Asylpolitik – Bundesregierung will Flüchtlingen mehr Geld für Rückkehr geben

Ein Flüchtling schaut in Eisenhüttenstadt aus dem Fenster einer Erstaufnahmestelle. (pa/dpa/Pleul)
Tausende Flüchtlinge warten in Deutschland auf eine Entscheidung über ihr Asylverfahren. (pa/dpa/Pleul)

Die Bundesregierung will die freiwillige Rückreise von Asylbewerbern stärker fördern.

Dafür werde morgen das Programm „Starthilfe plus“ beginnen, teilte das Bundesinnenministerium in Berlin mit. Für das laufende Jahr würden zusätzlich 40 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Mit dem Geld sollten Asylbewerber möglichst noch vor dem Ende des Verfahrens zu einer Rückreise in ihre Heimat bewegt werden. Dafür seien 1.200 Euro vorgesehen. Wer nach einer Ablehnung seines Antrags innerhalb der Frist ausreise, erhalte 800 Euro.

Bundesinnenminister de Maizière sagte, um Missbrauch zu vermeiden, seien Staatsangehörige bestimmter Herkunftsländer und -regionen wie etwa der Westbalkan von der Förderung ausgeschlossen.

Quelle: Deutschlandfunk vom 01.02.2017

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Birgit
Birgit
7 Jahre zuvor

Und wie will man verhindern, daß die Wirtschaftsflüchtlinge Geld nehmen und dann wieder einreisen um mehrfach ab zu kassieren ? Nach dem Motto, auf und nieder und immer wieder ?

Es lief doch bis jetzt gut mit mehrfach Identitäten !

Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Jetzt schiebt man dem ganzen Gesindel noch mehr Geld in die Hintern. Unsere Regierung ist ein Hort von Volksverrätern. Die sind ohne uns hergekommen können sie auch wieder so abhauen.

Karl D.
7 Jahre zuvor

Reichsbürgerhetze:

Vor dem Verwaltungsgericht klagt der 67-jährige gegen die Einziehung seiner Waffenbesitzkarten und die drohende Beschlagnahme seines Eigentums. Er besitzt etwa 30 Revolver, Pistolen und Gewehre. Er erkennt die behördlichen Schreiben aber nicht an, weil die nur maschinell unterschrieben sind. Er legte Postzustellungsurkunden von Schreiben vor, die er „als nicht rechtskonform“ ansieht. Nur beamtete Personen dürfen förmliche Zustellungen durchführen gegen Empfangsbestätigung. Die Briefe seien nicht persönlich übergeben worden. Schon deshalb wird er von den Medien als Reichsbürger klassifiziert. Ist er das?

Niederländer, Franzosen, Norweger, Dänen und viele andere wie Engländer sind Reichsbürger, denn sie sind Staatsangehörige von real existierenden Reichen. Was soll daran schlecht oder gar Nationalsozialistisch sein? Nur die Deutschen sind staatenlos in ihrem besetzten Deutschen Reich, dem Nachfolger des Reiches von 1918! Dr. Ursula Haverbeck ist eine Patriotin, aber wer im besetzten Deutschland braucht sowas? Wenn Unrecht zum Recht wird, ist Widerstand Pflicht. In Bangladesch soll ein Gesetz verabschiedet werden, das Minderjährige zur Ehe mit ihren Vergewaltigern zwingen könnte. Doch die Premierministerin des Landes macht sich für Frauenrechte stark: Ein riesiger Aufruf könnte sie bewegen, diese Klausel zu streichen!

Es gibt eine Zentrale für „Wahrheitsprüfung“ im Internet: Das Portal Correctiv. Das Komitee soll im Auftrag von Facebook gegen sogenannte „Fake News“ vorgehen. Der Geschäftsführer ist David Schraven. Er kann auf eine langjährige Journalistenkarriere zurückblicken. Von der „Süddeutschen Zeitung“ über „Die Welt“ bis zu „der Ruhrbarone“ hat er alles durch. An wohlhabenden Sponsoren – wie den Milliardär George Soros – mangelt es der Plattform nicht. Schraven hat rund zwanzig Mitarbeiter, die mit ihm nun über „Wahrheit“ und „Lüge“ in Berichten auf Facebook bestimmen werden. Was ist daran Meinungsfreiheit?

In https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland sollten wir uns austauschen: Verantwortliche in Germany leisten keine Unterschrift. Diese Damen und Herren werden in Druckschrift nur mit Familiennamen genannt. Sowas an Sicherheit@Genial.ms schicken!

Schmid von Kochel
Schmid von Kochel
7 Jahre zuvor

Der reinste Kreisverkehr, mehr nicht. Monopoly, geh über Start und kassiere ab.

