Stadtrat-Plan in Dortmund: Behörde stoppt Brandmauer-Beschluss gegen AfD

Dortmunds amtierender Oberbürgermeister Thomas Westphal (58, SPD) streitet mit der Kommunalaufsicht über die Brandmauer

Dortmunds amtierender Oberbürgermeister Thomas Westphal (58, SPD) streitet mit der Kommunalaufsicht über die Brandmauer

Foto: Fabian Strauch/dpa

Dortmund – Jede Partei kann mit oder gegen die AfD stimmen, wie sie möchte, und sich „Brandmauern“ und sonstige Regeln verordnen. Doch jetzt zeigt ein Fall in Nordrhein-Westfalen: Formelle Brandmauer-Beschlüsse eines ganzen Parlaments zur Ausgrenzung einer Partei sind offenbar gesetzeswidrig!

Der Stadtrat in Dortmund wollte im Februar 2025 ein Zeichen setzen und beschloss – auf Antrag der SPD und mit Stimmen von Grünen, Linken und „Die Partei“ – keine Entscheidungen mehr zu treffen, wenn eine Mehrheit dafür nur mit AfD-Stimmen zustande käme.

Das rief die Kommunalaufsicht auf den Plan. Die Behörde verdonnerte Dortmunds Oberbürgermeister Thomas Westphal (58, SPD), den Beschluss rückgängig zu machen. Begründung: Die AfD dürfe im Stadtrat nicht zu Mitgliedern zweiter Klasse gemacht werden. Das widerspreche ihrer verfassungsrechtlich garantierten Gleichbehandlung und damit einem Grundsatz der Demokratie.

Der Dortmunder Stadtrat bestätigte den Brandmauer-Beschluss gegen die AfD in seiner letzten Sitzung

Der Dortmunder Stadtrat bestätigte den Brandmauer-Beschluss gegen die AfD in seiner letzten Sitzung

Foto: YouTube/Stadt Dortmund-Live

Doch der OB blieb hart. Der Beschluss sei nicht verbindlich, sondern nur eine politische Selbstverpflichtung. Daraufhin leitete die Kommunalaufsicht ein monatelanges Disziplinarverfahren gegen ihn ein.

Folge: Auf Druck der Kommunalaufsicht musste der OB in seiner letzten Sitzung erneut über den Brandmauer-Antrag von SPD und Grünen mit dem Titel „Wir sind die Brandmauer“ beraten und abstimmen lassen – mit demselben Ergebnis wie im Februar.

Behörde droht mit Zwangsaufhebung

Da sich an der Rechtslage nichts geändert hat, gilt nun der Zwangsstopp des Brandmauer-Beschlusses durch die Kommunalaufsicht als sicher. Das endgültige Urteil steht aber noch aus.

Eine Behörden-Sprecherin zu BILD: „Die Stadt Dortmund hat die Bezirksregierung über das Beratungsergebnis des Rates unterrichtet. Der Rat der Stadt Dortmund hat seinen Beschluss bestätigt, sodass die Bezirksregierung nun über dessen Aufhebung zu entscheiden hat.“ Gesetzliche Grundlage für das Eingreifen der Behörde sei Paragraf 122 der Gemeindeordnung von Nordrhein-Westfalen.

Der Brandmauer-Zoff könnte dann vor Gericht landen, wenn die Stadt Dortmund gegen die Entscheidung der Kommunalaufsicht klagt.

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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
8 Stunden zuvor

Brandmauer in der BRiDä-hi-hi ist doch eine Stapelung von intelligenten, hartgebrannten Ziegelsteinen!

Ulla
Ulla
7 Stunden zuvor

Überall das gleiche dreckige Spiel wenn es um die AfD geht.
Dümmer geht nimmer.

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