Deutschland – Silvesternacht in Köln: Gutachten erhebt schwere Vorwürfe

 

Silvesternacht in Köln: Gutachten erhebt schwere Vorwürfe

Gelegenheit macht Grapscher. Die Polizei hätte die massiven Übergriffe der Kölner Silvesternacht vermutlich verhindern können, meint ein Gutachter. Nun fehlen auch noch Daten der Staatskanzlei für eine lückenlose Aufklärung.

Die Sicherheitskräfte hätten die Übergriffe in der Kölner Silvesternacht, die über Wochen hinweg für einen Sturm der Empörung in der Öffentlichkeit gesorgt hatten, verhindern können.

Zu diesem Ergebnis kommt der Wiesbadener Kriminalpsychologe Rudolf Egg nach Auswertung von 1.020 für die Klärung des Sachverhalts relevanter Strafanzeigen. Egg hatte zu den Silvestervorfällen ein Gutachten im Auftrag des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) im NRW-Landtag erstellt.

Dem Ergebnis der Untersuchung nach handelte es sich bei 46,5 Prozent der angezeigten Fälle um Eigentumsdelikte, bei 29,2 Prozent um reine Sexualdelikte und bei 17 Prozent der mutmaßlichen Straftaten sowohl um Eigentums- als auch um Sexualdelikte.

Nach Ansicht Eggs hätte sich die Mehrzahl der Täter jedoch nicht mit der festen Absicht verabredet, während der Silvesternacht Straftaten zu begehen. Vielmehr hätten sich diese durch das zurückhaltende Verhalten der Polizei am betreffenden Ort ermuntert gefühlt, ihr Unwesen zu treiben. Der Kriminologe verweist dabei auf die so genannte „Broken-Windows-Theorie“ die 1982 in den USA entwickelt wurde.

Übertragen auf die Ereignisse in Köln besagt die Theorie demnach, dass, sobald erste strafrechtlich relevante Vorfälle erkennbar nicht durch die Polizei geahndet oder unterbunden werden, eine Art „Sogwirkung“ entsteht. Durch diese fühlen sich potenzielle Krawallmacher dazu ermuntert, Straftaten zu begehen. Demnach besteht die Möglichkeit, dass auch Menschen, die ansonsten strafrechtlich unauffällig sind, angesichts des offensichtlichen Ausbleibens von Konsequenzen damit beginnen, strafrechtlich relevantes Verhalten an den Tag zu legen.

Zur Verhinderung des beschriebenen „Sogeffekts“ wäre demnach ein „möglichst rasches“ und in erster Linie „frühzeitiges Eingreifen“ der örtlichen Polizei und Ordnungskräfte vonnöten gewesen.

Diese These widerspricht nicht der weiteren Annahme des Gutachtens, wonach sich die Täter aller Wahrscheinlichkeit nach, unter anderem über soziale Medien, für die betreffende Nacht verabredet hätten. In diesem Zusammenhang verweist der Gutachter auch auf folgenden Umstand:

Besatzungsrecht-Amazon

[…] Aus kriminologischer Sicht wäre es jedoch äußerst unwahrscheinlich, dass sich in dieser Nacht Hunderte von Männern ausschließlich deshalb zu einem Treffen vor dem Kölner Hauptbahnhof verabredet hatten, um dort von Anfang an geplant und unter Ausnutzung der allgemeinen Silvesterfeierlichkeiten massenhaft Eigentums- und Sexualdelikte zu begehen.

Eggs Fazit lautet demnach:

Es entstand eine Art rechtsfreier Raum, ein Zustand der scheinbaren Regellosigkeit, der den Beteiligten irgendwie alles zu erlauben schien.

Diese Annahme scheint sich auch in dem Umstand wiederzufinden, dass die erwähnten 1.022 Strafanzeigen vor allem auf ein Versagen der Polizei hindeuteten. Eine der belästigten Frauen äußerte sich per Notruf wie folgt:

Wir wurden von ganz vielen angegrapscht. Das ist wirklich sehr grenzwertig und gefährlich. Da stehen Polizisten, aber die machen gar nichts.

Doch die Kölner Silvesternacht hat auch noch die eine oder andere weitere, bisher nicht gezündete Rakete im Gepäck.

