Expertenanhörung im Bundestag: Corona-Ausnahmegesetzgebung bleibt wohl noch länger in Kraft

29. September 2020
Expertenanhörung im Bundestag: Corona-Ausnahmegesetzgebung bleibt wohl noch länger in Kraft
NATIONAL

Berlin. Seit Monaten hat der Corona-Ausnahmezustand Deutschland fest im Griff. Bund und Länder haben zum Teil drastische Einschränkungen verfügt. Die Gerichte stärken ihnen oft den Rücken und schmettern Einwände besorgter oder betroffener Bürger in den meisten Fällen ab. Massive Kritik an dieser Praxis äußerten jetzt der Amtsrichter Thorsten Schleif aus Nordrhein-Westfalen und der Rechtswissenschaftler Professor Dr. Thorsten Kingreen. Beide haben erhebliche Zweifel an der epidemiologische Lage von „nationaler Tragweite“, die der Bundestag ausgerufen hat und die nach Lage der Dinge über die eigentlich geplante Frist Ende März 2021 hinaus verlängert werden dürften.

„Im Vordergrund stand weniger der Gedanke, die Maßnahmen der Regierung auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz zu prüfen, sondern vielmehr das Bestreben, der Regierung bei ihrem Kampf gegen das ‚Killer-Virus‘ den Rücken zu stärken“, kritisiert Amtsrichter Thorsten Schleif seine Kollegen, denn: die Bürger erlebten „gegenwärtig die schwersten Grundrechtseingriffe seit Gründung der Bundesrepublik im Jahr 1949“. Dabei hätten die Richter das Recht und die Freiheit der Menschen viel stärker verteidigen müssen. Auch „und gerade in Krisenzeiten wie diesen“ sei dies fundamental wichtig.

„Man scheint sich allmählich an die Gesetzgebung durch ministerielle Notverordnungen zu gewöhnen“, kritisiert auch der Rechtswissenschaftler Professor Dr. Thorsten Kingreen. Er nahm im Rahmen einer Anhörung als geladener Einzelsachverständiger gegenüber dem Bundestag Stellung zu der Frage, ob die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ beendet werden könne. Die FDP hatte einen entsprechenden Antrag eingereicht.

Klingreen widersprach der Einschätzung, daß eine solche Notlage im Sinne von Paragraph 5 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes überhaupt vorliege. Er rechne gleichwohl damit, „daß uns die Epidemie sicherlich noch das gesamte nächste Jahr und damit auch noch über die Bundestagswahl 2021 hinaus beschäftigen wird“. Man müsse daher auch davon ausgehen, daß der Termin 31. März 2021, an dem alle Not-Rechtsverordnungen außer Kraft treten sollen, weiter hinausgeschoben werde. „Damit droht die Gefahr einer dauerhaften Verstetigung eines verfassungsrechtlich nicht zulässigen Ausnahmezustands über die bisherige Legislaturperiode hinaus.“ (st)

Quelle: zuerst.de vom 29.09.2020 


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Ulrike
Ulrike
3 Jahre zuvor

Sie werden diesen Staat doch kaputt kriegen diese Nieten.