Daten-Leck: Verfassungsschützer lesen mit


Macht sich verdächtig, wer dazu aufruft, für Demokratie und Zivilcourage auf die Straße zu gehen? Das Landratsamt hat personenbezogene Daten zumBeispiel der Anmelder aller Versammlungen und Kundgebungen vom 1. Mai an das Landesamt für Verfassungsschutz gemeldet. Inzwischen räumt die Kreisverwaltung "datenschutzrechtliche Verstöße" ein. Diese Fälle ziehen weitere Kreise.

Macht sich verdächtig, wer dazu aufruft, für Demokratie und Zivilcourage auf die Straße zu gehen? Das Landratsamt hat personenbezogene Daten zum Beispiel der Anmelder aller Versammlungen und Kundgebungen vom 1. Mai an das Landesamt für Verfassungsschutz gemeldet. Inzwischen räumt die Kreisverwaltung „datenschutzrechtliche Verstöße“ ein. Diese Fälle ziehen weitere Kreise. Foto: Ellen Liebner

 

Sachsens Verfassungsschützer erfahren aus dem Landratsamt frei Haus, wer im Vogtland Versammlungen anmeldet. Warum ist das so? Und: Ist das überhaupt rechtens?

Plauen.Das Landratsamt des Vogtlandkreises hat Kontaktdaten der Anmelder von Versammlungen und Kundgebungen in Plauen wiederholt pauschal an das Landesamt für Verfassungsschutz weitergegeben – nicht nur von denjenigen Personen oder Parteien, die gegebenenfalls unter Beobachtung der Verfassungsschützer stehen. Das hat die Kreisverwaltung auf Anfrage der „Freien Presse“ eingeräumt.

Eigentlich regelt das Sächsische Verfassungsschutzgesetz, wann öffentliche Stellen personenbezogene Daten auf Ersuchen der Verfassungsschützer oder auch von sich aus übermitteln sollen: Grob gesagt nur dann, wenn die Beamten ihrer Aufgabe nachkommen müssen, Informationen über Bestrebungen zu sammeln und auszuwerten, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten. Im Vogtland ist die Weitergabe von Namen und Kontaktdaten der Anmelder von Versammlungen nach Darstellungen aus dem Landratsamt jedoch „informativ“ und „vorsorglich“ erfolgt.

Ans Licht gekommen ist diese Praxis durch Pascal von Knoche von der Antifaschismus-Initiative „Nie wieder“. Er klagt gegen einen Bescheid der Versammlungsbehörde des Vogtlandkreises. Als am 1. Mai Neonazis aus ganz Deutschland zu einem Marsch durch Plauen angereist waren, gab es an mehreren Stellen der Stadt breiten Widerstand – angemeldet von Parteien, Kirchen, Vereinen, Initiativen, Gewerkschaften und Vertretern der Zivilgesellschaft. Die Initiative „Nie wieder“ richtete eine Gedenkveranstaltung für den in der Nazi-Zeit inhaftierten Lokführer Paul Dittmann am Oberen Bahnhof aus. Einen Teil der ihm damals erteilten behördlichen Auflagen hält von Knoche für überzogen. Deshalb klagte er gegen den Bescheid. Der Ausgang ist offen. Von Knoche bekam in dem Zusammenhang jedoch Akteneinsicht. Dabei stieß er auf E-Mails, mit denen das Landratsamt in mindestens zwei Fällen Kontakte der Anmelder von Kundgebungen gesammelt an Behörden weitergab – darunter das Landesamt für Verfassungsschutz.

Banner 336x280

Von Knoche: „Ich bin überzeugt, dass dieses Vorgehen rechtswidrig ist.“ Dabei gehe es ihm nicht um sich, sondern um Vertreter der Zivilgesellschaft, auf die das wie eine Stigmatisierung wirke, sagt von Knoche. Allein nur aufgrund der Anmeldung einer Versammlung dokumentiert zu sein, verstoße seiner Ansicht nach gegen das im Grundgesetz verankerte Recht auf Versammlungsfreiheit.

„Was passiert mit den Daten?“, fragt von Knoche und erinnert an die seltsame Rolle, die Verfassungsschützer im Zusammenhang mit den NSU-Morden einnehmen. Und was sei mit den 18-Jährigen, die sich bei „Fridays for Future“ engagieren, fragt er weiter: Wurden auch deren Namen dem Verfassungsschutz gemeldet? Taucht ihr Engagement in einer Akte auf, wenn es in ihrem späteren Leben um eine Sicherheitsprüfung oder -freigabe geht? Werden sie sich dann verdächtig gemacht haben?

