Die Türkei muss ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro an den ehemaligen Verfassungsrichter Altan zahlen.
Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Eine Verhaftung des Richters sei nicht gerechtfertigt gewesen, da sie lediglich auf einem Verdacht der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung beruht habe. Es liege somit ein Verstoß gegen das Recht auf Freiheit und gegen die europäische Menschenrechtskonvention vor. Altan war kurz nach dem gescheiterten Putsch in der Türkei 2016 verhaftet und aus dem Dienst entlassen worden. Im März dieses Jahres wurde er wegen Mitgliedschaft in der als terroristisch eingestuften Gülen-Bewegung zu elf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
Quelle: Deutschlandfunk vom 16.04.2019
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