Der 23-Euro-Witz: Städte kapitulieren bei der GEZ-Zwangsvollstreckung

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18.03.2016
Markus Mähler

ARD und ZDF freuen sich über »Amtshilfe« zum Dumpingpreis: Die Städte müssen für den Beitragsservice die Zwangsgebühren eintreiben. Sie werden dafür aber nur mit einer 23-Euro-Pauschale belohnt. Deutschlands Vollstreckungsbehörden funken deshalb jetzt SOS: Immer mehr Bürger zahlen nicht, immer mehr Gerichtsvollzieher fühlen sich als GEZ-Büttel missbraucht. Das Eintreiben wird zum Minusgeschäft.

Die Rundfunkgebühr für ARD und ZDF hat kaum noch Freunde im Land: Die letzten sitzen beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Am Freitag verkündete man dort: Die neue Rundfunkgebühr ist rechtens und verfassungskonform. Die Klagen von 26 Bürgern sind damit abgeschmettert. Unser Recht hat gesprochen, das Thema kann zu den Akten gelegt werden, oder?




Nein. Deutschland wird sich auch in Zukunft nicht mit dieser »Gebühr« abfinden. Das verriet schon ein kurzer Blick auf den ersten Verhandlungstag am Mittwoch. Die ersten acht Klagen wurden gerade im Schnellgang verhandelt, und der größte Saal im Gericht platzte aus allen Nähten. Er war trotzdem nicht groß genug, um alle Gegner aufzunehmen, die mit den Klägern nach Leipzig gereist waren. Die Menschen stimmen mit den Füßen ab, und das beweist: Diese Zwangsabgabe für alle ist umstrittener als je zuvor.

(K)ein Hoch auf die Zwangsabgabe für alle

Sprachen die Anwälte der Rundfunkanstalten, buhte der ganze Saal. Sprachen die Anwälte der Kläger, wurde dafür laut geklatscht und gejubelt. Der Vorsitzende Richter Werner Neumann verlor schließlich die Nerven: »Wir sind hier in einem richterlichen Prozess und nicht in einer allgemeinen Bürgerversammlung!« Und: »Das Gerichtsverfassungsgesetz sieht Bekundungen von Unmut oder Zustimmung nicht vor.«

Hass, Wut, Verachtung. Über 40 Millionen Menschen müssen eine Zwangsabgabe zahlen, die immer mehr von ihnen als ungerecht empfinden. Sie füttern ein ausuferndes Biotop bei ARD und ZDF durch. Aber auch für Deutschlands Städte und Kommunen wird die Rundfunkgebühr zum Frustobjekt. Selbst das beschauliche Oldenburg stöhnt. Stadtsprecher Reinhard Schenke sagte im Interview mit der Nordwest-Zeitung, dass »andere Städte vor der Flut kapitulieren und nicht mehr in der Lage sind, die Vollstreckung einzuleiten«.


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Für die Jagd auf GEZ-Rebellen gibt es bloß ein mageres Kopfgeld

Moment: Welche Flut, welche Vollstreckung? Der Reihe nach: Der Beitragsservice für ARD und ZDF produziert bei seinen 44,5 Millionen Beitrags-»Kunden« – unter ihnen immer mehr Zwangsangemeldete – zuerst einen Gebührenbescheid. Hinterher folgt eine Zahlungserinnerung. Zum Schluss noch eine Mahnung. Und dann?

Legt der Beitragsservice die Füße auf den öffentlich-rechtlichen Tisch und freut sich über »Amtshilfe« zum Dumpingpreis. Deutschlands Städte und Kommunen müssen mit ihren Vollstreckungsbehörden den schmutzigen Teil der Arbeit übernehmen: Das Geldeintreiben bei allen, die aus Protest nicht für ARD und ZDF zahlen. Inzwischen wird das Eintreiben aber zum großen Minusgeschäft.

Weil die Vollstreckungsbehörden für den Jagdauftrag bloß eine magere Pauschale erhalten. Der Beitragsservice überweist ihnen ein Kopfgeld, das in Nordrhein-Westfalen 23 Euro beträgt, in Niedersachsen 27,10 Euro. »Dieser Beitrag ist nicht ausreichend, um unsere Vollstreckungskosten zu decken«, sagt eine Stadtsprecherin in Essen. In Dortmund klingt es ähnlich. Stadtsprecher Michael Meinders klagt: »Eine komplette Deckung der Personal- und Sachaufwendungen ist hiermit jedoch nicht verbunden.« Im beschaulichen Oldenburg prüft man noch, »inwieweit das kostendeckend« sei.