Der Gerichtsgutachter Egg, der seine Ergebnisse am 47. Verhandlungstag des Untersuchungsausschusses vorlegte, weist über den erläuterten Sachverhalt hinaus darauf hin, dass bereits am 1. Januar 2016 über 200 Anzeigen vor allem von Frauen wegen sexueller Übergriffe und Diebstähle vorgelegen hätten. In den anfänglichen amtlichen Verlautbarungen war davon nicht die Rede. Die Erkenntnisse des Gutachters deuten darauf hin, dass die Informationspolitik der Sicherheitsbehörden in Anbetracht der Ereignisse deutlich hinter ihrem Potenzial zurückgeblieben ist. Noch am Neujahrsmorgen trug eine offizielle Pressemitteilung der Kölner Polizei sogar den zynisch anmutenden Titel „Ausgelassene Stimmung – Feiern weitgehend friedlich“.

Egg betont:

Es stimmt nicht, dass zu diesem Zeitpunkt erst elf Anzeigen vorgelegen haben.

Dies widerspricht nicht nur Aussagen der Polizei, wonach das tatsächliche Ausmaß der Delikte erst am 4. Januar bekannt geworden sei. Mittlerweile will diese zudem auch schon seit einigen Monaten nicht mehr nachvollziehen können, wer am 1. Januar in Köln angerufen hat, um sich zu Vorfällen auf der Domplatte zu äußern. Die entsprechenden Verbindungsdaten seien laut Direktionsleiter des Kölner Polizeipräsidiums „routinemäßig und automatisiert“ gelöscht worden.

Des Weiteren sei es laut Egg unwahrscheinlich, dass angesichts der genannten Anzahl von Strafanzeigen, die bereits am 1. Januar vorlagen, weder die Staatskanzlei noch das Innenministerium informiert gewesen seien. Demnach stellt sich die Frage, wann Innenminister Ralf Jäger (SPD) und Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (ebenfalls SPD) von den zahlreichen Übergriffen zum Jahreswechsel 2015/2016 im Bereich des Kölner Hauptbahnhofs erfuhren.

Die Landesregierung hatte stets beteuert, erst einige Tage nach den Silvester-Vorfällen in vollem Umfang darüber informiert worden zu sein, wohingegen die Opposition den Verdacht äußerte, dass die Landesregierung die Vorfälle entweder herunterspielen oder gar vertuschen wolle.

Der Untersuchungsausschuss des Düsseldorfer Landtags verlangt denn auch vehement die Freigabe entsprechender interner Telefonverbindungsdaten und Dokumente seitens der Staatskanzlei, um die Ungereimtheiten aufzuklären.

Konkret geht es um fünf Dokumente, die aus Sicht der Landesregierung jedoch der Geheimhaltung unterliegen. Die Dokumente sollen Aufschluss über die entsprechenden Telefonverbindungen zwischen der Staatskanzlei und der Ministerpräsidentin im betreffenden Zeitraum unmittelbar nach den Vorfällen geben. Des Weiteren geht es um Beschlüsse und Gespräche anderer involvierter Staatsbediensteter und um eine E-Mail des Regierungssprechers an die Ministerpräsidentin vom 5. Januar 2016.

Mittlerweile zeichnet sich ab, dass der Untersuchungsausschuss diese Daten nicht erhalten wird. So geht es zumindest aus einem an den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses Peter Biesenbach (CDU) gerichteten und am Mittwoch veröffentlichten Schreiben des Staatskanzleichefs Franz Josef Lersch-Mense (SPD) hervor.

Trotz der beschriebenen Umstände waren für Innenminister Thomas de Maizière die Übergriffe dennoch bereits sehr frühzeitig „vielleicht ein Wendepunkt in der Debatte um Flüchtlinge in Deutschland“.

Der „Untersuchungsausschuss Silvester 2015“ hat sich das Ziel gesetzt, die Hintergründe zu den Geschehnissen während der Kölner Silvesternacht aufzuklären. Zum diesem Zweck hatten weitere 25 Mitglieder des Untersuchungsausschusses dem Gutachter im Zusammenhang mit seiner Arbeit 24 Fragen mitgegeben, anhand derer er das vonseiten der Geschädigten geschilderte Geschehen untersuchen sollte.

Kopp Verlag


Dienstleistung

alles-auf-einen-klick.eu

Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.

(Klick aufs Bild und es geht los)

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
1 Kommentar
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Was nützt das ganze Geschwafel hinterher. Da wird gar nichts passieren, bzw. keiner übernimmt die Verantwortung. Alles nur leeres bla bla bla