreten Fall – über die Kundgabe bloßer Ablehnung und Verachtung hinausgehend – zum Haß gegen Ausländer aufgestachelt oder zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen gegen Ausländer aufgefordert wird oder Ausländer unter Verletzung der Menschenwürde beschimpft, verleumdet oder böswillig verächtlich gemacht werden.“

Dies sei bei dem Lied nicht der Fall: „Das Verfahren wurde eingestellt, weil der Tatbestand in diesem konkreten Einzelfall nicht erfüllt war“, erklärte die Anklagevertreterin.

Wird auch das Sylt-Verfahren eingestellt?
Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg hat im Gegensatz zu den Kollegen in Augsburg dagegen immer noch nicht entschieden, wie sie mit einem Vorfall in Mecklenburg-Vorpommern umgeht. Dort hatten junge Leute bereits am 14. Oktober vergangenen Jahres öffentlich die Zeilen mitgesungen und durch Videos offenbar zur Verbreitung auf Partys in ganz Deutschland beigetragen. Ob das Verfahren eingestellt oder ob Anklage erhoben werde, hält sich die Behörde weiter offen, wie Nius berichtet.

Selbst wenn die Staatsanwaltschaft den knapp acht Monate zurückliegenden Fall noch vor Gericht bringen wird, entscheiden erst die Richter, ob die Parole nach dem Volksverhetzungs-Paragraphen 130 im Strafgesetzbuch strafbar ist. Auch zum „Ausländer raus“-Gesang auf Sylt prüft die zuständige Staatsanwaltschaft noch, wie sie mit dem Fall umgehen wird. Der mediale und politische Druck auf die weisungsgebundene Behörde ist jedoch groß. (fh)

Quelle: Junge Freiheit

Afghanischer Messerstecher – Große Trauer: Mannheimer Polizist erliegt Verletzungen

Der Polizist, dem ein Afghane in Mannheim in Kopf und Hals sticht, ist tot. Er stirbt zwei Tage nach dem Einsatz im Zusammenhang mit dem Attentat auf Michael Stürzenberger.

MANNHEIM. Der im Zusammenhang mit dem Angriff auf den Islamkritiker Michael Stürzenberger schwer verletzte Polizist Rouven L. ist tot. Der 29jährige starb am Sonntag, zwei Tage nach der Attacke, in einem Mannheimer Krankenhaus. Das teilte das Landeskriminalamt Baden-Württemberg am Abend mit.

Der Afghane Sulaiman A. hatte den Beamten am Freitag auf dem Mannheimer Markt mehrfach in Kopf und Hals gestochen. Zuvor war er mit seinem großen Messer auf fünf Mitglieder der Bürgerbewegung Pax Europa (PBE), darunter Stürzenberger, losgegangen und hatte sie niedergestochen.

Mannheimer Polizist in Kopf gestochen
Zuletzt attackierte der Migrant den nun verstorbenen Polizisten, als dieser einen Mann fixierte, der zuvor auf einen PBE-Aktivisten einschlug, der sich im Kampf mit dem Messerstecher befand. Ein anderer Polizist schoß den 25jährigen Angreifer nieder, während dieser auf seinen Kollegen einstach. Der Täter liegt im Krankenhaus, schwebt aber nicht in Lebensgefahr.

Mehrfach hatte der Afghane dem Beamten in den Kopf gestochen. Wie Bild berichtet, hatte die Messerklinge die Schädeldecke durchdrungen und dabei ein wichtiges Gefäß und offenbar eine Vene im Gehirn verletzt. (fh)

Quelle: Junge Freiheit

Attentat von Mannheim – Deswegen überwacht der Verfassungsschutz Stürzenberger

Weil er ein Verbot des politischen Islam und eine Überprüfung afghanischer Einwanderer fordert, beobachtet der Verfassungsschutz den niedergestochenen Stürzenberger. Weitere unangenehme Wahrheiten machen ihn zum Staatsfeind.

