Marokkanischer Crack-Dealer bereits elfmal abgeschoben

Symbolbild: shutterstock.com
Crack Dealer (Symbolbild: shutterstock.com)

#Frankfurt – #Marokkanischer #Crack-Dealer bereits elfmal abgeschoben – Trotzdem verkauft er wieder Drogen in #Frankfurt

Wie sich der deutsche #Rechtsstaat auf der Nase herumtrampeln lässt wurde dieser Tage in Frankfurt deutlich. Dort stand der marokkanische Crack-Dealer Belaid Z., 41, ein weiteres Mal vor Gericht. Bereits elfmal wurde der Berufskriminelle abgeschoben und reiste ohne Probleme wieder nach #Deutschland ein. Bei seiner diesmaligen Festnahme griff er zudem Polizisten an, aus dem Gerichtssaal spazierte Belaid Z. hingegen als freier Mann.

Der personalisierte Offenbarungseid von #Justiz und #Politik, Belaid Z., reiste 1997 das erste Mal nach Deutschland ein. Seitdem füllte sich das Vorstrafenregister des Marokkaners beständig.: #Körperverletzungen, #Drogenhandel und #Verstöße gegen das #Aufenthaltsgesetz sind dort aufgelistet. Nach Beziehungsproblemen begann er viel zu trinken, konsumierte Kokain und Crack und verkaufte alsbald Drogen im Frankfurter Bahnhofmilieu.

2007 erfolgte seine erste #Abschiebung, dann 2009, 2010 und 2011 brachte es der Crack-Dealer sogar auf drei Abschiebungen in nur einem Jahr. Bisherigen Kosten für den Steuerzahler: 66.000 Euro! Die Bild berichtet über seine aktuelle Berufungsverhandlung vor dem #Landgericht Frankfurt/Main.

Bei seiner letzten Kontrolle versuchte er zu fliehen und griff dann die Polizisten an. Er trat sie und hatte die Beamten zusätzlich mit einer Mülltonne beworfen. Wegen seiner Vorstrafen saß er seit seiner Festnahme im Juni 2017 in U-Haft. Zu lange – wie nun die Frankfurter Richter meinten. Sie verurteilten Belaid Z. zwar zu zehn Monaten Knast, hoben jedoch im gleichen Atemzug den bestehenden Haftbefehl auf. Der Crack-Dealer hatte bereits zu lange hinter Gitter verbracht, so die Meinung der Frankfurter Richter. Und obwohl sich der #Marokkaner nicht in Deutschland aufhalten darf, wurde er nicht in Abschiebehaft genommen, sondern spazierte als freier Mann aus dem Gerichtssaal. »Die Ausländerbehörde musste erst den Ausgang des Strafverfahrens abwarten, bevor sie die Ausweisung und danach die Abschiebung verfügen kann,“ versuchte der Sprecher des Ordnungsamtes das abermalige Staatsversagen zu begründen.

Belaid Z. ist zurzeit untergetaucht. (StS)

Quelle: journalistenwatch.com vom 08.02.2018

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Ulrike
Ulrike
6 Jahre zuvor

Wie blöd kann man sein den Kerl nicht an die Wand zu stellen. Es reicht. Der verkauft unseren Kindern seinen Dreck.