Brandstifter aus Moria: Nicht alle wollen sie nach Deutschland holen

11. September 2020
Brandstifter aus Moria: Nicht alle wollen sie nach Deutschland holen
KULTUR & GESELLSCHAFT

Berlin. Während Linke aller Schattierungen, aber auch die Bundeskanzlerin vehement für die Aufnahme von „Flüchtlingen“ aus dem abgebrannten Lager Moria auf Lesbos trommelt, gibt es auch besonnene Stimmen, die das nicht für eine gute Idee halten. Die hessische CDU-Staatsministerin für Europa- und Bundesangelegenheiten Lucia Puttrich etwa ist strikt dagegen. Der „Bild“-Zeitung sagte sie: „Dieser Gewaltausbruch einiger darf nicht belohnt werden. Weder durch eine Verlegung in andere europäische Länder noch bei der Dauer oder dem Ergebnis des Asylverfahrens.“

Und weiter: „Die Bilder des brennenden Flüchtlingscamps lassen uns auch fragen, was einige Menschen dazu bringt, ihre sichere Unterkunft in Europa anzuzünden.“ Die EU sollte deshalb „schnellstmöglich dafür sorgen, gemeinschaftlich Verantwortung zu tragen“. Dazu gehöre die Aufstockung der Grenzschutzagentur Frontex, aber auch die Bereitschaft, den Betrieb der Einrichtungen gemäß europäischen Standards vollständig zu übernehmen.

Auch der CDU-Bundestagsabgeordnete Marian Wendt will keine Aufnahme der von dem Brand betroffenen „Flüchtlinge“ in Deutschland. „Wer Feuer legt und Löschmannschaften angreift, kann nicht nach Deutschland geholt werden“, sagte Wendt der „Bild“.

Als einzige Partei geschlossen zeigt sich in dieser Frage die AfD, die die Aufnahme vorgeblicher „Flüchtlinge“ aus griechischen Lagern konsequent ablehnt. (rk)

Quelle: zuerst.de vom 11.09.2020 


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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
3 Jahre zuvor

Nicht alle wollen Sie in die BRiD* holen, aber dafür jeden.
*BRiD ist nicht Deutschland! Da müssten die Polen und die Tschechen auch welche ver-lebensmitteln.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
3 Jahre zuvor

Zur Erinnerung, was der Seefehler alles mitbeschlossen hat, wer hier rein darf!
Inder statt Kinder hieß das 2000!
Unten lest Ihr in Auszügen die ganze Schxxse! Nichts bringt die Politik fertig was uns nutzt nur was uns schädigt. Der „Fachkräfte“ Zuzug ist die erneute Verharschung mit einem alten Greenfurz! Es geht nur gegen uns! Wir sollen ausgerottet werden! Der „Fachmann“ am Fleischermesser wird auch keinen von den Partei Ärschen verschonen. Das befiehlt denen Ihr Glaube im Strafgesetzbuch Koran!

Greencard (Deutschland)
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Die so genannte Greencard war in Deutschland die Kurzbezeichnung für das zwischen 2000 und Ende 2004 bestehende „Sofortprogramm zur Deckung des IT-Fachkräftebedarfs“. Experten aus dem Bereich der Informationstechnik (IT), die aus einem Land außerhalb der Europäischen Union und nicht aus der Schweiz stammten, erhielten im Rahmen der Greencard eine auf fünf Jahre befristete Aufenthaltsbewilligung und Arbeitserlaubnis, die an bestimmte Bedingungen geknüpft war.
Das „Sofortprogramm zur Deckung des IT-Fachkräftebedarfs“ lief Ende 2004 aus und wurde durch ein neues Zuwanderungsgesetz ersetzt, das es IT-Fachkräften weiterhin privilegiert ermöglichte, nach Deutschland einzuwandern.
Die Greencard trat in Deutschland am 1. August 2000 als „Verordnung über Aufenthaltserlaubnisse für hoch qualifizierte ausländische Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie (IT-ArGV)“ in Kraft. Mit dem „Sofortprogramm zur Deckung des IT-Fachkräftebedarfs“ wollte die rot-grüne Regierung Schröders durch die Rekrutierung von Fachkräften, die aus einem Land außerhalb der Europäischen Union (nicht aus der Schweiz) stammten, kurzfristig den Bedarf an Experten aus dem Bereich der Informationstechnik (IT) decken.
Die begriffliche Anlehnung an die US-amerikanische Green Card ist dabei irreführend, da die deutsche Greencard in folgenden Punkten eingeschränkt war:
• Erstens erlaubte die deutsche Greencard Aufenthaltserlaubnisse nur für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren. Zudem wurde die Rekrutierungsperiode auf zunächst drei Jahre festgesetzt. Die Regelung sollte also nach insgesamt acht Jahren auslaufen; Die Rekrutierungsperiode wurde allerdings um 17 Monate bis zum 31. Dezember 2004 verlängert, um die Zeit bis zum Inkrafttreten des neuen Zuwanderungsgesetzes zu überbrücken.
• Zweitens wurde die Zielgruppe sehr genau definiert. Die Greencards wurden nur an Fachkräfte der IT-Branche vergeben, die entweder einen entsprechenden Hochschulabschluss vorweisen konnten oder mindestens 50.000 Euro verdienten.
• Drittens war die Zahl der auszustellenden Greencards auf zunächst 10.000 begrenzt; Nach einem Jahr wurde diese Zahl – wie geplant – auf 20.000 erhöht.
Die Anzahl der zugesicherten Arbeitserlaubnisse zwischen dem 1. August 2000 und 31. Dezember 2004 war 17.931, wobei die Anzahl der tatsächlich erteilten Arbeitsgenehmigungen für die erstmalige Beschäftigung nur 13.041 erreicht hatte, welches dazu führt, dass eigentlich nur 13.041 ausländische Arbeitskräfte die Greencard erhielten [1].

