Hereinspaziert!: Das neue „Fachkräfte-Zuwanderungsgesetz“ ist da

 

Symbolfoto: Von CRS PHOTO/Shutterstock

Von einem generellen #Fachkräftemangel in #Deutschland könne „weiterhin nicht gesprochen werden“, stellte die Bundesagentur für Arbeit in diesem Jahr erneut fest. Trotzdem will die #Bundesregierung noch im Dezember ihr umfangreiches „Fachkräfte-Zuwanderungsgesetz“ verabschieden, um den nicht vorhandenen Mangel zu beheben. Schaut man sich das Gesetz näher an, wird schnell klar: Die Voraussetzungen, um sich in #Deutschland niederzulassen, werden auf Minimalstandard abgesenkt.

Bisher galt die Regel: EU-Ausländer – mit Ausnahme von Akademikern –  durften nur einreisen, wenn sie vorher einen Arbeitgeber gefunden hatten. Das wird jetzt anders: Wer vorgibt „arbeitswillig“ zu sein, darf in Zukunft auch ohne eine Berufsausbildung oder ein Angebot für einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz nach Deutschland kommen, berichtet die Welt. So will die Merkel-Regierung die „legale Zuwanderung von Nichteuropäern ohne Ausbildung“ erleichtern.

Wer unter 21 Jahre alt ist, Deutsch spricht, eine deutsche Schule im Ausland besucht hat und nachweisen kann, dass sein Lebensunterhalt „gesichert“ ist, hat die Möglichkeit eine sechsmonatige Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildungsplatzsuche zu bekommen. Mit schlappen bei der deutschen Botschaft im Ausland nachgewiesenen 4800 Euro auf dem Konto, gilt der Lebensunterhalt für ein halbes Jahr als gesichert. Allein angesichts der Mietexplosion eine völlig realitätsferne Summe, die Hunderttausende – siehe #Asylbewerber, die ein Vielfaches für ihre Reise nach Europa ausgeben – voraussichtlich locker aufbringen könnten.

Künftig dürfen auch alle Nichteuropäer in Deutschland arbeiten, wenn sie vor ihrer Einreise einen Arbeitsvertrag, den Nachweis einer Berufsausbildung oder einer anderen „anerkannten Qualifikation“ erbringen. Geringe Deutschkenntnisse und die Zusicherung keine Sozialleistungen beziehen zu wollen, reichen aus, die Arbeitsagentur prüfe nur noch, ob der Arbeitsvertrag „branchenüblich“ sei, so die Welt.

Die sogenannte Arbeitsmarkt-Vorrangprüfung wird zukünftig für alle „Fachkräfte“ – also Arbeitnehmer mit Berufsausbildung oder „vergleichbarer Qualifikation“ – weltweit abgeschafft. In Zukunft wird nicht mehr geprüft, ob ein arbeitsloser Deutscher oder ein EU-Bürger den Arbeitsplatz haben möchte. Ausnahmen sollen nur in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit gemacht werden dürfen. In den vergangenen Jahren wurde diese Vorrangprüfung bereits für Akademiker und Fachkräfte abgeschafft, die in Mangelberufen arbeiten. Auch für Asylbewerber galt die sogenannte Vorrangprüfung in den meisten Arbeitsamtsbezirken nicht mehr.

Sogenannte Fachkräfte ohne Jobangebot dürfen dank des zu verabschiedenden Gesetzes nun für sechs Monate nach Deutschland kommen, um sich erst hier auf Arbeitssuche zu begeben. Wer über „gute Sprachkenntnisse“ verfügt, wird noch einmal bevorzugt – für ihn gilt eine einjährige Aufenthaltserlaubnis um die im Ausland erworbene Berufsqualifikation anerkennen zu lassen. Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommt in Zukunft jeder, der hier mindestens drei Jahre als „Fachkraft“ gearbeitet hat. Nach nur acht Jahren kann die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt werden.

Das die „Liberalisierung“ der Einwanderung auch in die Hose gehen kann, scheint selbst der realitätsfremden Merkel-Regierung klar zu sein: Falls das Gesetz mit seinen Einreiseerleichterungen zu einem Anstieg der Asylanträge führt, bittet das Bundesinnenministerium schon mal um die Möglichkeit, einzelne Staaten auszuschließen. Es scheint unwahrscheinlich, dass dieser Bitte entsprochen wird.

