Nordrhein-Westfalen – Polizeibekannter Einwanderer vergewaltigt Schülerin

 

Festnahme (Archivbild): Verdächtiger wurde dem Haftrichter vorgeführt Foto: dpa

MINDEN. Die Polizei im nordrhein-westfälischen Minden hat einen 19 Jahre alten polizeibekannten Einwanderer festgenommen, der eine Schülerin vergewaltigt haben soll. Laut Polizei hat sich die Tat bereits am Freitag ereignet. Demnach sprach der 19 Jahre alte Zuwanderer das Mädchen kurz vor halb sieben an. Die Schülerin reagierte darauf nicht, woraufhin sie der Mann gegen die Wand eines Mehrfamilienhauses stieß.

Anschließend zerrte er das Mädchen in den Keller und verging sich dort an ihr. Der 16jährigen gelang es, die Polizei zu verständigen. Mithilfe von Zeugen konnten die Beamten den Wohnsitz des mutmaßlichen Täters ausfindig machen und nahmen den Einwanderer in seiner Wohnung fest, teilte die Polizei am Montag mit.

Der Verdächtige wurde am Sonnabend einem Richter beim Amtsgericht Minden vorgeführt. Seither sitzt er in Untersuchungshaft. Die nordrhein-westfälische Polizei verwendet seit zwei Jahren den Begriff Zuwanderer für sämtliche aufenthaltsrechtliche Status von Einwanderern, sagte ein Sprecher der Polizei Minden-Lübbecke auf JF-Nachfrage. Nähere Angaben zum Verdächtigen, beispielsweise mit welchen Delikten er in der Vergangenheit aufgefallen war, seien nicht tatrelevant. (ls)

Quelle: Junge Freiheit vom 15.05.2017

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Schmid von Kochel
Schmid von Kochel
6 Jahre zuvor

Polizeibekannt und immer noch hier? Totalversagen der Politik.

Baufutzi
Baufutzi
6 Jahre zuvor

…oder so gewollt!!!!!!!!!!!!!!

Birgit
Birgit
6 Jahre zuvor
Reply to  Baufutzi

Na klar so gewollt ! Die vielen Perversen in der Firma haben doch ihren Spaß daran.

Ulrike
Ulrike
6 Jahre zuvor

Kastrieren und abschieben aber dalli. Solche Dreckskerle haben nichts anderes verdient.

meckerpaul
meckerpaul
6 Jahre zuvor

DAS IST NUR!!!! ein EINZELFALL.
Alles Tutti hat doch „IM Erika“ gesagt und wir müssen uns halt an zunehmender Krimminalität gewöhnen.
ABM fürs Flüchtlingsverbrechertum.
Was lassen wir uns noch alles gefallen?
Polizei wird verboten offen was zu sagen.
Vertuschen, verschweigen, beschönigen und bedrohen, beleidigen, das ist die Politik der Gutmenschen.
Jedes Opfer ist eines zu viel.
Dieses Pack rauswerfen, kei WENN und ABER!!!
Raus mit diesem Gesindel.
Deutschland hat nichts mit diesem Pack zu schaffen und derer „Kultur“
Der Islam ist der Tod für Europa!!!

Ulrike
Ulrike
6 Jahre zuvor

Der Tod für Europa sind die willigen Politiker die ihr eigenes Volk verraten.
Wann erheben sich die Völker endlich und hängen diese Politker an der nächsten Laterne auf ?

meckerpaul
meckerpaul
6 Jahre zuvor
Reply to  Ulrike

Ulrike,
wann?
Erst wenn die sich kein Steak mehr reinschieben können,
wenn sie dann merken das es nur noch arabisch sprechende Sender und Zeitungen gibt und das Geplärre von den Türmen ertönt, erst dann werden die eventuell wach.
Nicht aufhängen sondern die Gutmenschen solange schuften lassen bis die Schulden, durch die gemacht, beglichen sind. Das bei Wasser und Brot.
Es geht dem Ende zu, dem Ende unserer Kultur und dem von Europa. Gefördert und hofiert durch die EU-Bonzen die sich selber ernannt haben. Nicht das Volk hat sie gewählt sondern die geldgierige Regierungskaste unter Soros un Bilderberg.
Schönen Abend noch.

Birgit
Birgit
6 Jahre zuvor
Reply to  meckerpaul

Harte Worte ! Aber leider die Wahrheit !!!

Karl fran Tyskland
6 Jahre zuvor

Das hätte ich in Minden niemals erwartet, und du? Deutschland ist wegen fehlendem Staatsaufbau, fehlender deutscher Staatsregierung und fehlender deutscher Gerichtsbarkeit bis Mai 2017 kein Staat und somit als Staat handlungsunfähig.

Die Besatzungsmächte haben ihre damals eroberten Gebiete „Wirtschaftsgebiet“ genannt. Zur profitorientierten Bewirtschaftung haben sie nach amerikanischen Vorbild und gemäß Grundgesetz Artikel 133 den „Bund“ als Treuhandverwaltung (Trust) des „Vereinigten Wirtschaftsgebiets“ geschaffen. Das „Vereinigten Wirtschaftsgebiet“ haben sie in „Bundesländer“ genannte Verwaltungsdistrikte unterteilt. Der Bundespersonalausweis belegt: jeder Inhaber ist Personal des Bundes. Es gibt keine Staatsangehörigkeit der BRD. Deutsche sind, gemäß Personal-Ausweis, Personal des Bundes/BRD. Den Staat „Deutsch“, wie unter Staatsangehörigkeit in Personalausweisen angegeben, gibt es nicht. Eine Firma BRD/Bund kann seinem Personal keine Staatsangehörigkeit bescheinigen.

