Pauschale Regelung: Spahn lehnte 102 Anträge auf Sterbehilfe ab

 

Trotz Urteilen: Weder will das Gesundheitsministerium Anträge von Patienten bewilligen noch rückt es Informationen heraus. Die Richter finden deutliche Worte.

JOST MÜLLER-NEUHOF

Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit, hatte persönlich Weisung erteilt: Sterbehilfe-Anträge sind abzulehnen.

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Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit, hatte persönlich Weisung erteilt: Sterbehilfe-Anträge sind abzulehnen.FOTO: THILO RÜCKEIS
 

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat auf Weisung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) mehr als hundert Anträge auf Sterbehilfe abgelehnt. Wie das Institut dem Tagesspiegel auf Anfrage mitteilte, sei in insgesamt 102 Fällen der Zugang schwerstkranker Patienten zu tödlichen Medikamenten versagt worden. In 31 weiteren Fällen sei noch keine Entscheidung getroffen worden.

Zwar ist die Bonner Behörde aufgrund eines Urteils seit 2017 verpflichtet, die Anträge im Einzelnen zu prüfen. Allerdings hatte Spahn persönlich das ihm unterstellte Arzneimittel-Bundesinstitut anweisen lassen, die Begehren pauschal zurückzuweisen. 24 Patienten sind in der Wartezeit bereits verstorben. Oppositionspolitiker werfen dem Minister vor, geltendes Recht zu ignorieren.

Ende Februar will das Bundesverfassungsgericht ein Grundsatzurteil zur Sterbehilfe fällen, das auf Spahns Vorgehen Einfluss haben kann. Dabei geht es um das Verbot organisierter Sterbehilfe in Paragraf 217 Strafgesetzbuch. Ärzte, Patienten und Sterbehelfer haben es mit Verfassungsbeschwerden angegriffen. Wird ihnen stattgegeben, wird der Minister seine abwehrende Position überdenken oder möglicherweise aufgeben müssen.

Das Verwaltungsgericht Köln hat das Bundesgesundheitsministerium bereits jetzt aufgefordert, sein Vorgehen bei diesem heiklen Thema transparenter zu machen. So sollen Spahns Beamte Informationen zu einer Ministervorlage herausgeben, in der sie das Karlsruher Verfahren zum Paragraf 217 bewerten. Dies haben die Kölner Richter nach einer Auskunftsklage des Tagesspiegels im Eilverfahren entschieden (Az.: 6 L 1280/19).

 

„Presse und Regierung sind keine Gegenspieler, sondern ergänzen sich“

Spahn verweigert Informationen zu dem Thema ebenso hartnäckig wie die Sterbehilfe selbst. Das geht nach Ansicht der Richter aber zu weit. Die Presse habe einen „verfassungsrechtlich gewährleisteten Vermittlungs- und Kontrollauftrag“, betonten sie.

Dieser sei dazu bestimmt, eine den rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechende Ausübung der Regierungsfunktion sicherzustellen. „Dies gilt auch und erst recht für kritische Berichterstattung. Presse und Regierung sind keine Gegenspieler, sondern ergänzen sich notwendigerweise“, heißt es. Eine öffentliche Berichterstattung über die bisher geheim gehaltene Vorlage für Spahn könne eine „positive Auswirkung“ auf die Tätigkeit der Regierung haben.

Das Ministerium wurde nicht zum ersten Mal zu Transparenz verpflichtet

Spahn, über dessen Vorstoß zur Organspende der Bundestag in dieser Woche entscheidet, bleibt jedoch bei seiner Linie und hat Beschwerde eingelegt. Darüber muss nun das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entscheiden.

Bereits in einem früheren Fall hatten die Kölner Richter das Ministerium nach einer Tagesspiegel-Klage dazu verpflichtet, Informationen zu ihrem Vorgehen bei der Sterbehilfe preiszugeben (Az.: 6 L 261/18).

Quelle: Der Tagesspiegel vom 13.01.2020


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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
4 Jahre zuvor

Der Spahn ist ein besonderer Spahn im Fleisch der Gesellschaft. So wie in der BRiD Medizinische Hilfe an Kranken und sterbenden betrieben wird ist das schon Sterbehilfe der brutalsten Art. Heinz Rühmann spielt in einem alten Film, über dieses Problem, die Hauptrolle. Der Film wird nicht mehr gezeigt. In allen Bereichen der Gesellschaft in dieser BRiD haben wir nur Furunkulose auswüchse in der Herausgabe von denmokratiegerechten und dem Volke freundlichen Vorschriften. Sterbehilfe unter diesen Spähnen im Fleisch der Gesellschaft, da haut selbst der mit den Hufen an der Füßen ab!

ulrike
ulrike
4 Jahre zuvor

Schlimm dass man in unserem Land nicht mal mehr sterben darf wenn man will.
Man kann den Leuten die Sterbehilfe ablehnen nur wünschen dass sie mal in die gleiche Situation kommen und keiner darf helfen.

birgit
birgit
4 Jahre zuvor

Na klar wird das abgelehnt ! Da geht viel zu viel Umsatz für die Pharma verloren. Die Leute werden bis zur letzten Sekunde gequält, bis zum geht nicht mehr. Das kann nur einem pädophilen Hirn entspringen, gepaart mit krimineller Energie.