Auch abgelehnte Asylbewerber mit Duldung haben es von nun an noch leichter: Sie sollen das Aufenthaltsrecht erhalten, wenn sie sich mit verdientem Geld selbst versorgen können, eine Ausbildung beginnen und als „gut integriert“ gelten.

Entschließen sich abgelehnte Asylbewerber zu einer einjährigen Ausbildung im Bereich Pflege, Bau oder als Kurierfachkraft, entgehen sie dadurch ihrer Abschiebung und können danach den Rechtsanspruch auf eine zweijährige Aufenthaltserlaubnis erlangen, um in dem jeweiligen Beruf zu arbeiten.

Ungeachtet der vielen Arbeitslosen in Deutschland und der EU hat sich die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf, der weiter Asyl und Einwanderung vermischt,  dem Druck von Stiftungen und Unternehmerverbänden gebeugt, die so auf billige Arbeitskräfte hoffen.

Was mit all denen passiert, deren Jobsuche vergebens ist, ist unklar – doch eins ist sicher: Für sie gibt es ja noch das Zauberwort „Asyl“. (MS)

Quelle: journalistenwatch.com vom 16.11.2018

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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
5 Jahre zuvor

Inder statt Kinder hieß das 2000!
Unten lest Ihr in Auszügen die ganze Schxxse! Nichts bringt die Politik fertig was uns nutzt nur was uns schädigt. Der „Fachkräfte“ Zuzug ist die erneute Verharschung mit einem alten Greenfurz! Es geht nur gegen uns! Wir sollen ausgerottet werden! Der „Fachmann“ am Fleischermesser wird auch keinen von den Partei Ärschen verschonen. Das befiehlt denen Ihr Glaube im Strafgesetzbuch Koran!

Greencard (Deutschland)
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Die so genannte Greencard war in Deutschland die Kurzbezeichnung für das zwischen 2000 und Ende 2004 bestehende „Sofortprogramm zur Deckung des IT-Fachkräftebedarfs“. Experten aus dem Bereich der Informationstechnik (IT), die aus einem Land außerhalb der Europäischen Union und nicht aus der Schweiz stammten, erhielten im Rahmen der Greencard eine auf fünf Jahre befristete Aufenthaltsbewilligung und Arbeitserlaubnis, die an bestimmte Bedingungen geknüpft war.
Das „Sofortprogramm zur Deckung des IT-Fachkräftebedarfs“ lief Ende 2004 aus und wurde durch ein neues Zuwanderungsgesetz ersetzt, das es IT-Fachkräften weiterhin privilegiert ermöglichte, nach Deutschland einzuwandern.
Die Greencard trat in Deutschland am 1. August 2000 als „Verordnung über Aufenthaltserlaubnisse für hoch qualifizierte ausländische Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie (IT-ArGV)“ in Kraft. Mit dem „Sofortprogramm zur Deckung des IT-Fachkräftebedarfs“ wollte die rot-grüne Regierung Schröders durch die Rekrutierung von Fachkräften, die aus einem Land außerhalb der Europäischen Union (nicht aus der Schweiz) stammten, kurzfristig den Bedarf an Experten aus dem Bereich der Informationstechnik (IT) decken.
Die begriffliche Anlehnung an die US-amerikanische Green Card ist dabei irreführend, da die deutsche Greencard in folgenden Punkten eingeschränkt war:
• Erstens erlaubte die deutsche Greencard Aufenthaltserlaubnisse nur für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren. Zudem wurde die Rekrutierungsperiode auf zunächst drei Jahre festgesetzt. Die Regelung sollte also nach insgesamt acht Jahren auslaufen; Die Rekrutierungsperiode wurde allerdings um 17 Monate bis zum 31. Dezember 2004 verlängert, um die Zeit bis zum Inkrafttreten des neuen Zuwanderungsgesetzes zu überbrücken.
• Zweitens wurde die Zielgruppe sehr genau definiert. Die Greencards wurden nur an Fachkräfte der IT-Branche vergeben, die entweder einen entsprechenden Hochschulabschluss vorweisen konnten oder mindestens 50.000 Euro verdienten.
• Drittens war die Zahl der auszustellenden Greencards auf zunächst 10.000 begrenzt; Nach einem Jahr wurde diese Zahl – wie geplant – auf 20.000 erhöht.
Die Anzahl der zugesicherten Arbeitserlaubnisse zwischen dem 1. August 2000 und 31. Dezember 2004 war 17.931, wobei die Anzahl der tatsächlich erteilten Arbeitsgenehmigungen für die erstmalige Beschäftigung nur 13.041 erreicht hatte, welches dazu führt, dass eigentlich nur 13.041 ausländische Arbeitskräfte die Greencard erhielten [1].

