Gestern hatten mehrere Landesverfassungsgerichte Eilanträge der FDP zurückgewiesen. Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof in Münster erklärte, in der Landesverfassung gebe es keine Vorschriften zur Schuldenbremse, die durch die Reform unmittelbar geändert werden könnten. Ähnlich entschieden auch die Verfassungsgerichtshöfe von Hessen und Bremen, wo die jeweilige FDP-Fraktion ebenfalls geklagt hatte.
Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 21.03.2025
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Was haben die denn erwartet ???? Das sich das System das noch noch nehmen lässt ??? Wollen doch als hochbezahlte “ Beamte “ weiter ihre Pründe sichern und womöglich gibts ja noch ein Pöstchen um höher aufzusteigen :-(:-)…….Und dann noch bei den Landgerichten klagen, die eh nicht zuständig dafür sind , über “ Karlsruhe “ schweigen wir mal ganz, “ was ausschließlich in SPD und CDU-Hand ist „
Vielleicht ist keiner mehr da, weil DIE ja alle entlassen sind! Ooooder es sind zu viele da, die, die wir nicht sehen, aber die Verfassungsvernichter sehen denen Ihr 9mm Rohr! Um es zu verstehen, 9mm ist eine gängige Größe für warm und Kaltwasserrohre nach der Obduktion um Hände und Werkzeug zu reinigen!
Der Bundesgerichtshof macht doch auch nur was ihm die gegenwärtige Politik vorscheibt.Pfui Teufel sag ich da nur. Von wegen Unabhängigkeit.