Bundesregierung definiert Fake News: Definition von Desinformation

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Definition von „Desinformation“ ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/20908) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zu „Fake News“ (19/19803). Danach wird der Begriff „Fake News“ aufgrund seiner starken Politisierung „im offiziellen Sprachgebrauch der Bundesregierung grundsätzlich nicht verwendet“. Nachweislich falsche oder irreführende Informationen, die mit dem Ziel der vorsätzlichen Beeinflussung oder Täuschung der Öffentlichkeit verbreitet werden, bezeichne sie als „Desinformation“, schreibt die Bundesregierung weiter. Sie untersuche dieses Phänomen „als Ganzes“, wobei sich Desinformation sowohl auf falsche als auch auf irreführende Informationen beziehen könne. Desinformation beinhalte oft eine Mischung von seriösen Informationen und falschen Tatsachenbehauptungen, „weshalb die Gefahr durch reine Falschmeldungen geringer sein dürfte“.

Die Wirkung von Desinformation auf die öffentliche Meinung in Deutschland ist der Antwort zufolge „insgesamt schwer abzuschätzen, da Desinformation im Einzelnen von sehr unterschiedlichen Akteuren mit unterschiedlichen Absichten, unterschiedlichen technischen Mitteln und über unterschiedliche Kanäle verbreitet wird“. Digitale Kommunikationsformen wie beispielsweise die Nutzung von Online-Plattformen ermöglichten jedoch grundsätzlich eine große Reichweite und eine Personalisierung von Inhalten zu geringen Kosten.

Heute im Bundestag Nr. 759/2020

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 17.07.2020 


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