Pfarrer Hans-Jörg Rummel vom Runden Tisch für Demokratie, Toleranz und Zivilcourage zeigt sich von der Praxis des Landratsamtes irritiert: „Wenn es so ist, bin ich befremdet. Und wenn es keine Rechtsgrundlage hatte, muss es Konsequenzen haben“, sagt der Pfarrer der Johanniskirchgemeinde in Plauen. „Ich wünsche mir, dass das transparent aufgeklärt wird.“ Es könnte ja sein, überlegt Rummel, „dass es zu unserem Schutz geschah. Dann hätte ich aber erwartet, dass man uns das mitteilt, denn wir sind ja nicht die Feinde der Demokratie.“

Die Kreisverwaltung räumt auf Anfrage Fehler ein. Landrat Rolf Keil (CDU) lässt mitteilen: „Das Landratsamt bedauert, dass es zu diesen datenschutzrechtlichen Verstößen gekommen ist.“ Man habe Maßnahmen eingeleitet, dass zu Unrecht übermittelte Daten gelöscht werden, sofern dies noch nicht geschehen sei. Zudem seien „Anweisungen zur Vermeidung von Wiederholungsfällen“ erteilt. Christina Uhlenhaut, zuständige Geschäftsbereichsleiterin, hat in einem direkten Schreiben an von Knoche den Fehler ebenfalls bedauert.

Unklar bleibt, seit wann und in wie vielen Fällen das Landratsamt die Weitergabe der Daten praktiziert hat. Aus der Pressestelle der Kreisbehörde heißt es nur: „Es ist zutreffend, dass Versammlungsanzeigen mit Namen und Kontaktdaten des jeweiligen Versammlungsleiters informativ an das Landesamt für Verfassungsschutz weitergeleitet wurden.“ Keine Stellung nimmt das Amt zur Frage, ob die Praxis auch in Bezug auf „Fridays for Future“-Schülerkundgebungen ausgeübt wurde: „Eine Auskunft zu Einzelfällen kann nicht erteilt werden“, heißt es dazu.

Unterdessen zieht der Fall Kreise. Eine Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Valentin Lippmann (Grüne) führt dazu, dass auch Sachsens Innenminister Roland Wöller (CDU) zu den Vorgängen Auskunft geben muss. Und zur Frage, welche der übermittelten Daten der Verfassungsschutz für wie lange speichert. Eine Anfrage der „Freien Presse“ vom Dienstag vergangener Woche will das Innenministerium bis Donnerstag dieser Woche beantworten. Das ist für eine Auskunft aus dem Innenministerium eine ungewöhnlich lange Wartefrist.

Auch Sachsens Datenschutzbeauftragter Andreas Schneider ist eingeschaltet. Er weist darauf hin: „Betroffene Personen verfügen über die Möglichkeit, sich beschwerdeführend an meine Behörde zu wenden. Unabhängig davon prüft meine Dienststelle bereits die versammlungsbehördliche Verwaltungspraxis.“

Laut Verfassungsschutzgesetz dürfen öffentliche Stellen nur ausgewählte Daten übermitteln. Darüber hinaus erlegt Paragraf 14 auch den Verfassungsschützern selbst besondere Pflichten auf: „Das Landesamt für Verfassungsschutz prüft unverzüglich, ob die ihm … übermittelten personenbezogenen Daten für die Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind. Ergibt die Prüfung, dass sie nicht erforderlich sind, hat es die Unterlagen zu vernichten.“ Im Moment ist offen, ob dies so geschehen ist.

Auf Anfrage äußerte sich das Landesamt für Verfassungsschutz am gestrigen Dienstag nicht. Ein Sprecher verwies ans Innenministerium. Auf die Fragen, ob die Kontakte auf Verlangen seiner Behörde übermittelt wurden und seit wann der Vogtlandkreis dies praktizierte, ging er nicht ein.


Kommentar: Unter Verdacht

Die Versammlungsfreiheit gehört zu den wertvollsten, 1989 im Osten erkämpften demokratischen Grundrechten. Doch im Vogtland macht sich offenbar immer noch verdächtig, wer eine Versammlung oder Kundgebung anmeldet. Denn Namen und Kontaktdaten wurden vom Landratsamt wiederholt nicht nur an örtliche Behörden zum Beispiel zur Absicherung der Veranstaltungen übermittelt, sondern auch an das Landesamt für Verfassungsschutz.

Dabei regelt ein Gesetz im Freistaat, wann Behörden personenbezogene Daten von sich aus den Verfassungsschützern übermitteln sollen: wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Informationen zur Wahrnehmung der Aufgaben des Verfassungsschutzes erforderlich sind. Wenn es also um verfassungsfeindliche Tendenzen geht, um eine Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, um gewaltsame oder umstürzlerische Bestrebungen.

Wer aber pauschal Daten an den Verfassungsschutz weitergibt, stellt Bürger unter Generalverdacht. Er untergräbt damit ihr politisches und zivilgesellschaftliches Engagement, das dann in Sonntagsreden gern gefordert wird. Das darf nicht sein.

Quelle: Freie Presse vom 14.08.2019 


Dienstleistung

alles-auf-einen-klick.eu

Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.

(Klick aufs Bild und es geht los)

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
4 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
trackback

[…] Zum Artikel […]

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
4 Jahre zuvor

Die Vollstreckungsbekloppten sagen sich; was die Wölfe in der Lausitz können, können wir auch. Jedes Schaf steht unter Verdacht gefressen zu werden. Wer sich Vorschriften von Wüstenreligionen annimmt, der muß damit Leben das es für Ihn ein Schlachthaus in Berlin gibt.

birgit
birgit
4 Jahre zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

Sage mir, welche Verfassung schützen die ?

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
4 Jahre zuvor
Reply to  birgit

Immer das unsichtbare! Wie CO²!!!

4
0
Would love your thoughts, please comment.x