Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe veröffentlicht heute seine Entscheidung über einen Eilantrag von FDP, Linkspartei und Grünen wegen der Wahlrechtsreform der Großen Koalition.
Damit klärt sich gut sechs Wochen vor der Bundestagswahl im September, ob die von Union und SPD beschlossenen Änderungen angewandt werden dürfen. Die Abgeordneten der drei Oppositionsfraktionen sehen sich dadurch benachteiligt.
Die Reform soll dazu dienen, den Bundestag zu verkleinern. Dazu sollen Überhangmandate teils mit den Listenmandaten verrechnet werden. Wenn die Regelgröße des Bundestags von 598 Abgeordneten überschritten würde, würden bis zu drei Überhangmandate nicht kompensiert. – Derzeit gibt es 709 Sitze im Parlament.
Quelle: Deutschlandfunk vom 13.08.2021
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Nicht einer wird seinen verfurzten Sessel verlassen und wenn der sich Ihn ohne Narkose vom Dr. Mengele annähen lässt.
Der Bundestag gehört drastig verkleinert. Wie viele Sesselfurzer sitzen da nur wegen dem vielen Geld das sie vom Steuerzahler erhalten ?
Kein Land der Welt leistet sich so einen aufgeblasenen Apparat.
Was für eine Wahlrechtsform von uneingewählten. Seit wann können Nicht – Gewählte eine Wahlrechtsreform beschließen. Das Irrenhaus ist perfekt.
Wahlen sind sowieso UNGUELTIG!!! Wann begreift der deutsche Michel das endlich?????
…Schreiben vom hiesigen Wahlamt:
Die Kurzfassung: Es gibt keine Austragung aus der Wahlliste und es besteht keine Wahlpflicht.