UMWELT – Glyphosat: EU-Staaten schränken Nutzung ein und verbieten Beistoff POE-Tallowamin

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) prüft eine Änderung des Glyphosateinsatzes auf öffentlichen Flächen und in der Landwirtschaft. Die EU-Mitgliedstaaten müssen einem Beschluss der EU-Kommission zufolge sicherstellen, dass die Verwendung von Glyphosat enthaltenden Pflanzenschutzmitteln in Gebieten wie öffentlichen Parks und Gärten, Sport- und Freizeitgeländen, Schulgeländen und Kinderspielplätzen sowie in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens auf ein Minimum reduziert oder verboten wird.

Verpackung eines Unkrautvernichtungsmittel, das den Wirkstoff Glyphosat enthält. (Foto: dpa)

Verpackung eines Unkrautvernichtungsmittel, das den Wirkstoff Glyphosat enthält. (Foto: dpa)

 

Die EU-Mitgliedstaaten haben einem Kommissionsvorschlag zugestimmt, das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat bis zur endgültigen Prüfung durch die EU-Chemikalienagentur ECHA nur mit bestimmten Einschränkungen auf öffentlichen Flächen und vor der Ernte zu verwenden. Zudem wird der Beistoff POE-Tallowamin in Glyphosat-basierten Herbiziden verboten. Die Kommissionsempfehlungen gelten ab dem 22. August 2016.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit der EU-Kommission hat eine signifikante Toxizität von POE-Tallowamin im Vergleich zu Glyphosat festgestellt. Weitere Bedenken wurden hinsichtlich der Möglichkeit geäußert, dass sich POE-Tallowamin bei Verwendung in Glyphosat enthaltenden Pflanzenschutzmitteln negativ auf die menschliche Gesundheit auswirkt. In Deutschland enthalten zugelassene glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel bereits keine POE-Tallowamine mehr: Deren Zulassungen sind abgelaufen bzw. wurde POE-Tallowamin durch andere Netzmittel ersetzt.


Die EU-Mitgliedstaaten sollen zudem sicherstellen, dass die Verwendung von Glyphosat enthaltenden Pflanzenschutzmitteln in Gebieten wie öffentlichen Parks und Gärten, Sport- und Freizeitgeländen, Schulgeländen und Kinderspielplätzen sowie in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens auf ein Minimum reduziert oder verboten wird. In Deutschland ist für diese Anwendung eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Landesbehörden erforderlich.

Das BVL prüft derzeit, ob die Genehmigungen glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel in diesem Bereich zu ändern sind und ob einer Anwendung im öffentlichen Interesse nicht der Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier oder des Naturhaushaltes entgegensteht. Als Ergebnis der Prüfung können sich zusätzliche Auflagen und Anwendungsbestimmungen ergeben oder ggf. auch Genehmigungen zurückgezogen werden. Wie lange die Prüfung dauern wird, ist nach Angaben des BVL im Moment noch nicht absehbar.

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Die Vorerntebehandlung (Sikkation) von Getreide mit Glyphosat wurde in Deutschland vom BVL bereits im Jahr 2014 eingeschränkt und ist nur noch in Ausnahmefällen möglich, um einen Totalverlust zu verhindern. In wie weit die neuen Regelungen der EU-Durchführungsverordnung Auswirkungen auf andere landwirtschaftliche Kulturen in Deutschland haben, wird derzeit überprüft.

Bis Ende 2017 soll die EU-Chemikalienagentur ECHA in einem neuen Gutachten mögliche gesundheitsschädliche Auswirkungen von Glyphosat klären. Schon bisher steht es den EU-Staaten frei, den Einsatz von Glyphosat-basierten Pflanzenschutzmitteln auf ihrem Gebiet einzuschränken oder ganz zu verbieten.

Quelle: Deutsche Wirtschafts Nachrichten vom 15.08.2016

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