
Zuvor hatte sich Stegners Parteikollegin, Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, skeptisch über die Erfolgsaussichten eines solchen Verfahrens gezeigt.
Sie halte das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, das die AfD als „erwiesen rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft hatte, nicht für ausreichend, um die Partei durch das Bundesverfassungsgericht verbieten zu lassen. „Die Hürden sind zu Recht höher“, so Hubig. Stegner sieht das anders: „Das Gutachten des Verfassungsschutzes zeigt auf, dass die AfD seit Jahren in der Breite demokratiefeindlich agiert. Für die Verfassungsfeindlichkeit der Partei gibt es bereits jetzt etliche Anhaltspunkte“, so der Abgeordnete aus Schleswig-Holstein.
„Wenn wir jetzt keinen Versuch unternehmen, diese Partei mit den Mitteln des Grundgesetzes zu stoppen, werden wir uns in Zukunft womöglich fragen müssen, warum wir damals nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft haben“, sagte Stegner. Bedenken, wie sie zuletzt etwa Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) geäußert hatte, ein Verbotsverfahren sei „Wasser auf die Mühlen der AfD“, teilt Stegner nicht. „Der Schaden, der durch ein Verfahren entsteht, ist niemals größer als der, den die AfD und ihre Vertreter schon jetzt an der Demokratie anrichten.“
Foto: AfD-Logo (Archiv), über dts Nachrichtenagentur
Quelle: MMNews vom 05.09.2025
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Der Sxxx hat nach dem erwachen gegen 14Uhr, nur damit zu tun sein IllXXX PersXXXl anzuweisen sein vollgekotzXXX Bettzeug zu entfernen!
Das schafft der mit 1,8-3,4% auf dem Kessel! Täglich besoXXXn ist auch regelmäßig gelebt!
Der Kerl ist untragbar- Was bildet der sich ein die AFD verbieten zu wollen. Millionen haben sie gewählt.
Also STegner halt die Klappe.
EIn guter Arzt kann ihm seine Angst nehmen.