Urteil zu Abschiebungen: Rückführungen nach Bagdad erlaubt

 

Das Foto zeigt den Eingang zu Oberverwaltungsgericht und Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster. (picture-alliance / dpa / Robert B. Fishman)

Das NRW-Oberverwaltungsgericht in Münster (picture-alliance / dpa / Robert B. Fishman)

Abschiebungen in Iraks Hauptstadt Bagdad sind grundsätzlich zulässig.

In einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen heißt es, zwar gebe es dort nach wie vor bewaffnete Auseinandersetzungen und Terroranschläge. Nach der Zurückdrängung der IS-Miliz aber liege nicht mehr die für ein Asylbegehren erforderliche „Gefahrendichte“ vor. Das OVG revidierte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, das einer Schiitin aus Bagdad subsidiären Schutz wegen „Gefährdung durch einen innerstaatlichen Konflikt“ zuerkannt hatte. Dagegen hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Berufung eingelegt.

Quelle: Deutschlandfunk vom 29.08.2019 


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In der Urteilsbegründung wird zudem darauf verwiesen, dass die Frau allein durch ihre Anwesenheit in Bagdad – Zitat – „mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit keiner individuellen Gefährdung ausgesetzt“ sei.

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Ulrike
Ulrike
4 Jahre zuvor

Also alle abschieben aber dalli.

birgit
birgit
4 Jahre zuvor

Fort mit diesem Gebrassel, aber ganz schnell und ohne Diskussion.