(David Berger) Unzulässig und unbegründet sei der Eilantrag des Thüringer AfD-Politikers Höcke, mit dem der Politiker dem Verfassungsschutzpräsidenten Haldenwang untersagen lassen wollte, den Flügel als „immer extremistischer“ zu bezeichnen. So das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln.
Kurz vor der Thüringenwahl ist der Spitzenkandidat der AfD vor dem Verwaltungsgericht Köln mit dem Versuch gescheitert, dem Bundesamt für Verfassungsschutz die Aussage, der ‚Flügel‘ werde immer extremistischer, verbieten zu lassen. Begründet hatte Höcke seinen Versuch damit, dass eine solche Aussage seine Chancen bei der Landtagswahl in Thüringen am kommenden Sonntag beeinträchtigen könnte.
Einschätzung Haldenwangs zutreffend
Den Versuch Höckes solche Kritik verbieten zu lassen, wies das Gericht v.a. mit der Begründung ab, dass das Bundesamt sich im Einklang mit dem Bundesverfassungsschutzgesetz über den seit Januar als Verdachtsfall eingestuften „Flügel“ öffentlich äußern dürfe.
Zudem sah es das Gericht als erwiesen an, dass die vom Bundesamt in dem Verfahren vorgelegten Zitate von „Flügel“-Vertretern die Aussage Haldenwangs rechtfertigten. Wichtig war zudem, dass sich Haldenwang nicht zu Höcke, sondern zum gesamten Flügel geäußert hatte.
Keine Äußerung zum Spitzenkandidaten
Auf die Frage des „Spiegel“, ob er Höcke als Rechtsextremist einschätze, antwortete Haldenwang: „Ich bitte um Verständnis, dass ich mich kurz vor einer Landtagswahl aus rechtlichen Erwägungen nicht zu einem Spitzenkandidaten äußern kann.“
Quelle: philosophia-perennis.com vom 25.10.2019
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Der Herr Höcke hätte sich bei den „Reichsbürgern“ erkundigen sollen, welchen Erfolg man hat das System zu beauftragen-sich selbst zu verfolgen und dann zu verurteilen! Eher drückt man von einen Toten einen Furz heraus als dass DIE sich hinter den Bus werfen, um nicht von den abgedroschenen Augen aushacken, zu lallen!