Die deutsche „Green Card“
Die deutsche „Green Card“ wurde im August 2000 mit dem Ziel eingeführt, ausländische Experten auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologien (IT) auf eine „unbürokratische“ Weise ins Land zu holen. Auch nach dem Auslaufen der Green Card Ende 2004 ist der Erfolg der Initiative umstritten. Kritiker sehen insbesondere die geringe Inanspruchnahme der Green Card durch die Großkonzerne als Indiz für den Misserfolg der Initiative. Dieses Kurzdossier weist jedoch bei der Beurteilung über den Erfolg oder Misserfolg der deutschen Green Card darauf hin, dass sowohl ihre Rolle im Rahmen der deutschen Zuwanderungsdebatte als auch ihr maßgeblicher Einfluss auf den Wettbewerb in der IT-Branche berücksichtigt werden sollten. (Erschienen: 11/2005)
Blaue Karte EU Deutschland
Die Blaue Karte EU Deutschland , auch EU Blue Card Germany genannt, ist ein Aufenthaltstitel, also ein Nachweis(-dokument) über den legalen Aufenthalt eines Angehörigen eines Drittstaates in einem EU-Mitgliedsstaat zum Zwecke der Erwerbstätigkeit. Die Blue Card ist also für Angehörige von Nicht EU-Staaten gedacht. Für Mitglieder von EU-Staaten gilt Freizügigkeit hinsichtlich ihres Aufenthalts.
Die EU-Richtlinie zur Blue Card wird in Deutschland am 1. August 2012 durch das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union Teil des deutschen Rechts. Es wurde insbesondere das Aufenthaltsgesetz modifiziert. Kernvorschrift ist § 19a Aufenthaltsgesetz – Blaue Karte EU.
Wer kann eine Blue Card beantragen?
Eine Blaue Karte EU beantragen kann ein Ausländer, der Staatsangehöriger eines Nicht-EU Landes ist, für Deutschland, wenn er
a) entweder einen deutschen oder einen anerkannten ausländischen oder einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss und
b) einen Arbeitsvertrag mit einem Bruttojahresgehalt in Höhe von mindestens 50.800 € (4.234 Euro monatlich), in sogenannten Mangelberufen (Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Ärzte und IT-Fachkräfte ) in Höhe von 39.624 € (3.302 Euro monatlich) hat.
Nachfolgend Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Blauen Karte EU.
FAQ
Muss der Ausländer die Blue Card EU vor der Einreise beantragen?
Ja. Die Einreise nach Deutschland richtet sich nach den allgemeinen Einreisevorschriften. Danach muss für Angehörige der meisten Drittstaaten der Antrag auf die Blue Card EU vor der Einreise nach Deutschland gestellt werden. Zuständig ist die jeweilige deutsche Auslandsvertretung.
Wie lange ist eine Blue Card gültig?
Die Blaue Karte EU ist zunächst für höchstens vier Jahre gültig. Wenn das Arbeitsverhältnis für weniger als vier Jahre bestehen soll, es also befristet ist, wird die Blaue Karte für die Dauer des Arbeitsvertrags plus drei Monate erteilt. Sie kann danach verlängert werden bzw. es wird eine Niederlassungserlaubnis erteilt.

Birgit
Birgit
5 Jahre zuvor

Facharbeiter ! Das ich nicht lache !

Bestenfalls für Lochkunde. Von der Bande sind aber schon genügend hier !

Ulrike
Ulrike
5 Jahre zuvor

Diese FAcharbeiter für Knastologie und Lochkunde sollen bleiben wo der Pfeffer wächst.
Mit denen kann man nichts anfangen weil die nicht mal einen Besen halten können. Kapiert?

Wann erheben sich die dummen Deutschen endlich vom Sofa ?