Die deutsche „Green Card“
Die deutsche „Green Card“ wurde im August 2000 mit dem Ziel eingeführt, ausländische Experten auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologien (IT) auf eine „unbürokratische“ Weise ins Land zu holen. Auch nach dem Auslaufen der Green Card Ende 2004 ist der Erfolg der Initiative umstritten. Kritiker sehen insbesondere die geringe Inanspruchnahme der Green Card durch die Großkonzerne als Indiz für den Misserfolg der Initiative. Dieses Kurzdossier weist jedoch bei der Beurteilung über den Erfolg oder Misserfolg der deutschen Green Card darauf hin, dass sowohl ihre Rolle im Rahmen der deutschen Zuwanderungsdebatte als auch ihr maßgeblicher Einfluss auf den Wettbewerb in der IT-Branche berücksichtigt werden sollten. (Erschienen: 11/2005)
Blaue Karte EU Deutschland
Die Blaue Karte EU Deutschland , auch EU Blue Card Germany genannt, ist ein Aufenthaltstitel, also ein Nachweis(-dokument) über den legalen Aufenthalt eines Angehörigen eines Drittstaates in einem EU-Mitgliedsstaat zum Zwecke der Erwerbstätigkeit. Die Blue Card ist also für Angehörige von Nicht EU-Staaten gedacht. Für Mitglieder von EU-Staaten gilt Freizügigkeit hinsichtlich ihres Aufenthalts.
Die EU-Richtlinie zur Blue Card wird in Deutschland am 1. August 2012 durch das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union Teil des deutschen Rechts. Es wurde insbesondere das Aufenthaltsgesetz modifiziert. Kernvorschrift ist § 19a Aufenthaltsgesetz – Blaue Karte EU.
Wer kann eine Blue Card beantragen?
Eine Blaue Karte EU beantragen kann ein Ausländer, der Staatsangehöriger eines Nicht-EU Landes ist, für Deutschland, wenn er
a) entweder einen deutschen oder einen anerkannten ausländischen oder einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss und
b) einen Arbeitsvertrag mit einem Bruttojahresgehalt in Höhe von mindestens 50.800 € (4.234 Euro monatlich), in sogenannten Mangelberufen (Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Ärzte und IT-Fachkräfte ) in Höhe von 39.624 € (3.302 Euro monatlich) hat.
Nachfolgend Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Blauen Karte EU.
FAQ
Muss der Ausländer die Blue Card EU vor der Einreise beantragen?
Ja. Die Einreise nach Deutschland richtet sich nach den allgemeinen Einreisevorschriften. Danach muss für Angehörige der meisten Drittstaaten der Antrag auf die Blue Card EU vor der Einreise nach Deutschland gestellt werden. Zuständig ist die jeweilige deutsche Auslandsvertretung.
Wie lange ist eine Blue Card gültig?
Die Blaue Karte EU ist zunächst für höchstens vier Jahre gültig. Wenn das Arbeitsverhältnis für weniger als vier Jahre bestehen soll, es also befristet ist, wird die Blaue Karte für die Dauer des Arbeitsvertrags plus drei Monate erteilt. Sie kann danach verlängert werden bzw. es wird eine Niederlassungserlaubnis erteilt.

Annette
Annette
3 Jahre zuvor

Komisch, ich kenne keine linken Schreihälse, die für das ach so Gute Randale machen, aber mit keinem Flüchtling die Wohnung teilen wollen.

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