Sachsen: AfD legt Verfassungsbeschwerde gegen Kürzung ihrer Landesliste ein

Banner 728x90

Dresden Blick in den Saechsischen Landtag 300119 - Plenum *** Dresden View into the Saxon State Parliament 300119 Plenum (ddbd | imago)
Der sächsische Landtag in Dresden (ddbd | imago)

Die AfD in Sachsen hat Verfassungsbeschwerde gegen die Kürzung ihrer Landesliste für die Landtagswahl im September eingelegt.

Das teilte der Verfassungsgerichtshof in Leipzig mit. Demnach beantragt die Partei auch den Erlass einer einstweiligen Anordnung, um eine vorläufige Zulassung ihrer gesamten Liste bei der Wahl zu erreichen. Der Landeswahlausschuss hatte entschieden, dass die AfD bei der Wahl am ersten September nur mit 18 Listenbewerbern antreten darf, obwohl die Partei 61 Kandidaten aufgestellt hatte. Die Listenplätze 19 bis 61 wurden jedoch für ungültig erklärt. Begründet wurde dies mit einem Verstoß gegen das Wahlgesetz. Die zweite Versammlung zur Besetzung der Listenplätze sei nicht regulär gewesen.

Als Konsequenz könnte die AfD nach der Landtagswahl womöglich nicht alle gewonnenen Mandate besetzen.

Quelle: Deutschlandfunk vom 15.07.2019 


Dienstleistung

alles-auf-einen-klick.eu

Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.

(Klick aufs Bild und es geht los)

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
2 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
birgit
birgit
4 Jahre zuvor

Das soll was nützen ? Bei dieser Handelsgerichtsbarkeit ?