Baufutzi
Baufutzi
7 Jahre zuvor

Kapitalausleitung aus der BRD, ist in vollem Gange.

Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Haben wir denn keine andere Möglichkeit diesen Wahnsinn dieser korrupten Riege zu verhindern bzw. abzustellen?

Bis Wahlen sind gehen da noch Millionen Volksvermögen drauf für das Gesindel.

Karl D.
7 Jahre zuvor

Durch Mausklick auf http://www.nw.de/lokal/kreis_minden_luebbecke/stemwede/stemwede/21561230_Polizei-vermutet-Naehe-zu-Reichsbuergern-Besuch-bei-einem-Stemweder.html kannst du viele Unwahrheiten über meine Person sehen. So behauptet die Neue Westfälische, ich sei nie Mitglied unserer Partei gewesen, obwohl ich das seit vielen Jahren bin. Im Internet ist indirekt zu meiner Klage beim Verwaltungsgericht Minden zu sehen: Richter und andere weigern sich oft, ihre Urteile oder Beschlüsse persönlich zu unterschreiben! Ohne richterliche Unterschrift ist kein Urteil rechtkräftig: Die Grundlagen stehen in § 126 BGB. Den Medien habe ich entnommen, dass ein Urteil vom Bundesgerichtshof wegen fehlender Richterschrift als ungültig erkannt an das verantwortliche Gericht zurück verwiesen wurde! Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift: (Vgl. z. B. Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87 BVerwGE 81, 32; Beschluss vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544). Das bedeutet, dass ohne Unterschrift nichts rechtskräftig ist! Unterschriften unter Urteilen wie “gez. Müller, Justizangestellte” und dazu ein unlesbarer Krakel oder auf richterliche Anordnung sind in Rechtsstaaten rechtsunwirksam, weil Müller auch der Hausmeister als Justizangestellter sein kann und nicht nachvollzogen wird, wer das Urteil tatsächlich erlassen hat! Solche Urteilsentwürfe oder Scheinurteile werden von unwissenden Polizisten und Gerichtsvollziehern vollstreckt und das, obwohl für Richter die Schriftformerfordernisse in verschärfter Form gelten: Gemäß § 275 (2) StPO ist ein Urteil oder Beschluss von allen mitwirkenden Richtern zu unterschreiben; im Zivilrecht gilt § 315 ZPO. Die kommentierte Fassung der Prozessordnung sagt eindeutig: Unterschriften von Richtern müssen stets mit dem Namen oder zumindest so wiedergegeben werden, dass über ihre Identität kein Zweifel aufkommen kann. Denn für den Zustellempfänger muss nachprüfbar sein, ob die Richter, die an der Entscheidung mitgewirkt haben, das Urteil auch unterschrieben haben. Deshalb genügt insoweit die Angabe „gez. Unterschrift“ nicht. (vgl. RGZ 159,25,26, BGH, Beschlüsse v. 14.07.1965 – VII ZB 6 & 65 = Vers.R 1965, 1075, v. 15.04.1970 – VIII ZB 1/70 = VersR 1970, 623, v. 08.06.1972 – III ZB 7/72 = VersR 1972, 975, Urt. v. 26.10.1972 – VII ZR 63/72 = VersR 1973, 87) Druckt diesen Text aus und drückt ihn der Person in die Hand, die zum Beispiel pfänden will. In https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland sollten wir uns zensurfrei austauschen: Die Verantwortlichen wie “Richter” und “Staatsanwälte” der BRD leisten auf Haftbefehlen, Urteilen usw. keine Unterschrift. Diese Damen und Herren werden in Druckschrift mit Familiennamen genannt und Justizangestellte mißbraucht, um Beglaubigungen vorzunehmen. Derartige Urteile und Schriften an Sicherheit@Genial.ms schicken! Mein Verwaltungsgericht hat mir nie einen Brief mit Unterschrift geschickt. Selbst die Abschrift vom Urteil war weder von der Richterin noch der beglaubigenden Person unterzeichnet. Deshalb habe ich die Zulassung der Berufung beantragt und als Antwort nur einen Brief vom Oberverwaltungsgericht ohne Unterschrift erhalten. Die Unterlagen hatte ich in Fotokopie dem Reporter der Zeitung übergeben. Soll das Ergebnis Pressefreiheit sein? Vor wenigen Tagen fuhr ein Fahrzeug der freiwilligen Feuerwehr an meinem Haus vorbei und aus dessen Lautsprecher erklang: „Wir wollen keine Reichsbürger!“ Ich nenne das Mobbing pur.

Birgit
Birgit
7 Jahre zuvor
Reply to  Karl D.

Alle Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr sind selbst staatenlose Reichsbürger ! Die negieren sich selbst mit solchen Aktionen.

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