Illegale Einreisen: Bundespolizei greift mehr als 13.000 Migranten auf

Bundespolizisten bei Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze (dpa / picture-alliance / Revierfoto)
Bundespolizisten bei Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze (dpa / picture-alliance / Revierfoto)

In den ersten drei Monaten dieses Jahres hat die Bundespolizei insgesamt mehr als 13.000 illegal einreisende Migranten aufgegriffen.

Wie die Zeitungen der Funke-Mediengruppe unter Berufung auf Polizeiangaben berichten, versuchten die meisten von ihnen über Österreich nach Deutschland zu gelangen. Andere Flüchtlinge kamen vor allem über die Schweiz und Frankreich. Die Zahl der an Flughäfen festgestellten irregulären Einreisen lag bei 2.575.

Quelle: Deutschlandfunk vom 26.04.2017

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Ulrike
Ulrike
6 Jahre zuvor

Und dem dummen deutschen Michel wird von den Medien und der Politik erzählt es kommen keine Asylanten mehr.
Was machen sie jetzt mit diesen illegalen? Nichts. Die dürfen sicher bleiben. So gehts auch. Die sind im Schlaraffenland Dumm-Deutschland angekommen.

Schliesst endlich die Grenzen.

Karlchen
6 Jahre zuvor
Reply to  Ulrike

Wie bitte soll wer das denn wo machen? Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat am 3.2.2012 die BRD zur Firma erklärt ohne hoheitliche Rechte und das Deutsche Reich sei als Staat zuständig für die Gebiete der untergegangenen BRD & DDR. Wo es keinen Staat gibt, gibt es keine Urkunden. Und wenn es eine gibt, dann wurde diese nicht von einem Staat ausgestellt. Jeder Beamte benötigt eine Bestallungsurkunde. Aktuell werden die Beamten in ihre Dienststellung berufen. Das ist keine Bestallung! Die Verletzung des Zitiergebots bewirkt die Ungültigkeit von Gesetzen in der BRD (vgl. BVerfGE 5, 13 ). Gesetze, die zwingende Gültigkeitsvorschriften des Artikel 19 Abs. 1 GG nicht erfüllen, sind und bleiben in jeder Phase nichtig. Verwaltungsakte, die auf ungültigen Gesetzen beruhen, sind nichtig.

Nichtige Verwaltungsakte oder nichtige Gerichtsentscheidungen entfalten keine Bindewirkung gegenüber den Adressaten. Das heißt, man muss dort auch nicht widersprechen. Die Nichtigkeit beinhaltet auch, daß keine Fristen eingehalten werden müssen, da schließlich der Verwaltungsakt von Grund auf nichtig ist. Ebenso wird die Nichtigkeit festgestellt, wenn keine Unterschrift des Willensbekundenden vorhanden ist. Bei Gerichtsurteilen sind Richter Willensbekundender, in einer Behörde ist es der entsprechende Sachbearbeiter. Ohne Unterschrift ist also alles nichtig, da es nach § 125 BGB einen Formmangel darstellt. Dies ist im VVG § 34 und § 44 ausdrücklich so vermerkt.

Der obligatorische Satz „Maschinell erstellt, ohne Unterschrift gültig“ gilt lediglich, wenn das Dokument auf elektronischem Wege an den Empfänger versandt wird. Erhält er das Dokument auf dem Postweg, so wurde es nicht elektronisch versandt und somit ist das Dokument auf Grund der fehlenden Unterschrift sofort nichtig. Zusätzlich ist in keinem Gesetz, auf welche sich die BRD-Behörden in ihren Schreiben beziehen, ein Geltungsbereich zu finden: Ämter sind weisungsbefugte Entscheidungsträger, Rechtssubjekte mit Rechtsfähigkeit. Behörden sind Aufgabenstellen der öffentlichen Verwaltung, also Dienstleister ohne eigene Rechtsfähigkeit. Da alle Behörden unseres Landes Firmen sind, können sie gar keine Behörden sein. Oder in welchem Gesetz steht, daß eine Firma eine Behörde sein darf und damit hoheitliche Verwaltungsakte auslösen? Kann das ein Schuster oder Bäcker? Die Behörden sind nichts Besseres als Schuster und Bäcker! Das ist Amtsanmaßung! Die Amtsanmaßung und Täuschung im Rechtsverkehr hat in unserem Land gravierende Ausmaße angenommen. Hinzu kommt, daß seit Wegfall der Staatshaftung diese in Privathaftung übergegangen sind (siehe Urteil BVerfGE 61,149 vom 19. 10. 1982).

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