Roth lehnt generelles Auftrittsverbot für türkische Politiker ab

 Sichtlich freute sich die Grünenpolitikerin Claudia Roth, dass sie sich nach einer mehrere Jahrzehnte langen „Wartezeit“ nun ins Goldene Buch ihrer Heimatgemeinde eintragen durfte. Unser Foto zeigt sie mit Bürgermeister Otto Göppel.
Foto: Fritz Settele

Im aktuellen Streit mit der Türkei lehnt Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth (Grüne) ein generelles Verbot von Wahlkampfauftritten ausländischer Politiker hierzulande ab. „Ja, es ist schwer zu ertragen, wenn türkische Minister, lupenreine Antidemokraten, bei uns für die Abschaffung von Rechtsstaat und Parlamentarismus in der Türkei werben“, sagte die Grünen-Politikerin der „Welt am Sonntag“: Wenn aber die öffentliche Sicherheit gewährleistet sei und die Gesetze eingehalten würden, dann könne ein politisch motiviertes Verbot kontraproduktiv sein.

„Es ist eben keine Schwäche sondern ganz im Gegenteil ein Zeichen der großen Stärke unseres Rechtsstaates, dass er auch unliebsame Auftritte, Meinungen und Botschaften aushält.“ Roths Parteifreund Volker Beck, migrationspolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion im Bundestag, plädiert hingegen für eine klarere Abgrenzung. „Wahlkampf für die Abschaffung der Demokratie durch türkische Regierungsmitglieder in Deutschland ist unerwünscht“, sagte er der Zeitung. „Der Missbrauch von amtlichen Einladungen zu solchen Auftritten ist ein unfreundlicher Akt und wird Konsequenzen haben.“

Zwar schützten Versammlungsrecht und Meinungsfreiheit auch die Artikulation von Meinungen, die im Widerspruch zu den Werten der Verfassung stünden. Doch es gebe keinen Grund diese „demokratiefeindliche Kampagne“ auch noch zu fördern. „Das Versammlungsrecht und die Meinungsfreiheit gebieten nicht die Zurverfügungstellung von Räumen. Der Sturm der Entrüstung aus der AKP gegen diese Raumabsagen aus technischen Gründen ist an Heuchelei schwer zu überbieten und muss zurückgewiesen werden.“

Stephan Mayer (CSU), innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion pflichtete Beck bei: „Ich bin der festen Überzeugung, dass wir es nicht tolerieren dürfen, dass die schwerwiegenden innertürkischen Konflikte nach Deutschland exportiert werden“, sagte der CSU-Politiker der Zeitung. „Auch wenn es nach dem deutschen Versammlungsrecht nicht einfach ist, private Veranstaltungen in geschlossenen Räumen zu verbieten, muss alles rechtlich Mögliche ausgeschöpft werden, um Kundgebungen von türkischen Politikern für die vom türkischen Präsidenten Erdogan vorangetriebene höchst besorgniserregende Verfassungsreform auf deutschem Boden zu verbieten.“ Gerade angesichts der „sehr gespaltenen türkischen Gemeinde in Deutschland“ habe er „große Sicherheitsbedenken“ bei größeren Kundgebungen, insbesondere wenn Gegendemonstrationen geplant seien.

Quelle: finanznachrichten.de vom 04.03.2017

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Schmid von Kochel
Schmid von Kochel
7 Jahre zuvor

Die Grünfis werden verwelken, was hat die BRD mit den innenpolitischen Problemen der Türkei zu tun ?

Heidi
Heidi
7 Jahre zuvor

Was für eine widerliche Doppelmoral der GrünenInnen. Eine Partei, die sich für Deutschland einsetzt, wie die AFD, wird bis aufs Messer bekämpft, wobei man sich nicht zu schade ist, Brandanschläge, körperliche Angriffe auf deren gewählte Vertreter, Schmierereien und Steinwürfe und Schmierereien an deren Häuser und fürchterlichste Angriffe mit Mollis und Steinen auf die Polizei, nicht nur duldet und unterstützt, sondern auch noch finanziell fördert. Wo die Deutschen mit Unterstützung der Judikative „Köter-Rasse“ genannt und mit Gewalttaten der Islamisten bedroht werden dürfen. Wo ein so genannter“Journalist“ mit doppelter Staatsbürgerschaft meint, es wäre schön, den Deutschen beim Aussterben zuzusehen. Der grüne Sondermüll soll sich endlich vom Acker vom Acker machen und in die Türkei oder nach Timbuktu verschwinden. Hier sind sie flüssiger als Wasser, nämlich überflüssig.

Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Und bitte Fr.Roth gleich mitnehmen.

Geronimo
Geronimo
7 Jahre zuvor

Diesem Papagei in Paradiesvogelkleidung hat es an Zumutungen noch nie gemangelt. Ein Warzenschwein wäre vermutlich freundlicher zu den Deutschen. Die Grünen ärgern sich über ihre Umfragewerte grün und über die AfD blau.

Karlchen
7 Jahre zuvor

Eine Delegation der Arbeitsgemeinschaft staatlicher Selbstverwaltungen (StaSeVe) hat den internationalen Strafgerichtshof in Den Haag besucht. Neben den Klagen, die dort gegen illegale Handlungen von sogenannten Beamten und Angestellten der Bundesrepublik nicht Deutschland eingereicht wurden, hat man den Dialog über die bisherigen Aktenzeichen gesucht und den Sachstand abgefragt. Beim Internationalen Strafgerichtshof wird eine Abteilung für die Klagen und Strafanzeigen der Arbeitsgemeinschaft staatlicher Selbstverwaltungen eingerichtet. Dies kündigte der internatonale Strafgerichtshof gegenüber der Delegation der StaSeVe an. Staatliche Selbstverwaltungen stehen exterritorial zur Bundesrepublik in Deutschland nach UN-Resolution 56/83 Artikel 9 dem Volk zur Verfügung!

Sie geniesen die Passivimmunität nach dem Wiener Übereinkommen von 1961. “Behörden” oder Firmen der Bundesrepublik in Deutschland sind nicht für die Selbstverwalter zuständig. Da der § 21 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in der Bundesrepublik nicht greift und eine Strafverfolgung wegen der Exterritorialität gegenüber der Bundesrepublik auf Deutschem Boden des Staates Deutschland/Deutsches Reich gegeben ist, ist der Internationale Strafgerichtshof originär direkt für staatliche Selbstverwaltungen zuständig.

Die Arbeitsgemeinschaft staatlicher Selbstverwaltungen und ihre Mitglieder haben bereits vier Aktenzeichen des IStGH, in denen die Ermittlungen aufgenommen wurden. Neben der Leiterin der Finanzverwaltung und ihrer Stellvertreterin in Hersbruck bei Nürnberg sind bereits die Bauberufsgenossenschaft, die GEZ und die Mitarbeiter der Finanzagentur in Ansbach sowie die zuständige Amtsrichterin, die dort die Gerichtsvollzieher einteilt, strafrechtlich aktenkundig. Es wurden Ermittlungen wegen Verstosses gegen das Vökerrecht und die Menschenrechte seitens des Strafgerichtshofes aufgenommen. Auch ein Gerichtsvollzieher in Ansbach ist dort bereits strafrechtlich bekannt. Seit letzter Woche ist es auch Aktenkundig in Den Haag, dass die Zollverwaltung in Düsseldorf und die Betriebskrankenkasse in Frankfurt gegen deutsches Staatsrecht und Völkerrecht verstossen haben. Auch diesbezüglich wurden strafrechtliche Ermittlungen unter dem Aktenzeichen OTP-CR-249/11 aufgenommen.

Sollte es bei den Ermittlungen zu strafrechtlichen Verurteilungen kommen, haften die sogenannten Beamten der Bundesrepublik nach § 829 BGB und die Angestellten der Bundesrepublik in Deutschland nach § 823 BGB staatlichen deutschen Rechtes mit ihrem Privatvermögen, da eine Staatshaftung seit 1982 nicht mehr existiert. Da die Bundesrepublik nicht Deutschland, sondern eine Treuhandverwaltung der Alliierten, also eine NGO, ein nichtregistrierter Wirtschaftsverein nach § 54 BGB ist, ist eine Staatshaftung absolut ausgeschlossen. Sachlich ist es traurig, dass die Mitarbeiter dieser NGO Bundesrepublik als Mitarbeiter ungeschult ins finanzielle Verderben geschickt werden. – Eigener Bericht vom 12.12.2011.

https://www.facebook.com/groups/WaffenrechtDeutschland ist offen für alle Meinungen, herzlich willkommen!