Deutschlands Städte fühlen sich als billige GEZ-Büttel missbraucht

Wer die deutsche Lokalpresse durchforstet, findet ein großes SOS der Gerichtsvollzieher: Die Zahl der säumigen Zahler explodiert in den Städten.


Im Jahr 2013 gab es in Dortmund 6.082 GEZ-Rebellen, gegen die ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet wurde, 2014 waren es 7.126. Und im vergangenen Jahr schon 9.128. In Essen stieg die Zahl um 60 Prozent: von 6.300 im Jahr 2013 auf fast 10.000 im vergangenen Jahr. Auch im beschaulichen Oldenburg wächst der GEZ-Widerstand: »Bis 2014 hatten wir ungefähr 1.800 Amtshilfeersuchen im Jahr. 2015 ist die Zahl dann – aufgrund des Adressabgleiches – auf 4.000 Fälle gestiegen«, rechnet Stadtsprecher Schenke vor.

Diese drei Stichproben geben einen Geschmack davon, was im ganzen Land gerade passiert. Die Gerichtsvollzieher ertrinken in einer Flut von GEZ-Zwangsvollstreckungen und zahlen dabei auch noch drauf. Die Ruhr Nachrichten urteilen, dass Städte wie Dortmund »nur halbherzig dieser Pflicht nachkommen« und einfach »sogenannte ›Fruchtlosprotokolle‹ an die GEZ« schicken, »wenn die Vollziehungsbeamten die Zahlungsunwilligen nicht antrafen oder diese sich nicht meldeten«.

GEZ kann »Moskau-Inkasso beauftragen, aber nicht die kommunale Ebene«

Brisant ist folgender Satz: »In diesen Protokollen hieß es dann, dass die Stadt unter anderem wegen Personalmangels nicht bereit sei, den zum Zahlungserlass notwendigen Offenbarungseid vom Schuldner einzuholen oder Entsprechendes beim Gerichtsvollzieher zu veranlassen.«

Der WDR beschwerte sich deshalb beim Innenministerium von Nordrhein-Westfalen und bekam von dort per Erlass bestätigt, »dass die Kommunen für die Vollstreckung der rückständigen Rundfunkgebühren zuständig sind«. Dortmund musste extra drei neue Stellen im »Vollstreckungsaußendienst« einrichten und seitdem bezahlen.

Zum Minusgeschäft verdammt

Oberbürgermeister Ullrich Sierau polterte deshalb: Ist die Erstattung durch den WDR nicht kostendeckend, »werden wir uns angucken, wie wir dagegen vorgehen«. Die GEZ könne »Moskau-Inkasso beauftragen, aber nicht die kommunale Ebene«. Die 23-Euro-Pauschale ist immer noch nicht gestiegen, also damit wohl auch nicht die Moral der Eintreiber in Dortmund. Beim Eintreiben wird auch noch draufgezahlt: Das gilt in immer mehr Städten.

Für die Stadt Essen hieß es in einem Beitrag der WAZ: »Die Differenz zwischen Aufwand und Ertrag wird größer. Ein Minusgeschäft, das in der Verwaltung nicht nur den Kämmerer ärgert.« Also ließ auch die Essener Vollstreckungsbehörde »Engagement« vermissen, urteilt die WAZ.

Und im beschaulichen Oldenburg? Steht die Verwaltung »aktuell vor großen Herausforderungen«, sagt Stadtsprecher Schenke. Wer sich der umstrittenen Rundfunkgebühr verweigert, für den ist diese Erkenntnis also nicht unwillkommen: Die Zwangsvollstreckung der Zwangsgebühr wird in der Praxis oft zum Papiertiger. Ein 23-Euro-Witz, dessen Pointe »Fruchtlosprotokoll« lautet.

Quelle: Kopp-online vom 18.03.2016

 

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Gerhard Neils
Gerhard Neils
8 Jahre zuvor

Die Brisanz der ganzen Sache liegt darin das hierbei auch gegen höher gestuftes EU Recht verstoßen wird.Vergl. dazu Richtlinie EG 2007/65 ; EWG 98/552 sowie
2010/13/EU v.15.04.2010,kodifizierte Fassung. Der BGH unterstützt mit seinen Entscheidungen die Rechtsbeugung und Verstöße gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19.Dezember 1966, Charta der Vereinten Nationen vom 26.Juni 1945 als amtliche Fassung am 09.Juni 1973 im BGBl. II / 1973 veröffentlicht.Es könnten noch mehr genannt werden.
Selbst der EuGH sieht diesem Treiben zu.Das ist die vielbeschworene Demokratie !??

spreepirat
7 Jahre zuvor

die „staatlichen“ stellen dürfen gar nicht vollstrecken, das wäre amtshilfe – siehe §2 Abs. 1: http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=146148,3