Verlangt wurde in ihr, so Hartwig, „dass die Behörde nicht mehr öffentlich erklärt, sie hätte die AfD zum Prüffall erklärt“. Als „zentralen Grund“ für die Aufforderung nannte Hartwig, „dass das öffentliche `Ausrufen eines Prüffalls` vom Verfassungsschutzgesetz überhaupt nicht vorgesehen und daher rechtswidrig ist“. Hartwig leitet die Arbeitsgruppe, die der AfD-Bundesvorstand für die Bearbeitung des gesamten Themenkomplexes Verfassungsschutz eingesetzt hat.
Das BfV wollte sich auf „Welt“-Anfrage nicht zu der Unterlassungsaufforderung äußern. (Quelle: dts)
Quelle: journalistenwatch.com vom 02.02.2019
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Samy Molcho, bitte sein Gesicht analysieren…
Dem schläft das Gesicht ein vor lauter Tatendrang.