MÜNCHEN. Die „bayerische Informationsstelle gegen Extremismus“ der bayerischen Staatsregierung begründet auf ihrer Webseite, warum der Verfassungsschutz den in Mannheim niedergestochenen Islamkritiker Michael Stürzenberger überwacht. Der afghanische Täter hatte dabei einen Polizisten ermordet.

Laut der Erklärung liegen „tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, daß Stürzenberger sowie der bayerische BPE-Landesverband verfassungsschutzrelevante islamfeindliche Bestrebungen verfolgen, die auf eine Abschaffung der Religionsfreiheit für Muslime gerichtet sind“. Mit „BPE“ ist die Bürgervereinigung Pax Europa gemeint, für die Stürzenberger vor dem politischen Islam warnt.

Doch was wirft der Verfassungsschutz Stürzenberger konkret vor? Die staatliche „bayerische Informationsstelle gegen Extremismus“ trägt mehrere Zitate zusammen, die die Verfassungsfeindlichkeit des 59jährigen belegen sollen.

Überprüfung afghanischer Migranten „verletzt Menschenwürde“
Da ist als erstes diese Äußerung: „Jeder Moslem, der aus Afghanistan als vermeintlicher ‚Flüchtling‘ zu uns nach Deutschland kommt, müßte zunächst genau auf seine Einstellung zum Islam überprüft werden.“ Diese Forderung, so behauptet die Behörde, würde „die Menschenwürde verletzen“ und sei geeignet, „Muslime als ‚Menschen zweiter Klasse‘ zu behandeln und auszugrenzen“.

Weil Stürzenberger sagte, daß Anhänger des politischen Islam das Ziel verfolgten, „Deutschland in ein islamisches Land zu verwandeln, in dem die Scharia herrscht“, verbreite er laut Geheimdienst einen „verschwörungstheoretischen Ansatz“. Der Kritiker meint, Islamisten arbeiteten „auf sämtlichen Ebenen in Gesellschaft und Politik daran, ihrer auf weltliche Machtübernahme angelegten Ideologie zur Verbreitung und zunehmenden Einflußnahme zu verhelfen“.

Stürzenberger: „Islam ist nicht nur Religion, sondern auch Politik“
Belegt sieht der Staat Stürzenbergers „verfassungsschutzrelevante islamfeindliche Bestrebungen“ auch deswegen, weil dieser auf „PI-News“ geschrieben habe: „Der Islam ist ein totales und totalitäres System. Er ist eine Politreligion mit Überlegenheits- und Herrschaftsanspruch. Allah ist der oberste Gesetzgeber, und seine Gesetze sind im Koran und damit in der Scharia enthalten. Und im Koran ruft Allah einerseits zu Toleranz und Frieden auf, andererseits verspricht er denjenigen, die mit Gewalt gegen die Ungläubigen kämpfen, das Paradies. Darauf stützt sich der islamische Terrorismus.“

Auch Stürzenbergers Feststellung, daß der Terror-Anschlag auf die israelische Olympia-Mannschaft von 1972, bei dem 17 Menschen starben, das erste Attentat des Politischen Islam gewesen sei, macht ihn zum Fall für den Verfassungsschutz. Der Vorwurf lautet, er habe das Verbrechen „umgedeutet“. Welchen religiös-ideologischen Hintergrund der Terroranschlag tatsächlich bzw. stattdessen gehabt haben soll, schreibt die Informationsstelle nicht.

Verbot des politischen Islam ist staatsfeindlich
Darüber hinaus fordert Stürzenberger, die Justiz müsse in Entscheidungen auch die Komponente des „Politischen Islam“ einbeziehen. Während rechtsradikale Gesinnungen längst strafverschärfend wirken, wirft Bayern dem Attentatsopfer vor, dieser verletze mit diesem Ansinnen „das Rechtsstaatsprinzip“.

Die bayerischen Extremismus-Experten begründen ihre Einschätzung Stürzenbergers auch damit, daß dieser das Verbot des „Politischen Islam“ als „größte gesellschaftliche Aufgabe des 21. Jahrhunderts“ bezeichnet, um „ihn aus dem Leben hier in Europa rauszubringen“. (fh)

Quelle: Junge Freiheit

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Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 03.06.2024

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