Die AfD in Sachsen hat Verfassungsbeschwerde gegen die Kürzung ihrer Landesliste für die Landtagswahl im September eingelegt.
Das teilte der Verfassungsgerichtshof in Leipzig mit. Demnach beantragt die Partei auch den Erlass einer einstweiligen Anordnung, um eine vorläufige Zulassung ihrer gesamten Liste bei der Wahl zu erreichen. Der Landeswahlausschuss hatte entschieden, dass die AfD bei der Wahl am ersten September nur mit 18 Listenbewerbern antreten darf, obwohl die Partei 61 Kandidaten aufgestellt hatte. Die Listenplätze 19 bis 61 wurden jedoch für ungültig erklärt. Begründet wurde dies mit einem Verstoß gegen das Wahlgesetz. Die zweite Versammlung zur Besetzung der Listenplätze sei nicht regulär gewesen.
Als Konsequenz könnte die AfD nach der Landtagswahl womöglich nicht alle gewonnenen Mandate besetzen.
Quelle: Deutschlandfunk vom 15.07.2019
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Das soll was nützen ? Bei dieser Handelsgerichtsbarkeit ?