Kriminalität – Durchsuchung gegen „Reichsbürger“ wegen illegaler Waffen

Donnerstag, 02.03.2017, 18:31

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Ein sogenannter Reichsbürger in Breuberg im Odenwald soll illegale Schusswaffen besitzen.

Bei einer Durchsuchung am Donnerstag seien in dem Haus des 60-Jährigen auch mehrere Waffen gefunden worden, teilte die Staatsanwaltschaft Darmstadt mit. „Wir müssen aber noch kriminaltechnisch untersuchen lassen, ob es tatsächlich scharfe Schusswaffen sind“, sagte ein Sprecher. Die Ermittlungen dauerten noch an. „Reichsbürger“ lehnen die Bundesrepublik als Staat ab und ignorieren oftmals auch die Gesetze. Sie behaupten, das Deutsche Reich bestehe bis heute fort. Die Bewegung wird vom Verfassungsschutz beobachtet. Das Bundesamt für Verfassungsschutz rechnet der „Reichsbürger“-Szene rund 10 000 Menschen zu. Bis zu 600 von ihnen seien Rechtsextremisten.

Quelle: Focus-online vom 02.03.2017

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Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Sollen lieber mal Waffen bei den Asylanten und festgestellten Gefährdern suchen. Wäre viel wichtiger. Aber man hängt sich an einem einzelnen Hansel auf. Sonst haben die nichts zu tun?

Karlchen Dettmer
7 Jahre zuvor

Fakten mit Rechtsgrundlagen:

Die Gesetze in der BRD und DDR sind aufgehoben! Der internationale Gerichtshof hat festgestellt (Az.: EGMR 75529/01 vom 08.06.2006), dass die BRD kein effektiver Rechtsstaat ist. Dafür sind die Besatzungsmächte zumindest mitverantwortlich. Um sich dieser Verantwortung für den Unrechtsstaat zu entziehen, wurde die Verwaltungsbefugnis der BRD mittels BMJBBG als gesetzliche Aufgabe der BRD entzogen. Damit hat man der gesamten BRD die Befugnis und den staatlichen Auftrag entzogen.

Die Geltungsbereiche wurden gestrichen. Ausgenommen ist das Kontrollratsgesetz Nr. 35. Es ist wahr, dass die entscheidenden BRD-Gesetze wie das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), die Strafprozessordnung (StPO) und Zivilprozessordnung (ZPO) keine Staatsgesetze sind, da sie über keinen Geltungsbereich verfügen!

Es ist eine Offenkundigkeit, dass Gerichte in Deutschland keine Staatsgerichte sind (GVG § 15) und über keinen Geltungsbereich verfügen. Es ist eine Offenkundigkeit, dass Richter in Deutschland keine gesetzlichen Richter sind: Sie sind Privatpersonen, die als Schiedsrichter bei Arbeitsstreitigkeiten und ausgewählten Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit eingesetzt werden können. Seit Streichung des Geltungsbereiches in den Gesetzen steht über denen: “Bundesrepublik Deutschland”.

Die Überschrift BRD über einem Gesetz begründet keinen gültigen Geltungsbereich im Gesetz. Bundesrecht ist Firmenrecht des Bundes, aber kein gültiges oder staatliches Recht. Der Geltungsbereich eines staatlichen Gesetzes muß im Gesetzestext als Artikel oder § aufgeführt sein. Grundgesetz Aufhebung im Jahr 2007 BGBl Teil I Nr. 59, S 2614. Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich der Justiz (BGBl. I 59 2007) Artikel 4 § 1 Aufhebung von Besatzungsrecht (1):

Die von Besatzungsbehörden erlassenen Rechtsvorschriften, insbesondere solche nach Artikel 1 Abs. 3 des Ersten Teils des Vertrags zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. März 1955 (BGBl. 1955 II S. 301, 405) werden aufgehoben, soweit sie nicht in Bundes- oder Landesrecht überführt worden sind und zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens Regelungsgebiete betrafen, die den Artikeln 73, 74 und 75 des Grundgesetzes zuzuordnen waren.

Von der Aufhebung ausgenommen ist das Kontrollratsgesetz Nr. 35 über Ausgleichs- und Schiedsverfahren in Arbeitsstreitigkeiten vom 20. August 1946 (Amtsblatt des Kontrollrats S. 174), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 9. Februar 1950 (Amtsblatt der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland S. 103). Es wurden aufgehoben:

1. Das Erste Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 30. Mai 1956 (BGBl. I S. 437; BGBl. III 104-1),

2. das Zweite Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 30. Mai 1956 (BGBl. I S. 446; BGBl. III 104-2),

3. das Dritte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 23. Juli 1958 (BGBl. I S. 540; BGBl. III 104-3) und

4. das Vierte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 19. Dezember 1960 (BGBl. I S. 1015; BGBl.III 104-4).

Dieser Sachverhalt wird von manchen Experten, welche über die wahre Rechtslage durchaus informiert sind, verheimlicht und bei Nachfragen bestritten. Wer ist warum anderer Ansicht?

https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland hat viel Raum für alle Meinungen, herzlich willkommen!