„Gerichte“ ohne Rechtsgrundlage
Die Firma Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Beurteilung (BverfGE v. 7.10.2003, 2004 I 124 – 1 BvR 10/99) die Zivilprozessordnung in der Fassung, die bis zum 31.12.2001 angeblich galt, mit dem Rechtsstaatsprinzip für unvereinbar erklärt. Daraufhin wurde die ZPO 2005 durch den sogenannten „Gesetzgeber“ vollständig neu gefasst und neu verkündet, nachdem sie bereits 1950 durch das Gesetz zur Wiederherstellung der Rechtseinheit vom 12. September 1950 (BGBl. I S. 455) scheinbar (aber nie wirklich) in den Herrschaftsbereich des sogenannten „Gesetzgebers“ gelangt war. Scheinbar (aber nie wirklich) deshalb, da hierzulande schon seit mindestens 60 Jahren kein inländischer Gesetzgeber am Werk ist, da das Wahlgesetz bereits seit dem Jahre 1956 ungültig ist (Beurteilung 03.07.2008, 2 BvC 1/07, 2 BvC 7/07, BVerfGE 121, 266).

Das führt, der Logik folgend, zur Ungültigkeit aller seit 1956 stattgefundenen sogenannten „Wahlen“, die nie wirklich Wahlen, sondern lediglich Scheinwahlen waren und bis heute nichts anderes sind. Die sogenannte „Bundesregierung“ sollte bis zum 30.06.2011 ein neues Wahlgesetz verabschieden. Nur unter dieser Prämisse dürfe die sogenannte „Regierung Merkel“ im sogenannten „Amt“ bleiben. Erst am 25.11.2011 änderte diese sogenannte „Regierung“ das Wahlgesetz, obwohl ab 01.07.2011, laut der Firma Bundesverfassungsgericht, offenkundig keine Legitimation mehr bestand.

Wie soll eine sogenannte „Regierung“ bis zum 30.06.2011 ein neues Wahlgesetz verabschieden können, wenn diese seit mindestens 1956 illegal am Werk ist und daher gar kein neues Wahlgesetz verabschieden darf? Auch die ZPO ist damit ein ungültiges Gesetz und entfaltet somit auch keine Gesetzes- und/oder Rechtskraft, da die ZPO im Jahre 2005 durch einen illegalen „Gesetzgeber“ und somit widerrechtlich neu gefasst und neu verkündet wurde. Macht aber fast gar nichts, da die ZPO, wie auch sehr viele andere Gesetze, mit den Bereinigungsgesetzen aus den Jahren 2006 und 2007 sowieso ihre Gültigkeit verloren haben, denn: Alle Gesetze, die keinen Geltungsbereich haben, kein Vorschaltgesetz haben oder gegen das Zitiergebot Artikel 19 Grundgesetz (GG) verstoßen, sind in die Zukunft von Haus aus nichtig, teilte das „Bundesverfassungsgericht“ im Jahre 1953 mit.

Was ist Nichtigkeit?
„Nichtigkeit bedeutet, dass ein Akt, der mit dem Anspruch auftritt, bzw. dessen subjektiver Sinn es ist, ein Rechts- und speziell ein Staatsakt zu sein, dies objektiv nicht ist, und zwar darum nicht, weil er rechtswidrig ist, das heißt, nicht den Bedingungen entspricht, die eine höhere Rechtsnorm ihm vorschreibt. Dem nichtigen Akt mangelt jeder Rechtscharakter von vornherein, so dass es keines anderen Rechtsaktes bedarf, ihm diese angemaßte Eigenschaft zu nehmen“, so der Rechtsprofessor und Rechtsphilosoph Hans Kelsen. Dem sei hinzu erwähnt, dass das Grundgesetz seit mehr als 25 Jahren übrigens ebenfalls ungültig ist, da es seit spätestens September 1990 in Artikel 23 keine Geltungsbereiche mehr nennt.
Ab dem 30. November 2007 hat das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), die Zivilprozessordnung (ZPO), die Finanzgerichtsordnung (FGO), das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), die Abgabenordnung 1977 (AO 1977) mangels Vorschaltgesetze keine Gültigkeit, was bedeutet, dass keines dieser Gesetze angewendet werden darf. Bis auf das Schiedsgericht in der Arbeitsgerichtsbarkeit (AHK-Befehl NR. 35) sind somit völkerrechtlich seit dem 30. November 2007 alle Gerichte in der sogenannten „Bundesrepublik Deutschland“ (Treuhandverwaltung der Alliierten) aufgehoben. Dies bedeutet nunmehr, wie es der Rechtsprofessor und Rechtsphilosoph Hans Kelsen zur Nichtigkeit auf den Punkt gebracht hat: Es gibt faktisch keine Gerichte mehr. Aber die sind ja noch vorhanden:

Klar sind die vorhanden, denn sonst könnte man die Bevölkerung des hiesigen Landes ja nicht ausplündern und selbiger ihrer Freiheit berauben, wofür es eben Justizkriminelle, Scheingerichte und „Polizisten“ braucht. Am 24. September 2017 findet übrigens wieder eine sogenannte „Bundestagswahl“, ohne jede Rechtsgrundlage und somit ohne jede Gültigkeit statt. Der 24. September 2017 dürfte daher ein optimaler Tag für eine Bevölkerungsrevolution sein.
Ich rufe die Bevölkerung dieses Landes zu Zusammenhalt auf, die sogenannte Obrigkeit aus dem Verkehr zu ziehen, um endlich Recht und Freiheit zu erlangen.